Der Sichtbarkeitsgrundsatz, dem Verkehrszeichen
unterliegen, erfordert eine Anpassung der Schildgröße an die örtlich übliche
Geschwindigkeit. Ist das Verkehrszeichen zu klein, kann es leicht übersehen
werden, bzw. der Verkehrsteilnehmer hat Probleme den Inhalt mit einem
"beiläufigen Blick" zu erfassen.Aus diesem
Grund werden drei Größen unterschieden, Größe 1, 2 und 3.
Die Größe 2 (100%) dient als Ausgangswert. Höhere Geschwindigkeiten
erfordern die Größe 3 (125% bzw. 140%), während in
geschwindigkeitsreduzierten Bereichen und für den ruhenden Verkehr die Größe
1 (70%) ausreicht

So sieht oftmals die Praxis aus, auch dann wenn ein
Fachbetrieb im Spiel ist...
...das gilt auch für die Wahl der Schriftart, der Schildgestaltung und die
Montage
mindestens Größe 2
Im Bereich der RSA ist mindestens die Größe 2 erforderlich.
Zwar kann zur Fußgänger- und Radverkehrsführung auch die Größe 1 ausreichend
sein, im Sinne einer einheitlichen Lagerhaltung macht das aber keinen Sinn.
Zudem liegt die Gefahr nahe, das irgendwann auch außerorts ein "Mini-Schild"
auftaucht, weil es halt gerade im Lager stand.
Umleitungsschilder (Z 455.1) mindestens 900x600mm !
Auch Umleitungsbeschilderung unterliegt der Zuordnung zur örtlich gefahrenen
Geschwindigkeit. Damit ist die Größe 2 einzusetzen und das wiederum bedeutet
900x600mm.
Warum insbesondere einige Fachbetriebe für Baustellenabsicherung selbst auf
Bundesstraßen die Größe 1 verwenden ist nicht nachvollziehbar (bzw. die
Gründe gehören nicht hierher). Warum Behörden und Auftraggeber diese
Nachlässigkeiten dulden ist ebenso fraglich.
Ab 80km/h = Ronden Größe 3
Die Überschrift sagt eigentlich alles, in der Praxis merkt man davon aber kaum
etwas. Zwar ist die Beschilderung nach den örtlichen Erfordernissen festzulegen
und unnötige "Übergrößen" sind zu vermeiden - dennoch ist gerade außerorts der
Zulaufbereich einer Baustelle entsprechend zu beschildern.
Für einen Geschwindigkeitstrichter auf einer
Bundesstraße (und ähnlichen Straßen) - z.B. der klassische Regelplan CI/5 -
bedeutet das:

Bis zum Zeichen 274-57 (70km/h) beträgt die
zulässige Höchstgeschwindigkeit 100km/h. Damit ist für Ronden in diesem Bereich
die Größe 3 erforderlich, während für Gefahrzeichen, Quadrate und Rechtecke bis
einschließlich 100km/h die Größe 2 vorgesehen ist.
Da ab dem Zeichen 274-57 die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70km/h beträgt
können alle weiteren Ronden in Größe 2 ausgeführt werden, einschließlich der
Aufhebung durch Zeichen 282.
Tabelle der Schildgrößen - Größe
1 kommt im Bereich der RSA in der Regel nicht zur Anwendung und ist daher grau
schattiert
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Ronde |
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bis 20
km/h = Größe 1 |
20 bis 80 km/h = Größe
2 |
ab 80km/h = Größe 3 |
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Ø 420 mm
= 70% von Größe 2 |
Ø 600 mm
= 100 % |
Ø 750 mm
= 125% von Größe 2 |
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Dreieck |
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bis 49
km/h = Größe 1 |
50 bis 100 km/h = Größe
2 |
ab 100km/h = Größe 3 |
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Seitenlänge 630mm
= 70% von Größe 2 |
Seitelänge 900mm
=100% |
Seitenlänge 1260mm
= 140% von Größe 2 |
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Quadrat |
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bis 49
km/h = Größe 1 |
50 bis 100 km/h = Größe
2 |
ab 100km/h = Größe 3 |
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Seitenlänge 420mm
= 70% von Größe 2 |
Seitenlänge 600mm
=100% |
Seitenlänge 840mm
= 140% von Größe 2 |
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Rechteck |
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bis 49
km/h = Größe 1 |
50 bis 100 km/h = Größe
2 |
ab 100km/h = Größe 3 |
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630x420mm
= 70% von Größe 2 |
900x600mm
=100% |
1260x840mm
= 140% von Größe 2 |
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