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Bei Arbeiten im Straßenraum
wird in der Praxis häufig auf die Warnkleidung verzichtet, obwohl diese in den meisten Fällen
zwingend erforderlich ist.
Die zuständigen Behörden schauen zudem nicht nur weg, sie werden sogar in vielen
Fällen ihrer Vorbildwirkung nicht im Ansatz gerecht, denn auch bei
Vor-Ort-Begehungen wird gern auf Warnkleidung verzichtet.
Dann bewegt sich eine
Gruppe in mausgrau gekleideter Menschen in Kreuzungsbereichen und auf der
Fahrbahn, als wäre es ein Spaziergang im Park.
Das Tragen von Warnkleidung
ergibt sich jedoch nicht nur aus verkehrsrechtlichen Vorschriften sondern auch
aus Anforderungen die die jeweiligen Unfallversicherungsträger stellen.
Keine oder unzureichende
Warnkleidung kann im Zusammenhang mit einem Unfall weit reichende Folgen für
den Versicherten sowie den Unternehmer haben.
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