| |
Umleitungen |
|
|
|
| |
|
|
|
|
| |
Für Umleitungsbeschilderung existieren
eigene Richtlinien,
die RUB 1992, "Richtlinien für Umleitungsbeschilderung".
Mit Inkrafttreten der neuen StVO bzw. VwV-StVO vom 1.9.2009, sind einige
Änderungen gesondert zu beachten.
RUB 1992
(2) die hier vorliegenden Richtlinien fügen die rechtlich vorgegebenen
Möglichkeiten beschilderungsmäßiger Art zu einer Gesamtkonzeption zusammen.
Dieser Satz könnte besser nicht gefasst
sein. Die in den RUB enthaltenen Festlegungen sowie die aktuellen Vorgaben von
StVO und VwV-StVO, sind Bestandteil der nachfolgenden
Erläuterungen.
|
|
| |
|
|
|
|
| |
Ankündigung
 |
|
Zeichen 457 hat
künftig die Bezeichnung 457.1 |
Die Ankündigung einer Umleitung kann durch Zeichen 455.1,
Zeichen 457.1 oder Zeichen 458 erfolgen. Außer bei der Ankündigung durch
die Planskizze (Zeichen 458) ist stets eine Entfernungsangabe, z.B. 400m
erforderlich.
Insbesondere innerorts ist die Aufstellhöhe und der Seitenanstand von großer
Bedeutung, denn das Zeichen 457.1 ist in hier nicht ganz unproblematisch.
Der Standort ist daher so zu wählen, daß die Aufstellvorrichtung Geh- oder
Radwege nicht blockiert, und das Schild nicht in den Lichtraum der Fahrbahn ragt.
Daher ist es im Einzelfall ratsam, die Ankündigung nicht mit Zeichen
457.1, sondern mit Zeichen 455.1 vorzunehmen. Hierdurch lässt sich auch
die Lagerhaltung optimieren.
Bei Umleitungen für spezielle Verkehrsarten oder bei der Verwendung von
Zielangaben können diese auf einem Zusatzzeichen angegeben werden,
welches über dem jeweiligen Umleitungsschild montiert wird.
|
|

Ankündigung durch Zeichen 457.1

Ankündigung durch Zeichen 455.1 |
|
| |
|
|
|
|
| |
Planskizze einer Umleitung / Plantafel
Viele Umleitungen haben eins gemeinsam: absolut
ungeeignete Planskizzen (Z 458).
Zum Einen sind die Firmen (nicht gemeint sind
professionelle Schilderwerke) die solche Tafeln
erstellen oft nicht in der Lage, Grundzüge der grafischen Gestaltung
von
Verkehrszeichen einzuhalten, zum Anderen haben einige Behörden und
Ingenieurbüros
Probleme beim Entwurf dieser Zeichen.
Planskizzen dienen der schematischen Erläuterung
der Umleitungsstrecke.
Hierfür ist es notwendig, die Informationen auf das
Wesentliche zu beschränken und das Gesamtbild so zu gliedern das es in der
Vorbeifahrt vollständig zu erfassen ist. Dazu gehört auch eine lesbare
Schriftart und Schrifthöhe.
Viele Entwürfe funktionieren nur auf
dem Papier und auch nur deshalb weil man nicht die korrekte Schriftart
verwendet.
Würde man wie vorgeschrieben die Schrift nach DIN 1451 nutzen und diese in
der korrekten Höhe verwenden,
würde man in dem ein oder anderen Büro schon an die Grenzen stoßen, mit denen später
der Schilderhersteller konfrontiert ist.
überflüssige Detailtreue
Ein weiteres Problem ist die Detailtreue mit Bezug zur Straßenführung, welche bei
Planskizzen absolut unnötig ist. Viele Planskizzen mutieren zu "Straßenkarten"
die vielleicht am Schreibtisch mit dem Blick auf den vorliegenden Umleitungsplan
funktionieren - draußen auf der Straße jedoch den Verkehrsteilnehmer im besten
Fall verwirren.
Viele solcher Planskizzen sind entbehrlich, da man
sie in der Schnelle der Vorbeifahrt nicht deuten kann, oder sie einen
Straßenverlauf anzeigen der am Standort der Tafel noch gar nicht ersichtlich
ist.
Es stellt sich auch die Frage, für wen Planskizzen
von Bedeutung sind.
Für die Ortskundigen die wenige Tage nach Einrichtung einer
Umleitung etwaige
Abkürzungen nutzen und sich von der Umleitung unbeeindruckt zeigen oder für die auswärtigen Fahrzeugführer?
Letztere können mit Straßennamen oder
einheimischen Bezeichnungen wie "Zufahrt Kaufhaus-Kreuzung" nichts anfangen.
Auch Ortsnamen die keine direkten Fernziele sind eignen sich nicht. Man sollte
sich daher bei der Festlegung der Zielangaben nach der vorhandenen Vorwegweisung richten und nicht nach dem
nächstgelegenen Ort.
|
|

Aha - alles klar !

So sehen die Vorgaben
einiger Behörden aus
|
|
| |
|
|
|
|
| |
Grafische Darstellung von Zeichen 458
|
|
|
|
| |
Schriftart
Wie bei allen Verkehrszeichen ist
ausschließlich die Schriftart für den Straßenverkehr nach DIN 1451 zu verwenden.
Es kommt in der Regel Fette Mittelschrift zur Anwendung, die Fette Engschrift
dagegen nur im Ausnahmefall, z.B. bei sehr langen Schriftzügen.
 |
Schriftart - ausschließlich nach DIN 1451 ! |
Schrifthöhe
Gemäß RUB 92 liegt die Schrifthöhe bei 126mm.
Leider funktioniert diese Höhe in der Praxis nur selten, es sei denn die
Umleitung erfolgt über einen Ort der A-Dorf heißt.
Eine Schrifthöhe von 84mm ist innerorts in der Regel
ausreichend, kleinere Schrifthöhen verfehlen dagegen ihre Wirkung da aus einem
fahrenden Fahrzeug
praktisch nicht lesbar sind.
Die Lesbarkeitsentfernung ist abhängig von
Schriftart und -größe.
Sie lässt sich mit einer einfachen Formel bestimmen
(Quelle HAV):
Lesbarkeitsentfernung (in m) = Schrifthöhe (in
cm) x Sichtweitenfaktor
|
|

|
|
| |
Der Sichtweitenfaktor beträgt (abhängig von
Umgebungsfaktoren) bei
Engschrift 2,6 Mittelschrift 3,0
(jeweils aus einem fahrendem Fahrzeug)
Hierdurch wird deutlich, das Engschrift eine schlechtere Lesbarkeit
aufweist.
Geht man nun von Mittelschrift mit der festgelegten
Schrifthöhe von 126mm aus,
ergibt sich eine Lesbarkeitsentfernung von 37,8m. (12,6 x 3,0 = 37,8)
Das ist nicht viel, wenn man bedenkt das man
außerorts mit etwa 80km/h (man fährt ja defensiv)
die Strecke von 37,8m in nicht einmal 2 Sekunden durchfährt.
Viel Zeit zum Lesen
bleibt also nicht und das ist auch der Grund,
warum die Inhalte wirklich auf das
Wesentliche zu beschränken sind.
Unter dieser Maßgabe ist die rechts abgebildete Planskizze zu werten.
|
|

schade das es nicht noch eine U4 gibt |
|
| |
|
|
|
|
| |
Eigentlich sollte - im Sinne einer einheitlichen
Gestaltung von Verkehrszeichen - so oft wie möglich die standardisierte Variante
von Zeichen 458 eingesetzt werden. Das gelingt natürlich nicht immer, da oft
komplexe Straßennetze und lange Ortsnamen vorhanden sind, die eben nicht in das
Schema "A-Dorf / B-Dorf" passen.
Es kann deshalb im Einzelfall durchaus sinnvoll
sein, auf die Plantafel ganz zu verzichten, wenn die Gefahr besteht, dass die
Schildfläche mit Informationen überfrachtet wird und der Verkehrsteilnehmer den
Inhalt nicht erfasst bzw. versteht.
Wird die standardisierte Variante eingesetzt, bzw. angepasst, sollten die
folgenden Maße eingehalten werden.
Das gilt selbstverständlich auch für die Entwürfe in den Verkehrszeichenplänen,
denn schon hier zeigt sich, ob das Schild anschließend so gefertigt werden kann
oder eben nicht.

| |
1 |
Ein umlaufender Bereich von
70mm Breite (gemessen zum schwarzen Rand) ist stets frei zu halten.
Durch die Randstärke und den weißern Kontraststreifen, ergibt sich daher
ein Breite von 105mm, gemessen zur Außenkante der Plantafel. Das können
der - Einfachheit halber - auch nur 100mm sein.
Wird der Abstand jedoch zu stark unterschritten, z.B. wenn der Text am
Rand anliegt, leidet die Lesbarkeit.
|
| |
2 |
Die Schrifthöhe der
Zielangabe beträgt 126mm. Es ist im Einzelfall nötig diese Schrifthöhe
zu unterschreiten.
In jedem Fall ist es besser, die Höhe um 1-2cm zu reduzieren, wenn
dadurch die Fette Mittelschrift beibehalten werden kann, andernfalls ist
Engschrift zu wählen.
Durch den Randabstand ergibt ist eine Textbreite von maximal 70cm bei
der zweizeiligen, sowie maximal 105mm bei der einzeiligen Ausführung der
Zielangabe
|
| |
3 |
Die Pfeilspitze hat die
Abmessungen 180x180mm. Es ist ausschließlich die Herzpfeil-Form zu
verwenden.
Die Schaftbreite und damit auch die Strichbreite der "Hauptstrecke"
beträgt 60mm.
|
| |
4 |
Die Strichbreite der
Umleitungsstrecke beträgt 40mm.
Die oft angewandte Gestaltung mit Punkten zur Symbolisierung der
Ortslagen ist gemäß RUB 92 nicht vorgesehen.
|
| |
5 |
Ein oder zwei bedeutsame
Ziele im Verlauf der Umleitungsstrecke. Die Schrifthöhe beträgt 126mm,
eine Reduzierung kommt nur in Ausnahmefällen in Frage. Auch hier ist der
Mittelschrift Vorrang einzuräumen.
Durch einzuhaltende Abstände zu benachbarten Schildinhalten und dem
Rand, ergibt sich eine Textbreite von maximal
60cm
|
| |
6 |
Anzeige der
Streckensperrung durch Zeichen 250 oder andere Verbotszeichen nach §41
StVO für betroffene Verkehrsarten.
Weitere Zeichen wie Z 274 oder Z 220 sind als Darstellung auf
Planskizzen ungeeignet bzw. überflüssig
|
| |
7 |
Entfernungsangabe bis zur
Ableitstelle, auf die in der Praxis oft verzichtet wird - in der
Regel zu recht. |
Insbesondere der Abstand der Schrift zum umlaufenden
Rand und zu anderen Schildinhalten sollte eingehalten werden, da sonst die Lesbarkeit leidet.
Abgesehen davon
wirkt das Schild nicht besonders professionell wenn die Texte z.B. auf den Rand
überlappen
Es kann durchaus sinnvoll sein, die Größe der
Planskizze an die geforderte Schrifthöhe anzupassen. Einige Behörden ordnen
explizit Tafeln in "Übergröße" an, woraus z.B. Abmessungen von 2 x 2,5m oder 2 x
3m resultieren.
Hier werden
selbstverständlich besondere Aufstellvorrichtungen erforderlich.
Andererseits besteht innerorts die Möglichkeit, die
auf 75% verkleinerte Ausführung einzusetzen, um den beengten Platzverhältnissen
gerecht zu werden. Jedoch ist auch dieser Einsatz sorgfältig abzuwägen, da
sich die Lesbarkeit natürlich reduziert.
|
|
| |
|
|
|
|
| |
Skalierung der Schriftzüge
Schriftzüge werden stets proportional vergrößert, so das das
Erscheinungsbild der Buchstaben nicht verändert wird.
Es ist daher nicht zulässig ein Wort in der Breite zusammen zu stauchen
nur damit die Schrifthöhe erhalten bleibt. Damit entspricht die Schrift
nicht mehr der DIN 1451 und die Lesbarkeit nimmt rapide ab.
In solchen Fällen ist die Schildgröße den erforderlichen Schriftzügen
anzupassen und nicht der Schriftzug um jeden Preis auf das Schild zu
"pressen"
Ferner können lange Ortsnamen abgekürzt werden, natürlich nur wo es
sinnvoll ist.
|
|
 |
|
| |
|
|
|
|
| |
Pfeilspitzen
Wie auch bei Wegweisern nach RWB ist auch bei Plantafeln der Herzpfeil
einzusetzen, der ISO-Pfeil dagegen nicht.
Ist ein Zeichen 455.1, 422 oder 442 Bestandteil der Plantafel, dann ist dieses natürlich
mit ISO-Pfeil darzustellen - so wie es im VzKat enthalten ist.
|
|
 |
|
| |
|
|
|
|
| |
Symbole
Hier sind ebenfalls genau die Zeichen angesagt, die in der StVO bzw. dem VzKat
92 enthalten sind. In der selben Detailtreue sind sie auch auf Plantafeln
anzuwenden daher ist eine Vereinfachung die dem Schilderbastler Zeit und Arbeit
erspart nicht zulässig.
Von Symbolen und Piktogrammen sollte selbst auf
Tafeln die bewusst nicht den RUB entsprechen nur sparsam gebrauch gemacht
werden.
Andererseits kann z.B. eine Bundesstraßennummer zusätzlich zur Zielangabe
insbesondere dem Fernverkehr dienlich sein.
|
|

|
|
| |
|
|
|
|
| |
Farbige Bildinhalte
 |
Farbige Symbole und Bildinhalte
müssen reflektieren ! |
Da Reflexfolie sich nicht, bzw. nur mit großem Aufwand wieder vom Schild entfernen lässt, wird häufig
auf nicht retroreflektierende Klebefolie zurückgegriffen.
In der Schilderfertigung - daher in beleuchteten Räumen - sowie bei der Abnahme der
Behörde (die regelmäßig zu behördenfreundlichen Tageszeiten statt findet) fällt
die fehlende Reflexion nicht auf.
Nachts im Scheinwerferlicht erscheinen die nicht
reflektierenden Flächen jedoch dunkel bzw. schwarz, da die weiße Reflexfolie der
Plantafel die Symbole "überstrahlt".
Weiterhin muss die Reflexion der Symbole die gleiche lichttechnische Qualität
aufweisen, wie die des Schildes auf dem sie aufgebracht sind.
Daher sind auf einem Schild der Klasse RA2 auch die Symbole in RA2 auszuführen
und auch die verschiedenen Folienbauarten müssen beachtet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von farbigen transparenten Folien.
Hierbei wird die vorhandene Retroreflexion der Grundfläche genutzt und das
auftreffende Licht lediglich "eingefärbt". Diese Folien lassen sich
problemlos wieder entfernen.
|
|

nicht reflektierende
Bildinhalte sind nachts kaum erkennbar
|
|
| |
|
|
|
|
| |
Aufstellhöhe
Ja, auch Planskizzen sind Verkehrszeichen, deshalb gilt auch hier:
 |
|
Aufstellhöhe (Unterkante): |
|
über Gehwegen |
2,00m |
|
über Radwegen |
2,20m |
|
außerorts |
1,50m |
|
Das dadurch besondere Aufstellvorrichtungen
erforderlich sind sollte klar sein.
Das die Aufstellvorrichtung eventuell mehr Platz einnimmt als durch das
Schild an sich eingeschränkt wird ist die Konsequenz aus der geforderten
Standsicherheit. Innerorts kann
daher eine auf 70% verkleinerte Planskizze angebracht sein. Mit einer
schmalen Aufstellvorrichtung, einer Aufstellhöhe von 2m und dem
außermittigen Anbringen des Zeichen 458 lassen sich in der Regel alle
Forderungen erfüllen.
Mit zwei Schaftrohren von je 2m Länge und vier Fußplatten stellt der
wirkliche Fachmann jedenfalls keine Plantafeln auf - siehe Bild.
|
|

|
|
| |
|
|
|
|
| |
Umleitungswegweisung
 |
|
Zeichen 455 hat
künftig die Bezeichnung 455.1 |
Die Wegweisung erfolgt mit den Zeichen 454, 455.1
(Umleitung)
sowie 421, 422 und 442 (Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten)
Während die Zeichen 421 und 454 aufgrund ihrer Pfeilform eine hohe
Auffälligkeit besitzen, sind
die Zeichen 442 und 455.1 besonders innerorts besser geeignet.
Die Pfeilwegweiser sind hinsichtlich dem
Platzbedarf problematisch. Nicht selten ragt die Pfeilspitze in dem
Lichtraum der Fahrbahn, oder Geh- und Radwege sind durch die
Aufstellvorrichtung blockiert. Daher sollten zur Umleitungswegweisung
vorrangig die Zeichen 442 und 455.1 eingesetzt werden.
Die rechteckigen Grundkörper von Zeichen
442, 442 und 455.1 lassen sich zudem an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen,
entweder mit verschiedenen Einsätzen oder - wie in der Praxis bewährt -
mit selbstklebenden Folien.
Hierbei ist darauf zu achten, das bei der
Verwendung von Piktogrammen wie Fußgänger, Fahrrad oder dem LKW Symbol
die Vorraussetzungen für Zeichen 422 bzw. 442 gegeben sind. Daher ist das Symbol
nicht neben das "U" von Zeichen 455.1 zu kleben, sondern der komplette
obere Schildteil ist zu verwenden - das "U" ist zu entfernen.
Die Verwendung von Zielangaben erfolgt in
gleicher Weise, daher im oberen Schildteil zusammen mit dem Wort
"Umleitung".
Wird die Schrift lediglich auf ein "normales" Zeichen 455.1 geklebt,
ist sie entweder zu klein (neben dem U) oder sie ist ungünstig im Schild
platziert (zwischen U und dem Pfeil). In beiden Fällen leidet die
Lesbarkeit.
Alternativ, z.B. auch bei mehreren Zielangaben, können diese auf einem
Zusatzschild gezeigt werden, welches über dem Umleitungsschild montiert
wird.
|
|

Zeichen 454
Zeichen 421

mögliche Ausführungen von Zeichen 455.1

ungeeignete Gestaltung von Zeichen 455.1

mögliche Ausführungen von Zeichen 442
|
|
| |
Größe der Verkehrszeichen
Damit der Verkehrsteilnehmer der Umleitungsstrecke auch folgen kann, ist
die richtige Schildgröße entscheidend - zu kleine Schilder werden häufig
übersehen.Zur
Arbeitsstellensicherung und daher auch zur Einrichtung von Umleitungen
ist grundsätzlich mindestens die Schildgröße zwei erforderlich.
 |
Zeichen 455.1 = mindestens in der
Größe 2 daher 600x900mm ! |
Vielerorts werden statt dessen Schilder
der Größe 1 eingesetzt.
Auch Fachbetriebe bilden hier keine Ausnahme.
Sollte diese Größe aus Sicht der Behörde ausreichend sein, so ist dies
gesondert zu vermerken. Ein mögliches Anwendungsgebiet ist. z.B. das
innerörtliche Nebenstraßennetz mit geringer Verkehrsbedeutung.
Grundsätzlich ist bei einem Beschilderungsplan jedoch immer von Größe
zwei auszugehen. Das Ermessen liegt hier bei der anordnenden Stelle,
nicht beim Baubetrieb oder dem Unternehmen für
Verkehrssicherung.
|
|
 |
|
| |
|
|
|
|
| |
Ende der Umleitung - Zeichen 455.2 und 457.2
 |
|
Bildnummer geändert
(früher Zeichen 459) |
Entgegen den Festlegungen der RUB,
nach denen das Ende der Umleitung stets zu kennzeichnen ist,
kann gemäß aktueller VwV-StVO auf diese Schilder verzichtet
werden, wenn das Ende der Umleitung aus der folgenden
(stationären) Wegweisung ersichtlich wird.
Die StVO bietet zudem die Möglichkeit, das
Ende mittels dem neuen Zeichen 455.2 anzuzeigen, wodurch auch eine
adäquate Beendigung nummerierter Umleitungen möglich wird.
|
|

Zeichen 455.2

Zeichen 457.2 |
|
| |
|
|
|
|
| |
Besondere Erfordernisse
Leider lassen sich nicht alle in der Praxis auftretenden
Besonderheiten mit den standardisierten Verkehrszeichen abdecken.
Insbesondere der verstärkte Ausbau von Kreisverkehren im Straßennetz
erfordert Lösungen, die mit den bisherigen Regelungen eigentlich nicht
immer ideal umzusetzen waren.
In der Verkehrssicherungsbranche hat sich deshalb inzwischen ein neues
Schild etabliert, obwohl es nicht Bestandteil der StVO bzw. des VzKat
ist und daher eigentlich auch nicht angeordnet werden kann - Zeichen 455.1
für Kreisverkehre.
Zwar dürfen die zuständigen Behörden eigene Zusatzzeichen zulassen,
andere Verkehrszeichen wie etwa Zeichen 455.1 sind jedoch ausschließlich
in der vorgesehenen Gestaltung zulässig.
Dennoch soll die Möglichkeit gezeigt werden,
auf Zeichen 455.1 eine Kreisverkehrsführung abzubilden, damit der
Verkehrsteilnehmer die gewünschte Fahrtrichtung besser deuten kann. Eine
Einbindung dieser Sonderform in den Katalog der Verkehrszeichen bzw. in
die StVO wäre empfehlenswert.
Die Gestaltung des Kreisverkehr-Symbols
soll analog zu den vorhandenen Vorwegweisern, und daher nach RWB
erfolgen. Damit ist als Pfeilspitze der Herzpfeil einzusetzen - sonst
ist bei Zeichen 455.1 nur der ISO-Pfeil zulässig.
Bundesstraßen- und Autobahnnummern
Eigentlich soll vermieden werden, die Zeichen 401 (Nummer der
Bundesstraße) und Zeichen 405 (Nummer der Autobahn) auf anderen Straßen
zu zeigen und somit auf einer Kreisstraße den Eindruck einer
Bundesstraße zu erwecken.
Es kann jedoch im Einzelfall sinnvoll sein, anstelle eines
Fernziels, oder zusammen mit dem Fernziel eine Autobahn oder
Bundesstraßennummer zu zeigen.
Insbesondere dem Fernverkehr wird hierdurch eine klare Wegweisung
geboten. Oft wollen die Fahrer z.B. nur die nächste Autobahn erreichen
und kümmern sich daher wenig um "unbedeutende Ortsnamen".
Auch wenn eine Bundesstraße komplett
umgeleitet wird, kann es sinnvoll sein die Bundesstraßennummer auf einem
Zusatzschild unter Zeichen 455.1 zu zeigen.
Man kann somit die wesentlichen Inhalte der vorhandenen Vorwegweisung in
das Zusatzzeichen integrieren.
|
|
nicht amtliche, aber bewährte Ausführungen:

Kreisverkehr

Zeichen 401 / 405 als Fernziel |
|
| |
|
|
|
|
| |
Impressionen - der besonderen Art

schief, nicht standsicher
Fernziel auf Schild "gequetscht"
|

Eigenbau, nicht
entsprechend VzKat
|

Aufstellhöhe und
Aufstellung mangelhaft
|

mit Abdeckband
überklebt (reflektiert nicht)
|

Eigenbau, spitze Ecken,
nicht retroreflektierend
|

weder Größe 2 noch Größe 1
(aber ungefähr Größe 0,5)
|

quadratisch, praktisch,
aber nicht wirklich gut |

Aufstellvorrichtung = Murks
Planskizze überflüssig
|

Grundfläche reflektiert, die farbigen Symbole jedoch nicht.
Die Gestaltung ist verwirrend und dem Kraftfahrer keine Hilfe
|

Aufnahme bei Nacht |

nichtreflektierende Grundfläche,
mit reflektierenden "Flicken" überklebt |

Hier reflektiert die Grundfläche nicht,
die Symbole hingegen schon.
Die Gestaltung der Tafel ist zudem
mehr als fragwürdig |

Nachts zeigt sich dann dieses Bild
Nur die reflektierenden Bildinhalte leuchten
im Scheinwerferlicht,
der Rest bleibt dunkel |

Zeichen 250 und das "U"
wurden aus "normaler" Folie gefertigt
und reflektieren daher nicht entsprechend |

Glanzleistung !
|
|
| |
|
|
|
|