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RSA-95.de |
| Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 (Warnmarkierung) | ||
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In der Praxis zeigt sich aber das die Ausführung oft nicht der DIN 30710 entspricht. Gründe hierfür sind z.B. falsche Interpretation der Norm, missverständliche Empfehlungen anderer Regelwerke (auch RSA95), ungenaue Produktbeschreibung durch den Fachhandel und nicht zuletzt das Budget, denn Warnmarkierung ist nicht wirklich preiswert.
Rein rechtlich ist dies in gewisser Weise bedenklich, da StVO und StVZO eine Kennzeichnung nach DIN 30710 fordern, daher muss diese fachgerecht ausgeführt sein, sonst sind die Bedingungen für Sonderrechte -theoretisch- nicht erfüllt.
Oftmals werden jedoch nur vier Normflächen an der Front und vier am Heck angebracht, vermutlich weil das Wort "je" überlesen wird. Häufig wird auch die Einzelfläche als Mindestkennzeichnung angesehen bzw. ausgelegt.
Eine weitere falsche Deutung entsteht bei "Vorder- und Rückseite", hiermit ist die Frontansicht und die Heckansicht des Fahrzeugs gemeint, nicht vorn und hinten am Fahrzeug.
Dies führt dazu, das die Fahrzeuge an allen
Außenkanten gekennzeichnet werden, mit Zuschnitten die jeweils 141x282mm groß
sind, also auch an der Fahrzeuglängsseite.
Eine seitliche Kennzeichnung ist nach Norm jedoch nicht
zwingend erforderlich, sie wird lediglich empfohlen.
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Übersicht zur Flächeneinteilung |
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falsch gekennzeichnetes Fahrzeug (theoretisch keine Sonderrechte) ![]() Auf der Fahrerseite wurde die Folie wie gefordert rechtsweisend angebracht genau wie an der Beifahrerseite, an der jedoch linksweisende Folie erforderlich gewesen wäre. Die Anzahl der Normflächen an sich ( 8 Stück Fahrzeugfront ) wurde eingehalten. ![]() An der Fahrzeugrückseite wurden die Zuschnitte nur linksweisend angebracht. Die Anzahl der Normflächen an sich stimmt auch hier. Am Übergang zwischen beiden Türen wurde die Schraffur nicht beibehalten. |
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Warnmarkierung muß der DIN 30710 entsprechen damit die Sonderrechte beansprucht werden können. Als Folie kommt daher mindestens Typ II zur Anwendung, es jedoch ist auch Warnmarkierung in TYP III erhältlich.
Folie Typ I, rot-weiße Anstriche oder Lackierungen die Warnmarkierung ähneln und die früher benutzte Ausführung (orangerot tagesleuchtend, weiß reflektierend) berechtigen nicht zur Nutzung der Sonderrechte. Gleiches gilt für Warnfahnen. Auch gelbe Rundumleuchten allein sind keine Vorraussetzung für Sonderrechte, sie sind als zusätzliches Mittel zur vorhandenen Sicherheitskennzeichnung gedacht.
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Es sind zwei verschiedene Breiten erhältlich - 141mm und 282mm.
Beide Ausführungen sind als Rollenware mit 9,0m oder 45,7m Länge verfügbar. In der Regel werden Anwendungspakete angeboten mit je zwei Rollen rechts- / linksweisender Folie.
Ein weiteres Anwendungspaket besteht aus fertig zugeschnittenen Einzelflächen mit Abmessungen von je 141 x 282mm. Geliefert werden 4 rechtsweisende und 4 linksweisende Zuschnitte.
Ein solches Anwendungspaket ist für die
Kennzeichnung von Front und Heck vorgesehen, sollen die Fahrzeuglängsseiten
ebenfalls gekennzeichnet werden, ist zusätzliche Folie erforderlich. |
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Durch die Definition von Normflächen ist es möglich, die Warnmarkierung an die verschiedensten Fahrzeugarten anzupassen. Sie lässt sich jedoch nicht an jedem Fahrzeug normgerecht anbringen. Natürlich kann man bei PKW gewisse Abstriche machen, zu klein sollten die Flächen aber auch nicht werden, denn normgerecht ist das natürlich nicht.
Bei PKW z.B. von Straßenbetriebsdiensten oder Landesämtern wird die Folie gern auf die Motorhaube geklebt, wodurch sie flach liegt und praktisch keine Wirkung hat, schon gar nicht die geforderte Reflexion bei Nacht.
Wie oben schon beschrieben, werden je Fahrzeug 16 Normflächen benötigt. Diese müssen jedoch zu Einzelflächen zusammengefasst werden.
Mehrere Einzelflächen sollten ebenfalls möglichst zusammengefasst werden.
Die Warnmarkierung soll zudem symmetrisch angebracht werden.
Leider fehlt in vielen Fällen auch der "Blick" für das Gesamtbild das Fahrzeugs. An einem Müllcontainer kann man ja kantige Zuschnitte verkleben, an einem Fahrzeug sollte sich die Folie aber wenn möglich ins Design integrieren. Das bedeutet zwar Mehraufwand und Liebe zum Detail, sieht aber im Endeffekt besser aus.
Warnmarkierung kann daher an die Konturen und Linienführung des Fahrzeugs angepasst werden, solang die Norm- bzw. Einzelflächen erhalten bleiben.
Auch sollten, wenn die Möglichkeit besteht, größere
Flächen beklebt werden, als in der Norm vorgesehen. Wenn also an einer Stelle
20cm noch zu bekleben sind, sollte man an dieser Stelle nicht allzu sparsam
sein, natürlich ist das budgetabhängig. |
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Man sollte sich im Klaren sein, wie lang das Fahrzeug genutzt werden soll. Vor allem bei Leasing Fahrzeugen ist der Einsatz von Warnmarkierung ohne zusätzliche Maßnahmen als kritisch zu bewerten.
Zwar bieten Industrie und Handel die Folie als "wiederablösbar" an, das bedeutet aber nicht das sie sich problemlos vom Fahrzeug entfernen lässt. Es kann beim Entfernen der Warnmarkierung vorkommen das durch die Alterung der Folie (Sonneneinstrahlung usw.) die Klebeschicht in Wabenform auf den Fahrzeug verbleibt.
Teilweise trennt sich die Folie auch in ihre Bestandteile. Die obere Schicht wird abgezogen, zurück bleiben viele einzelne reflektierende Waben die ebenfalls nur mühsam zu entfernen sind.
Es empfiehlt sich daher die Warnmarkierung zunächst auf herkömmliche Klebefolie aufzukleben bevor sie am Fahrzeug angebracht wird. Diese Kombination lässt sich später besser und vor allem schneller entfernen.
Soll Warnmarkierung vom Typ II länger auf dem Fahrzeug verbleiben, empfiehlt sich der Einsatz von Kantenschutzfolie. Diese ist vergleichbar mit Tesafilm und versiegelt die Schnittkanten der Folie gegen Wassereintritt und Schmutz.
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