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RSA-95.de |
| WL1 & WL2 (Blinkbetrieb nicht zulässig)* | ||||||
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Diese Leuchten dienen ausschließlich der Verkehrsführung und Kennzeichnung von Hindernissen.
WL1 = einseitiger Lichtaustritt, rot oder gelb WL2 = zweiseitiger Lichtaustritt, ausschließlich gelb
Werden auf Fahrbahnen
Warnleuchten an Absperrschranken zum Zweck einer Voll- oder Teilsperrung
angebracht, dann ausschließlich der Typ WL1, daher einseitige Leuchten. Auf Geh- und Radwegen können an Absperrschranken jedoch Rundstrahler vom Typ WL8
eingesetzt werden.
Leuchten vom Typ WL1 bzw. WL2
werden in verschiedenen Ausführungen und Bauarten angeboten.
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![]() Unzulässig: Blinkbetrieb
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Zudem
soll Blinklicht sparsam verwendet werden, da es vorrangig auf Gefahren
aufmerksam machen soll - dies bezieht sich direkt
** an Leitbaken nicht zulässig |
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