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RSA-95.de |
| Verkehrszeichen | |||||||
| Alte Verkehrszeichen | |||||||
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![]() altes Zeichen 123 = ungültig |
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Mustergültigkeit
Schilder die "aus dem Handgelenk" mit Sprühfarbe
erschaffen werden sind nichtig.
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Schriftarten
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Aufsichtsfarben
Stark ausgeblichene Verkehrszeichen dürfen ebenfalls nicht eingesetzt werden. Es zählt hierbei nicht das Ermessen aus wirtschaftlicher Sicht, sondern ausschließlich die Musterbeispiele in der StVO bzw. die definierten Aufsichtsfarben.
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Eine wesentliche Bedeutung kommt der Forderung nach RAL-Güteverkehrszeichen zu. Nach der Wiedervereinigung wurde der in den neuen Ländern entstandene Baustellenabsicherungs-Markt mit Produkten von geringer Haltbarkeit und Qualität bedient. Dennoch entsprachen viele dieser Produkte zumindest optisch den Anforderungen.
Inzwischen ist jedoch nahezu jede auch noch so kleine Firma in der Lage Verkehrszeichen selbst herzustellen, mehr als einen Computer nebst Grafikplotter bedarf es dazu nicht.
Zwischen einem amtlichen Verkehrzeichen und einem mit Folie beklebten Blech gibt es aber Unterschiede. Neben der Tatsache das die verkehrstechnischen Kriterien oftmals nicht erfüllt werden, entsprechen viele dieser "selbst gestrickten" Verkehrszeichen nicht einmal der StVO wodurch sie sogar ungültig sein können.
Rein theoretisch kommen nur Schilder zur Anwendung die von zertifizierten Unternehmen hergestellt wurden. Gründe hierfür sind u.a.:
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![]() Güte-Aufkleber seit 2008 Quelle: Website IVSt |
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Es ist in der Praxis zu beobachten das es nicht zertifizierten Firmen in vielen Fällen nicht gelingt, Verkehrszeichen fachgerecht zu gestalten. Dies zeigt sich durch:
Würden diese
Unternehmen bei der Schilder-Fertigung mehr Sorgfalt walten lassen, könnte man
für den Baustellenbereich durchaus Ausnahmen zulassen. Da dies jedoch nicht der
Fall ist, ist die Forderung nach Güteverkehrszeichen absolut gerechtfertigt |
![]() Fachbetrieb für Baustellenabsicherung |
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Hier hat die berüchtigte
"Isolierband-Bande" zugeschlagen. Ursprünglich handelt es sich um Zeichen 133 |
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Güteverkehrszeichen die keine sind Der RAL-Aufkleber auf der Rückseite von Verkehrszeichen soll das Schild als Güteverkehrszeichen kennzeichnen. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn das Schild von einem zertifizierten Hersteller stammt und danach keine Veränderungen durch Dritte erfolgen. In der Praxis findet aber gerade das statt. Man lässt sich von Schilderwerken "Blanko-Schilder" liefern und beschriftet diese dann selbst. Bei Zusatzzeichen ist dies unproblematisch, da
unbeschriftete Zusatzschilder keinen RAL-Aufkleber tragen. Bei Zeichen 250 und
205 sieht das jedoch anders aus. Wie oben schon beschrieben wäre dies bei einer korrekten Gestaltung zumindest für den Baustellenbereich unproblematisch. Dennoch sind die Qualitätsmerkmale die ein "echtes" Gütezeichen ausmachen nicht gegeben. Der RAL-Aufkleber auf derartig veränderten Verkehrsschildern müsste entfernt werden, darauf wird jedoch (bewusst) verzichtet. Aus diesem Grund wird auf den Zeichen 250 und 205 ein
Gütezeichen mit einer zusätzlichen perforierten Kennzeichnung verwendet,
welcher erkennen lässt das es sich ursprünglich um ein Zeichen 205 handelt und z.B. nicht um
ein Zeichen 123. |
![]() RAL-Aufkleber seit 2008 mit zusätzlicher Kennzeichnung Quelle: Website IVSt
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