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  Verkehrszeichen      
         
         
  Alte Verkehrszeichen      
 
  Mit der StVO-Änderung vom 1.September 2009 entfällt der Absatz 9 im
§ 53. Hiermit wurde bisher geregelt, daß die alten Schilder, in der Gestaltung vor 1992, weiterhin gültig waren. Sie durften aber nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden.

Durch die Streichung des Absatz 9, sind die alten Zeichen
ab 1. September 2009 ungültig.
 
altes Zeichen 123 = ungültig
 
 

  Übersicht der alten Verkehrszeichen

     
 

 

     
         
 

 

Mustergültigkeit


Verkehrszeichen müssen exakt den Abbildungen der StVO bzw. des VzKat entsprechen. Werden sie unfachgerecht verändert bzw. durch die Änderung "entstellt" verlieren sie ihren amtlichen Charakter.

Aufkleber oder Graffiti -Tags auf der Schildoberfläche, starke Verschmutzung oder Kratzer lassen ebenfalls ein amtliches Schild zu einem harmlosen Stück Blech verkümmern.

 

Schilder die "aus dem Handgelenk" mit Sprühfarbe erschaffen werden sind nichtig.
Ebenso Schilder, die sich vermeintlich in beliebiger Anbringung einsetzen lassen, z.B. ein auf dem Kopf stehendes Zeichen 308, das die Wartepflicht verdeutlichen soll.

 

   
         
 

Schriftarten


Als Schriftarten kommen ausschließlich die beiden Varianten nach DIN 1451 in Betracht. Schilder die mit vermeintlich "ähnlichen" Schriftarten erstellt wurden vermitteln zwar dem Verkehrsteilnehmer den gleichen Inhalt, sind verkehrstechnisch gesehen aber unzulässig.

 

 Schriftart - ausschließlich nach DIN 1451 !
   
         
 

 

Aufsichtsfarben

 

Stark ausgeblichene Verkehrszeichen dürfen ebenfalls nicht eingesetzt werden. Es zählt hierbei nicht das Ermessen aus wirtschaftlicher Sicht, sondern ausschließlich die Musterbeispiele in der StVO bzw. die definierten Aufsichtsfarben.

 

   
         
 


RAL Güte
verkehrszeichen
 

Eine wesentliche Bedeutung kommt der Forderung nach RAL-Güteverkehrszeichen zu.

Nach der Wiedervereinigung wurde der in den neuen Ländern entstandene Baustellenabsicherungs-Markt mit Produkten von geringer Haltbarkeit und Qualität bedient. Dennoch entsprachen viele dieser Produkte zumindest optisch den Anforderungen.

 

Inzwischen ist jedoch nahezu jede auch noch so kleine Firma in der Lage Verkehrszeichen selbst herzustellen, mehr als einen Computer nebst Grafikplotter bedarf es dazu nicht.

 

Zwischen einem amtlichen Verkehrzeichen und einem mit Folie beklebten Blech gibt es aber Unterschiede. Neben der Tatsache das die verkehrstechnischen Kriterien oftmals nicht erfüllt werden, entsprechen viele dieser "selbst gestrickten" Verkehrszeichen nicht einmal der StVO wodurch sie sogar ungültig sein können.

 

Rein theoretisch kommen nur Schilder zur Anwendung die von zertifizierten Unternehmen hergestellt wurden. Gründe hierfür sind u.a.:

  • Symbole, Schriften und Abmessungen entsprechen den Mustervorgaben

  • Verwendung von Materialien (insbesondere Reflexfolien) mit Zulassung für den Straßenverkehr  -  denn nicht jede Reflexfolie darf verwendet werden.

  • Übereinstimmung mit den Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen

  • Gewährleistung der erforderlichen Rücktrahlwerte

  • gleich bleibende Qualität

 

Güte-Aufkleber seit 2008
Quelle:
Website IVSt



bisherige Kennzeichnung

 
         
 


Eigenbau

 

Es ist in der Praxis zu beobachten das es nicht zertifizierten Firmen in vielen Fällen nicht gelingt, Verkehrszeichen fachgerecht zu gestalten. Dies zeigt sich durch:

  • Verwendung preisgünstiger Reflexfolien die keine Zulassung für den Straßenverkehr besitzen und sehr schlechte Rückstrahlwerte liefern

  • Verwendung verschiedener Reflexfolien auf einer gemeinsamen Fläche

  • gravierende Abweichungen bei Piktogrammen und der Gliederung der Schildinhalte allgemein

  • Verwendung falscher Schriftarten und deren falsche Skalierung

  • Eigenkreationen die nicht der in Deutschland üblichen Symbolik entsprechen

Würden diese Unternehmen bei der Schilder-Fertigung mehr Sorgfalt walten lassen, könnte man für den Baustellenbereich durchaus Ausnahmen zulassen. Da dies jedoch nicht der Fall ist, ist die Forderung nach Güteverkehrszeichen absolut gerechtfertigt
 

 


Fachbetrieb für Baustellenabsicherung
 
 

Hier hat die berüchtigte "Isolierband-Bande" zugeschlagen. Ursprünglich handelt es sich um Zeichen 133
 

 
         
 
Güteverkehrszeichen die keine sind

Der RAL-Aufkleber auf der Rückseite von Verkehrszeichen soll das Schild als Güteverkehrszeichen kennzeichnen. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn das Schild von einem zertifizierten Hersteller stammt und danach keine Veränderungen durch Dritte erfolgen.

In der Praxis findet aber gerade das statt. Man lässt sich von Schilderwerken "Blanko-Schilder" liefern und beschriftet diese dann selbst.

Bei Zusatzzeichen ist dies unproblematisch, da unbeschriftete Zusatzschilder keinen RAL-Aufkleber tragen. Bei Zeichen 250 und 205 sieht das jedoch anders aus.
Hier müssen lediglich die Piktogramme aufgeklebt werden - sozusagen ein Verkehrszeichen Bausatz.

Wie oben schon beschrieben wäre dies bei einer korrekten Gestaltung zumindest für den Baustellenbereich unproblematisch. Dennoch sind die Qualitätsmerkmale die ein "echtes" Gütezeichen ausmachen nicht gegeben.

Der RAL-Aufkleber auf derartig veränderten Verkehrsschildern müsste entfernt werden, darauf wird jedoch (bewusst) verzichtet.

Aus diesem Grund wird auf den Zeichen 250 und 205 ein Gütezeichen mit einer zusätzlichen perforierten Kennzeichnung verwendet, welcher erkennen lässt das es sich ursprünglich um ein Zeichen 205 handelt und z.B. nicht um ein Zeichen 123.

Bislang konnte man dies bei Dreiecken nur dadurch feststellen das der RAL-Aufkleber auf dem Kopf stand oder sich an einer der Längsseiten befand, bei Ronden war dies jedoch kaum möglich, es sein denn es lagen andere Anzeichen vor.
 

 


RAL-Aufkleber seit 2008
mit zusätzlicher Kennzeichnung
Quelle:
Website IVSt

 


"echte" RAL-Güteverkehrszeichen


Zeichen 205 als Grundlage für "Etikettenschwindel"