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RSA-95.de |
| Herstellung von Verkehrszeichen | ||||||
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Grundsätzlich
sollen nur Verkehrszeichen zum Einsatz kommen, die den RAL Gütebedingungen
entsprechen. Dies resultiert aus der Verwendung von für den Straßenverkehr zugelassenen Materialien, deren fachgerechter Verarbeitung sowie einer exakten Übereinstimmung mit den Urbild- Vorlagen der BASt.
Dennoch ist es in der Praxis erforderlich, das auch nicht zertifizerte Firmen Verkehrszeichen herstellen. Dies ist vor allem bei Fachfirmen für Baustellenabsicherung der Fall.
Hier gibt es
jedoch teils drastische Qualitätsunterschiede, nicht selten werden sogar
Schilder gefertigt die durch ihr Erscheinungsbild gar keine Verkehrszeichen
sind. |
![]() Gütezeichen ab 2008 Quelle: Website IVSt |
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Es gibt Firmen, deren Mitarbeiter in der "Schildermanufaktur" nicht einmal in der Lage sind, einen Schriftzug gerade auf ein Schild zu kleben. Ein gewisses grafisches Vorstellungsvermögen ist jedoch Vorraussetzung für eine solche Tätigkeit.
Die häufigsten Fehler die in diesem Bereich gemacht werden sind:
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![]() geändertes Zusatzzeichen - Originalschriftzug überklebt mit nicht reflektierender Folie Nachts reflektiert nur die originale Schildfläche, der Rest bleibt dunkel - schlechte Lesbarkeit |
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Eben das hängt maßgeblich von der verwendeten Schriftart ab. Für Verkehrszeichen sind ausschließlich die Schriftarten nach DIN 1451 zu verwenden.
Nur mit dieser Schriftart ist ein einheitliches Erscheinungsbild von Verkehrszeichen gewährleistet. Andere Fonts sind dagegen nicht geeignet, zudem entsprechen die Schilder dann nicht exakt dem VZ-Kat bzw. der StVO.
Das es sich bei
dieser Schriftart nicht nur um "Schilderdesign" handelt, sondern um eine
amtliche Forderung geht aus der VwV-StVO hervor:
Dies schließt alle
anderen Schriftarten aus. Neben der korrekten Schriftart ist auch wichtig, in welcher Form diese skaliert wird. Das Verhältnis von Buchstabenhöhe und -breite ist stets beizubehalten, da sonst das Erscheinungsbild der Schrift verfälsch wird und ggf. die Lesbarkeit darunter leidet.
Passt ein Wort z.B. nicht auf ein Zusatzzeichen darf der Schriftzug nicht einfach zusammengestaucht werden. Gleiches gilt natürlich für die Schrifthöhe.
Worte, die
lediglich aus Großbuchstaben bestehen bieten ebenfalls eine sehr schlechte
Lesbarkeit, sie kommen daher für Verkehrszeichen nicht in Frage
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Änderungen an Verkehrszeichen sollen sorgfältig ausgeführt werden. Durch mit Sprühlack handgefertigte Pfeile z.B. auf einem Haltverbot-Schild kann das Schild im Einzelfall seine amtliche Wirkung verlieren.
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Auch Piktogramme müssen exakt mit dem Urbildmaterial übereinstimmen. Zudem müssen sie der Größe des Schildes entsprechen.
Farbige Bildinhalte müssen natürlich auch reflektieren - hierbei gibt es bei der Herstellung von Schildern für eine begrenzte Einsatzzeit ein Problem: Die reflektierende Folie lässt sich nicht wieder vom Schild ablösen, es sei denn man hat extrem viel Geduld.
Aus diesem Grund
werden oft normale, nicht reflektierende Folien verwendet. Hier zeigt sich
wieder warum es das RAL-Gütesystem gibt, denn die Verwendung von farbigen,
nicht reflektierenden Folien auf einem reflektierenden Schild zeugt von nur
bedingt vorhandener Fachkompetenz.
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![]() Verwendung von nicht reflektierender Folie auf einer reflektierenden Grundfläche |
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Der farbige Teil
bildet die Grundlage und besteht aus transparenter Folie. Diese lässt die
reflektierende Schildoberfläche durchscheinen. In diesem Bereich wird das
reflektierte Licht "eingefärbt"
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In diesem Fall
wird reflektierende Folie auf ein gleich großes Stück herkömmlicher Folie
geklebt. Dadurch lässt sich der gesamte "Aufkleber" problemlos wieder vom Schild
entfernen. Je nach verwendeter Folie sind sie sogar mehrmals zu verwenden. |
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