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  Herstellung von Verkehrszeichen      
         
 

 

Grundsätzlich sollen nur Verkehrszeichen zum Einsatz kommen, die den RAL Gütebedingungen entsprechen.

Das bedeutet das nur zertifizierte Firmen Verkehrszeichen herstellen dürfen.

Dies resultiert aus der Verwendung von für den Straßenverkehr zugelassenen Materialien, deren fachgerechter Verarbeitung sowie einer exakten Übereinstimmung mit den Urbild- Vorlagen der BASt.

 

Dennoch ist es in der Praxis erforderlich, das auch nicht zertifizerte Firmen Verkehrszeichen herstellen. Dies ist vor allem bei Fachfirmen für Baustellenabsicherung der Fall.

 

Hier gibt es jedoch teils drastische Qualitätsunterschiede, nicht selten werden sogar Schilder gefertigt die durch ihr Erscheinungsbild gar keine Verkehrszeichen sind.
 

 

Gütezeichen ab 2008
Quelle:
Website IVSt
 
         
 


Gestaltung
      
         

Es gibt Firmen, deren Mitarbeiter in der "Schildermanufaktur" nicht einmal in der Lage sind, einen Schriftzug gerade auf ein Schild zu kleben. Ein gewisses grafisches Vorstellungsvermögen ist jedoch Vorraussetzung für eine solche Tätigkeit.

 

Die häufigsten Fehler die in diesem Bereich gemacht werden sind:

  • Verwendung von nicht zugelassener Reflexfolie

  • gestückelte Reparatur von Schadstellen

  • verschiedene Reflexfolien-Bauarten auf einem Schild

  • Reflexfolien verschiedener Hersteller auf einem Schild 

  • Einsatz nicht reflektierender Folien auf einem reflektierenden Schild

  • falsche Schriftart oder Vermischung von Engschrift und Mittelschrift

  • falsche oder verschiedene Schrifthöhen, falsch skalierte Schriftzüge

  • abgewandelte Piktogramme, falsche Größe der Symbole

  • Winkel, Mitte, Symmetrie, Radien, Abstände und Zwischenräume

 

 


geändertes Zusatzzeichen - Originalschriftzug
überklebt mit nicht reflektierender Folie

Nachts reflektiert nur die originale Schildfläche,
der Rest bleibt dunkel - schlechte Lesbarkeit
 
 
         
 


Schriftart für den Straßenverkehr - DIN 1451


"ist doch egal welche Schrift, Hauptsache man kann lesen was draufsteht"

 

Eben das hängt maßgeblich von der verwendeten Schriftart ab. Für Verkehrszeichen sind ausschließlich die Schriftarten nach DIN 1451 zu verwenden.

 

Nur mit dieser Schriftart ist ein einheitliches Erscheinungsbild von Verkehrszeichen gewährleistet. Andere Fonts sind dagegen nicht geeignet, zudem entsprechen die Schilder dann nicht exakt dem VZ-Kat bzw. der StVO.

 

Das es sich bei dieser Schriftart nicht nur um "Schilderdesign" handelt, sondern um eine amtliche Forderung geht aus der VwV-StVO hervor:

 

VwV-StVO zu §§ 39 - 43
5. Als Schrift ist die Schrift für den Straßenverkehr
DIN 1451, Teil 2 zu verwenden.

 

Dies schließt alle anderen Schriftarten aus.
Es sollte daher nicht nur im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Verkehrsschrift verwendet werden denn sie wird explizit vorgeschrieben.
 

Neben der korrekten Schriftart ist auch wichtig, in welcher Form diese skaliert wird.

Das Verhältnis von Buchstabenhöhe und -breite ist stets beizubehalten, da sonst das Erscheinungsbild der Schrift verfälsch wird und ggf. die Lesbarkeit darunter leidet.

 

Passt ein Wort z.B. nicht auf ein Zusatzzeichen darf der Schriftzug nicht einfach zusammengestaucht werden. Gleiches gilt natürlich für die Schrifthöhe.

 

Worte, die lediglich aus Großbuchstaben bestehen bieten ebenfalls eine sehr schlechte Lesbarkeit, sie kommen daher für Verkehrszeichen nicht in Frage
(ausgenommen das Wort STOP).

 

 

 



 

 
         
 


Nachträgliche Änderungen

Wird ein Güteverkehrszeichen nachträglich verändert, ohne das das ändernde Unternehmen hierfür zertifiziert ist, handelt es sich nicht länger um ein Güteverkehrszeichen.

Der RAL-Aufkleber ist dann von der Schildrückseite zu entfernen

 

Änderungen an Verkehrszeichen sollen sorgfältig ausgeführt werden. Durch mit Sprühlack handgefertigte Pfeile z.B. auf einem Haltverbot-Schild kann das Schild im Einzelfall seine amtliche Wirkung verlieren.

 

 Entspricht das Schild nicht in Gestaltung und Symbolik
 dem Urbildmaterial der BASt = kein Verkehrszeichen nach StVO

 

     
         
 


Piktogramme und farbige Inhalte

Auch Piktogramme müssen exakt mit dem Urbildmaterial übereinstimmen. Zudem müssen sie der Größe des Schildes entsprechen.

 

Farbige Bildinhalte müssen natürlich auch reflektieren - hierbei gibt es bei der Herstellung von Schildern für eine begrenzte Einsatzzeit ein Problem:

Die reflektierende Folie lässt sich nicht wieder vom Schild ablösen,

es sei denn man hat extrem viel Geduld.

 

Aus diesem Grund werden oft normale, nicht reflektierende Folien verwendet. Hier zeigt sich wieder warum es das RAL-Gütesystem gibt, denn die Verwendung von farbigen, nicht reflektierenden Folien auf einem reflektierenden Schild zeugt von nur bedingt vorhandener Fachkompetenz.
 

 Nicht reflektierende Inhalte auf reflektierenden Grundflächen wirken
 nachts "schwarz", sie sind sehr schlecht bzw. garnicht erkennbar.


Es gibt verschiedene Möglichkeiten farbige Inhalte auf ein Verkehrszeichen aufzubringen und nach kurzer Einsatzzeit wieder problemlos zu entfernen:

  • Verwenden von lasierenden / transparenten Folien

  • reflektierende Folie auf herkömmliche Folie (als Trägermaterial) aufgeklebt

  • Verwenden von Tafeln mit Schraub- oder Klebebefestigung

 
Verwendung von nicht reflektierender Folie
auf einer reflektierenden Grundfläche
 
         
 


lasierende / transparente Folie

Der farbige Teil bildet die Grundlage und besteht aus transparenter Folie. Diese lässt die reflektierende Schildoberfläche durchscheinen. In diesem Bereich wird das reflektierte Licht "eingefärbt"
 

     
         
 


herkömmliche Folie als Trägermaterial für Reflexfolie

In diesem Fall wird reflektierende Folie auf ein gleich großes Stück herkömmlicher Folie geklebt. Dadurch lässt sich der gesamte "Aufkleber" problemlos wieder vom Schild entfernen. Je nach verwendeter Folie sind sie sogar mehrmals zu verwenden.