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  Größen der Verkehrszeichen  
     
 
Der Sichtbarkeitsgrundsatz, dem Verkehrszeichen unterliegen, erfordert eine Anpassung der Schildgröße an die örtlich übliche Geschwindigkeit. Ist das Verkehrszeichen zu klein, kann es leicht übersehen werden, bzw. der Verkehrsteilnehmer hat Probleme den Inhalt mit einem "beiläufigen Blick" zu erfassen.

Aus diesem Grund werden drei Größen unterschieden, Größe 1, 2 und 3.
Die Größe 2 (100%) dient als Ausgangswert. Höhere Geschwindigkeiten erfordern die Größe 3 (125% bzw. 140%), während in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen und für den ruhenden Verkehr die Größe 1 (70%) ausreicht

 



So sieht oftmals die Praxis aus, auch dann wenn ein Fachbetrieb im Spiel ist...
...das gilt auch für die Wahl der Schriftart, der Schildgestaltung und die Montage


 


mindestens Größe 2


Im Bereich der RSA ist mindestens die Größe 2 erforderlich.
Zwar kann zur Fußgänger- und Radverkehrsführung auch die Größe 1 ausreichend sein, im Sinne einer einheitlichen Lagerhaltung macht das aber keinen Sinn. Zudem liegt die Gefahr nahe, das irgendwann auch außerorts ein "Mini-Schild" auftaucht, weil es halt gerade im Lager stand.


Umleitungsschilder (Z 455.1) mindestens 900x600mm !

Auch Umleitungsbeschilderung unterliegt der Zuordnung zur örtlich gefahrenen Geschwindigkeit. Damit ist die Größe 2 einzusetzen und das wiederum bedeutet 900x600mm.

Warum insbesondere einige Fachbetriebe für Baustellenabsicherung selbst auf Bundesstraßen die Größe 1 verwenden ist nicht nachvollziehbar (bzw. die Gründe gehören nicht hierher). Warum Behörden und Auftraggeber diese Nachlässigkeiten dulden ist ebenso fraglich.


Ab 80km/h = Ronden Größe 3

Die Überschrift sagt eigentlich alles, in der Praxis merkt man davon aber kaum etwas. Zwar ist die Beschilderung nach den örtlichen Erfordernissen festzulegen und unnötige "Übergrößen" sind zu vermeiden - dennoch ist gerade außerorts der Zulaufbereich einer Baustelle entsprechend zu beschildern.

Für einen Geschwindigkeitstrichter auf einer Bundesstraße (und ähnlichen Straßen) - z.B. der klassische Regelplan CI/5 - bedeutet das:

Bis zum Zeichen 274-57 (70km/h) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100km/h. Damit ist für Ronden in diesem Bereich die Größe 3 erforderlich, während für Gefahrzeichen, Quadrate und Rechtecke bis einschließlich 100km/h die Größe 2 vorgesehen ist.

Da ab dem Zeichen 274-57 die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70km/h beträgt können alle weiteren Ronden in Größe 2 ausgeführt werden, einschließlich der Aufhebung durch Zeichen 282.

 

Tabelle der Schildgrößen - Größe 1 kommt im Bereich der RSA in der Regel nicht zur Anwendung und ist daher grau schattiert

    Ronde    
 
bis 20 km/h = Größe 1

20 bis 80 km/h = Größe 2

ab 80km/h = Größe 3
 
   
  Ø 420 mm
= 70% von Größe 2
Ø 600 mm
= 100 %
Ø 750 mm
= 125% von Größe 2
 

 

    Dreieck    
 
bis 49 km/h = Größe 1

50 bis 100 km/h = Größe 2

ab 100km/h = Größe 3
 
   
  Seitenlänge 630mm
= 70% von Größe 2
Seitelänge 900mm
=100%
Seitenlänge 1260mm
= 140% von Größe 2
 

 

    Quadrat    
 
bis 49 km/h = Größe 1

50 bis 100 km/h = Größe 2

ab 100km/h = Größe 3
 
   
  Seitenlänge 420mm
= 70% von Größe 2
Seitenlänge 600mm
=100%
Seitenlänge 840mm
= 140% von Größe 2
 

 

    Rechteck    
 
bis 49 km/h = Größe 1

50 bis 100 km/h = Größe 2

ab 100km/h = Größe 3
 
   
  630x420mm
= 70% von Größe 2
900x600mm
=100%
1260x840mm
= 140% von Größe 2