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RSA-95.de |
| unzulässiges Material (im Anwendungsbereich der RSA und ZTV-SA) | ||
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denn sie schreiben explizit TL- Material vor.
Dort wo sie nicht Vertragsbestandteil sind darf aber auch nicht jede beliebige Absperreinrichtung verwendet werden. Der Einsatz einiger Produkte verbietet sich schon allein durch die StVO bzw. RSA 95. Dies betrifft alle Arbeitsstellen egal ob Autobahn oder Dorfstraße.
Nicht jede hier als "unzulässig" bezeichnete
Einrichtung ist damit automatisch als "verboten" zu werten. Es spielt
bei der Beurteilung auch die Qualität, die Anwenderfreundlichkeit und
der optische Gesamteindruck eine Rolle. Es geht aber nicht um
"Baustellendesign", sondern um Elemente die technisch und optisch dem
Stand der Technik entsprechen.
Nicht zuletzt kann man über die Forderung "...müssen dem Stand der Technik entsprechen" jederzeit Probleme bekommen, wenn das Material nicht dem Stand der Technik entspricht. Das ist insbesondere dann von Bedeutung wenn es um die Untersuchung einen Unfalls z.B. mit Personenschaden geht und die verwendeten Einrichtungen nicht dem Stand der Technik entsprachen.
Ein Fußgänger, der über eine aus Holzlatten zusammen gezimmerte Kabelbrücke stolpert hätte dies vermutlich auch bei einer Kunststoffkabelbrücke getan, letztere entspricht aber dem Stand der Technik, die Holzkonstruktion jedoch nicht.
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kein Absperrgerät gemäß StVO
(und das schon seit 1999) Und auch in der damaligen RSA 1986 war diese Ausführung schon nicht mehr als offizielles Absperrgerät enthalten: RSA 1986 |
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![]() unzulässig: Kurvenleittafel als Querabsperrung |
RSA 95 - 3.1.1 Absperrschranken
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![]() unzulässig: Stahlkonstruktionen |
kein Absperrgerät gemäß StVO | ||
![]() unzulässig: Holzkonstruktionen |
kein Absperrgerät gemäß StVO | ||
![]() unzulässig: Scherengitter |
kein Absperrgerät gemäß StVO | ||
![]() unzulässig: Montage von Warnleuchten vor der Absperrschranke |
Die Warnleuchten verdecken
die Absperrschranke
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![]() unzulässig: Neptunhaken und Stangen ohne Schutzkappen |
Unfallgefahr durch
Einschlageisen |
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![]() unzulässig: Warnband im Fahrbahnbereich z.B. zwischen Leitbaken |
RSA 95 3.2.4 Warnbänder |
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![]() ![]() unzulässig: "Blechbaken" (Alu-Flachschild Z 605) |
- keine passive Sicherheit |
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![]() ![]() unzulässig: Stahlkonstruktionen |
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![]() unzulässig: Stahl - Betonkonstruktionen / Autofelgen |
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![]() ![]() unzulässig: Betonteile, Rasengittersteine usw. statt Fußplatten |
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![]() ![]() unzulässig: zusätzliche Bauzaunfüße oder Steine statt Fußplatten |
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![]() unzulässig : nicht stapelbare Fußplatten im Fußplattenrahmen |
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![]() ![]() unzulässig: Schnellaufsteller |
folgende Forderungen können
nicht erfüllt werden: |
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![]() unzulässig: Klappbare Schilderständer |
folgende Forderungen können
nicht erfüllt werden: |
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![]() ![]() unzulässig: Schilder an Einschlageisen oder Leitbaken |
folgende Forderungen können
nicht erfüllt werden: |
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![]() ![]() unzulässig: Faltsignale / Triopane / Faltdreiecke |
folgende Forderungen können
nicht erfüllt werden: |
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