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  Umleitungen      
         
 


Für Umleitungsbeschilderung existieren eigene Richtlinien, die RUB 1992, "Richtlinien für Umleitungsbeschilderung".
Mit Inkrafttreten der neuen StVO bzw. VwV-StVO vom 1.9.2009, sind einige Änderungen gesondert zu beachten.

RUB 1992 (2) die hier vorliegenden Richtlinien fügen die rechtlich vorgegebenen
Möglichkeiten beschilderungsmäßiger Art zu einer Gesamtkonzeption zusammen.

Dieser Satz könnte besser nicht gefasst sein. Die in den RUB enthaltenen Festlegungen sowie die aktuellen Vorgaben von StVO und VwV-StVO, sind Bestandteil der nachfolgenden Erläuterungen.
 

 
         
 
Ankündigung
 
 

Zeichen 457 hat künftig die Bezeichnung 457.1

Die Ankündigung einer Umleitung kann durch Zeichen 455.1, Zeichen 457.1 oder Zeichen 458 erfolgen. Außer bei der Ankündigung durch die Planskizze (Zeichen 458) ist stets eine Entfernungsangabe, z.B. 400m erforderlich.

Insbesondere innerorts ist die Aufstellhöhe und der Seitenanstand von großer Bedeutung, denn das Zeichen 457.1 ist in hier nicht ganz unproblematisch.
Der Standort ist daher so zu wählen, daß die Aufstellvorrichtung Geh- oder Radwege nicht blockiert, und das Schild nicht in den Lichtraum der Fahrbahn ragt.

Daher ist es im Einzelfall ratsam, die Ankündigung nicht mit Zeichen 457.1, sondern mit Zeichen 455.1 vorzunehmen. Hierdurch lässt sich auch die Lagerhaltung optimieren.

Bei Umleitungen für spezielle Verkehrsarten oder bei der Verwendung von Zielangaben können diese auf einem Zusatzzeichen angegeben werden, welches über dem jeweiligen Umleitungsschild montiert wird.
 

 

Ankündigung durch Zeichen 457.1
 



Ankündigung durch Zeichen 455.1

 
         
 
Planskizze einer Umleitung / Plantafel

Viele Umleitungen haben eins gemeinsam: absolut ungeeignete Planskizzen (Z 458).

 

Zum Einen sind die Firmen (nicht gemeint sind professionelle Schilderwerke) die solche Tafeln erstellen oft nicht in der Lage, Grundzüge der grafischen Gestaltung
von Verkehrszeichen einzuhalten, zum Anderen haben einige Behörden und Ingenieurbüros Probleme beim Entwurf dieser Zeichen.

 

Planskizzen dienen der schematischen Erläuterung der Umleitungsstrecke.
Hierfür ist es notwendig, die Informationen auf das Wesentliche zu beschränken und das Gesamtbild so zu gliedern das es in der Vorbeifahrt vollständig zu erfassen ist. Dazu gehört auch eine lesbare Schriftart und Schrifthöhe.

 

Viele Entwürfe funktionieren nur auf dem Papier und auch nur deshalb weil man nicht die korrekte Schriftart verwendet.

Würde man wie vorgeschrieben die Schrift nach DIN 1451 nutzen und diese in der korrekten Höhe verwenden, würde man in dem ein oder anderen Büro schon an die Grenzen stoßen, mit denen später der Schilderhersteller konfrontiert ist.


 

überflüssige Detailtreue

Ein weiteres Problem ist die Detailtreue mit Bezug zur Straßenführung, welche bei Planskizzen absolut unnötig ist. Viele Planskizzen mutieren zu "Straßenkarten" die vielleicht am Schreibtisch mit dem Blick auf den vorliegenden Umleitungsplan funktionieren - draußen auf der Straße jedoch den Verkehrsteilnehmer im besten Fall verwirren.

 

Viele solcher Planskizzen sind entbehrlich, da man sie in der Schnelle der Vorbeifahrt nicht deuten kann, oder sie einen Straßenverlauf anzeigen der am Standort der Tafel noch gar nicht ersichtlich ist.

 

Es stellt sich auch die Frage, für wen Planskizzen von Bedeutung sind.
Für die Ortskundigen die wenige Tage nach Einrichtung einer Umleitung etwaige Abkürzungen nutzen und sich von der Umleitung unbeeindruckt zeigen oder für die auswärtigen Fahrzeugführer?

 

Letztere können mit Straßennamen oder einheimischen Bezeichnungen wie "Zufahrt Kaufhaus-Kreuzung" nichts anfangen. Auch Ortsnamen die keine direkten Fernziele sind eignen sich nicht. Man sollte sich daher bei der Festlegung der Zielangaben nach der vorhandenen Vorwegweisung richten und nicht nach dem nächstgelegenen Ort.
 

 
Aha - alles klar !

 




So sehen die Vorgaben einiger Behörden aus
 

 
         
 


Grafische Darstellung von Zeichen 458

     
 

 

Schriftart

Wie bei allen Verkehrszeichen ist ausschließlich die Schriftart für den Straßenverkehr nach DIN 1451 zu verwenden. Es kommt in der Regel Fette Mittelschrift zur Anwendung, die Fette Engschrift dagegen nur im Ausnahmefall, z.B. bei sehr langen Schriftzügen.
 

 Schriftart - ausschließlich nach DIN 1451 !

 

Schrifthöhe

Gemäß RUB 92 liegt die Schrifthöhe bei 126mm. Leider funktioniert diese Höhe in der Praxis nur selten, es sei denn die Umleitung erfolgt über einen Ort der A-Dorf heißt.


Eine Schrifthöhe von 84mm ist innerorts in der Regel ausreichend, kleinere Schrifthöhen verfehlen dagegen ihre Wirkung da aus einem fahrenden Fahrzeug praktisch nicht lesbar sind.

 

Die Lesbarkeitsentfernung ist abhängig von Schriftart und -größe.
Sie lässt sich mit einer einfachen Formel bestimmen (Quelle HAV):

 

Lesbarkeitsentfernung (in m) = Schrifthöhe (in cm) x Sichtweitenfaktor

 

 

 

 


 

 
 

Der Sichtweitenfaktor beträgt (abhängig von Umgebungsfaktoren) bei


Engschrift 2,6     Mittelschrift 3,0
(jeweils aus einem fahrendem Fahrzeug)


Hierdurch wird deutlich, das Engschrift eine schlechtere Lesbarkeit aufweist.
 

Geht man nun von Mittelschrift mit der festgelegten Schrifthöhe von 126mm aus,
ergibt sich eine Lesbarkeitsentfernung von 37,8m. (12,6 x 3,0 = 37,8)

 

Das ist nicht viel, wenn man bedenkt das man außerorts mit etwa 80km/h (man fährt ja defensiv) die Strecke von 37,8m in nicht einmal 2 Sekunden durchfährt.
Viel Zeit zum Lesen bleibt also nicht und das ist auch der Grund,
warum die Inhalte wirklich auf das Wesentliche zu beschränken sind.

Unter dieser Maßgabe ist die rechts abgebildete Planskizze zu werten.

 

 
schade das es nicht noch eine U4 gibt
 
         
 


Eigentlich sollte - im Sinne einer einheitlichen Gestaltung von Verkehrszeichen - so oft wie möglich die standardisierte Variante von Zeichen 458 eingesetzt werden. Das gelingt natürlich nicht immer, da oft komplexe Straßennetze und lange Ortsnamen vorhanden sind, die eben nicht in das Schema "A-Dorf / B-Dorf" passen.

 

Es kann deshalb im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, auf die Plantafel ganz zu verzichten, wenn die Gefahr besteht, dass die Schildfläche mit Informationen überfrachtet wird und der Verkehrsteilnehmer den Inhalt nicht erfasst bzw. versteht.

Wird die standardisierte Variante eingesetzt, bzw. angepasst, sollten die folgenden Maße eingehalten werden.
Das gilt selbstverständlich auch für die Entwürfe in den Verkehrszeichenplänen, denn schon hier zeigt sich, ob das Schild anschließend so gefertigt werden kann oder eben nicht.
 


 

  1 Ein umlaufender Bereich von 70mm Breite (gemessen zum schwarzen Rand) ist stets frei zu halten.
Durch die Randstärke und den weißern Kontraststreifen, ergibt sich daher ein Breite von 105mm, gemessen zur Außenkante der Plantafel. Das können der - Einfachheit halber - auch nur 100mm sein.
Wird der Abstand jedoch zu stark unterschritten, z.B. wenn der Text am Rand anliegt, leidet die Lesbarkeit.
 
  2 Die Schrifthöhe der Zielangabe beträgt 126mm. Es ist im Einzelfall nötig diese Schrifthöhe zu unterschreiten.
In jedem Fall ist es besser, die Höhe um 1-2cm zu reduzieren, wenn dadurch die Fette Mittelschrift beibehalten werden kann, andernfalls ist Engschrift zu wählen. Durch den Randabstand ergibt ist eine Textbreite von maximal 70cm bei der zweizeiligen, sowie maximal 105mm bei der einzeiligen Ausführung der Zielangabe
 
  3 Die Pfeilspitze hat die Abmessungen 180x180mm. Es ist ausschließlich die Herzpfeil-Form zu verwenden.
Die Schaftbreite und damit auch die Strichbreite der "Hauptstrecke" beträgt 60mm.
 
  4 Die Strichbreite der Umleitungsstrecke beträgt 40mm.
Die oft angewandte Gestaltung mit Punkten zur Symbolisierung der Ortslagen ist gemäß RUB 92 nicht vorgesehen.
 
  5 Ein oder zwei bedeutsame Ziele im Verlauf der Umleitungsstrecke. Die Schrifthöhe beträgt 126mm, eine Reduzierung kommt nur in Ausnahmefällen in Frage. Auch hier ist der Mittelschrift Vorrang einzuräumen.
Durch einzuhaltende Abstände zu benachbarten Schildinhalten und dem Rand, ergibt sich eine Textbreite von maximal 60cm
 
  6 Anzeige der Streckensperrung durch Zeichen 250 oder andere Verbotszeichen nach §41 StVO für betroffene Verkehrsarten.
Weitere Zeichen wie Z 274 oder Z 220 sind als Darstellung auf Planskizzen ungeeignet bzw. überflüssig
 
  7 Entfernungsangabe bis zur Ableitstelle, auf die in der Praxis oft verzichtet wird  - in der Regel zu recht.

 

 

Insbesondere der Abstand der Schrift zum umlaufenden Rand und zu anderen Schildinhalten sollte eingehalten werden, da sonst die Lesbarkeit leidet. Abgesehen davon wirkt das Schild nicht besonders professionell wenn die Texte z.B. auf den Rand überlappen
 

Es kann durchaus sinnvoll sein, die Größe der Planskizze an die geforderte Schrifthöhe anzupassen. Einige Behörden ordnen explizit Tafeln in "Übergröße" an, woraus z.B. Abmessungen von 2 x 2,5m oder 2 x 3m resultieren. Hier werden selbstverständlich besondere Aufstellvorrichtungen erforderlich.

 

Andererseits besteht innerorts die Möglichkeit, die auf 75% verkleinerte Ausführung einzusetzen, um den beengten Platzverhältnissen gerecht zu werden. Jedoch ist auch dieser Einsatz sorgfältig abzuwägen, da sich die Lesbarkeit natürlich reduziert.
 

 
         
 
Skalierung der Schriftzüge

Schriftzüge werden stets proportional vergrößert, so das das Erscheinungsbild der Buchstaben nicht verändert wird.

Es ist daher nicht zulässig ein Wort in der Breite zusammen zu stauchen nur damit die Schrifthöhe erhalten bleibt. Damit entspricht die Schrift nicht mehr der DIN 1451 und die Lesbarkeit nimmt rapide ab.

In solchen Fällen ist die Schildgröße den erforderlichen Schriftzügen anzupassen und nicht der Schriftzug um jeden Preis auf das Schild zu "pressen"

Ferner können lange Ortsnamen abgekürzt werden, natürlich nur wo es sinnvoll ist.
 
   
         
 
Pfeilspitzen
Wie auch bei Wegweisern nach RWB ist auch bei Plantafeln der Herzpfeil einzusetzen, der ISO-Pfeil dagegen nicht.

Ist ein Zeichen 455.1, 422 oder 442 Bestandteil der Plantafel, dann ist dieses natürlich mit ISO-Pfeil darzustellen - so wie es im VzKat enthalten ist.
 
   
         
 


Symbole

Hier sind ebenfalls genau die Zeichen angesagt, die in der StVO bzw. dem VzKat 92 enthalten sind. In der selben Detailtreue sind sie auch auf Plantafeln anzuwenden daher ist eine Vereinfachung die dem Schilderbastler Zeit und Arbeit erspart nicht zulässig.

 

Von Symbolen und Piktogrammen sollte selbst auf Tafeln die bewusst nicht den RUB entsprechen nur sparsam gebrauch gemacht werden.

Andererseits kann z.B. eine Bundesstraßennummer zusätzlich zur Zielangabe insbesondere dem Fernverkehr dienlich sein.
 

 

 
 
         
 


Farbige Bildinhalte

 Farbige Symbole und Bildinhalte müssen reflektieren !


Da Reflexfolie sich nicht, bzw. nur mit großem Aufwand wieder vom Schild entfernen lässt, wird häufig auf nicht retroreflektierende Klebefolie zurückgegriffen.

In der Schilderfertigung - daher in beleuchteten Räumen  - sowie bei der Abnahme der Behörde (die regelmäßig zu behördenfreundlichen Tageszeiten statt findet) fällt die fehlende Reflexion nicht auf.

 

Nachts im Scheinwerferlicht erscheinen die nicht reflektierenden Flächen jedoch dunkel bzw. schwarz, da die weiße Reflexfolie der Plantafel die Symbole "überstrahlt".

Weiterhin muss die Reflexion der Symbole die gleiche lichttechnische Qualität aufweisen, wie die des Schildes auf dem sie aufgebracht sind.

Daher sind auf einem Schild der Klasse RA2 auch die Symbole in RA2 auszuführen und auch die verschiedenen Folienbauarten müssen beachtet werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von farbigen transparenten Folien.
Hierbei wird die vorhandene Retroreflexion der Grundfläche genutzt und das auftreffende Licht lediglich "eingefärbt". Diese Folien lassen sich problemlos wieder entfernen.
 

 


nicht reflektierende Bildinhalte sind nachts kaum erkennbar

 
 
         
 
Aufstellhöhe
Ja, auch Planskizzen sind Verkehrszeichen, deshalb gilt auch hier:
 

Aufstellhöhe (Unterkante):

über Gehwegen 2,00m
über Radwegen 2,20m
außerorts 1,50m

Das dadurch besondere Aufstellvorrichtungen erforderlich sind sollte klar sein.
Das die Aufstellvorrichtung eventuell mehr Platz einnimmt als durch das Schild an sich eingeschränkt wird ist die Konsequenz aus der geforderten Standsicherheit.

Innerorts kann daher eine auf 70% verkleinerte Planskizze angebracht sein. Mit einer schmalen Aufstellvorrichtung, einer Aufstellhöhe von 2m und dem außermittigen Anbringen des Zeichen 458 lassen sich in der Regel alle Forderungen erfüllen.

Mit zwei Schaftrohren von je 2m Länge und vier Fußplatten stellt der wirkliche Fachmann jedenfalls keine Plantafeln auf - siehe Bild.
 

 

 
 
         
 
Umleitungswegweisung
 
 

Zeichen 455 hat künftig die Bezeichnung 455.1


Die Wegweisung erfolgt mit den Zeichen 454, 455.1 (Umleitung)
sowie 421, 422 und 442 (Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten)

Während die Zeichen 421 und 454 aufgrund ihrer Pfeilform eine hohe Auffälligkeit besitzen,
sind die Zeichen 442 und 455.1 besonders innerorts besser geeignet.

Die Pfeilwegweiser sind hinsichtlich dem Platzbedarf problematisch. Nicht selten ragt die Pfeilspitze in dem Lichtraum der Fahrbahn, oder Geh- und Radwege sind durch die Aufstellvorrichtung blockiert. Daher sollten zur Umleitungswegweisung vorrangig die Zeichen 442 und 455.1 eingesetzt werden.

Die rechteckigen Grundkörper von Zeichen 442, 442 und 455.1 lassen sich zudem an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen, entweder mit verschiedenen Einsätzen oder - wie in der Praxis bewährt - mit selbstklebenden Folien.

Hierbei ist darauf zu achten, das bei der Verwendung von Piktogrammen wie Fußgänger, Fahrrad oder dem LKW Symbol die Vorraussetzungen für Zeichen 422 bzw. 442 gegeben sind. Daher ist das Symbol nicht neben das "U" von Zeichen 455.1 zu kleben, sondern der komplette obere Schildteil ist zu verwenden - das "U" ist zu entfernen.

Die Verwendung von Zielangaben erfolgt in gleicher Weise, daher im oberen Schildteil zusammen mit dem Wort "Umleitung".

Wird die Schrift lediglich auf ein "normales" Zeichen  455.1 geklebt, ist sie entweder zu klein (neben dem U) oder sie ist ungünstig im Schild platziert (zwischen U und dem Pfeil). In beiden Fällen leidet die Lesbarkeit.

Alternativ, z.B. auch bei mehreren Zielangaben, können diese auf einem Zusatzschild gezeigt werden, welches über dem Umleitungsschild montiert wird.
 

 
Zeichen 454           Zeichen 421



mögliche Ausführungen von Zeichen 455.1
 


ungeeignete Gestaltung von Zeichen 455.1
 


mögliche Ausführungen von Zeichen 442
 

 
 
Größe der Verkehrszeichen

Damit der Verkehrsteilnehmer der Umleitungsstrecke auch folgen kann, ist die richtige Schildgröße entscheidend - zu kleine Schilder werden häufig übersehen.

Zur Arbeitsstellensicherung und daher auch zur Einrichtung von Umleitungen ist grundsätzlich mindestens die Schildgröße zwei erforderlich.

 Zeichen 455.1 = mindestens in der Größe 2 daher 600x900mm !

Vielerorts werden statt dessen Schilder der Größe 1 eingesetzt.
Auch Fachbetriebe bilden hier keine Ausnahme.

Sollte diese Größe aus Sicht der Behörde ausreichend sein, so ist dies gesondert zu vermerken. Ein mögliches Anwendungsgebiet ist. z.B. das innerörtliche Nebenstraßennetz mit geringer Verkehrsbedeutung.

Grundsätzlich ist bei einem Beschilderungsplan jedoch immer von Größe zwei auszugehen. Das Ermessen liegt hier bei der anordnenden Stelle, nicht beim Baubetrieb oder dem Unternehmen für Verkehrssicherung.
 

   
         
 
Ende der Umleitung - Zeichen 455.2 und 457.2
 
 

Bildnummer geändert (früher Zeichen 459)

Entgegen den Festlegungen der RUB, nach denen das Ende der Umleitung stets zu kennzeichnen ist, kann gemäß aktueller VwV-StVO auf diese Schilder verzichtet werden, wenn das Ende der Umleitung aus der folgenden (stationären) Wegweisung ersichtlich wird.

Die StVO bietet zudem die Möglichkeit, das Ende mittels dem neuen Zeichen 455.2 anzuzeigen, wodurch auch eine adäquate Beendigung nummerierter Umleitungen möglich wird.
 

 

Zeichen 455.2



Zeichen 457.2
 
         
 
Besondere Erfordernisse

Leider lassen sich nicht alle in der Praxis auftretenden Besonderheiten mit den standardisierten Verkehrszeichen abdecken. Insbesondere der verstärkte Ausbau von Kreisverkehren im Straßennetz erfordert Lösungen, die mit den bisherigen Regelungen eigentlich nicht immer ideal umzusetzen waren.

In der Verkehrssicherungsbranche hat sich deshalb inzwischen ein neues Schild etabliert, obwohl es nicht Bestandteil der StVO bzw. des VzKat ist und daher eigentlich auch nicht angeordnet werden kann - Zeichen 455.1 für Kreisverkehre.

Zwar dürfen die zuständigen Behörden eigene Zusatzzeichen zulassen,
andere Verkehrszeichen wie etwa Zeichen 455.1 sind jedoch ausschließlich in der vorgesehenen Gestaltung zulässig.

Dennoch soll die Möglichkeit gezeigt werden, auf Zeichen 455.1 eine Kreisverkehrsführung abzubilden, damit der Verkehrsteilnehmer die gewünschte Fahrtrichtung besser deuten kann. Eine Einbindung dieser Sonderform in den Katalog der Verkehrszeichen bzw. in die StVO wäre empfehlenswert.

Die Gestaltung des Kreisverkehr-Symbols soll analog zu den vorhandenen Vorwegweisern, und daher nach RWB erfolgen. Damit ist als Pfeilspitze der Herzpfeil einzusetzen - sonst ist bei Zeichen 455.1 nur der ISO-Pfeil zulässig.

Bundesstraßen- und Autobahnnummern
Eigentlich soll vermieden werden, die Zeichen 401 (Nummer der Bundesstraße) und Zeichen 405 (Nummer der Autobahn) auf anderen Straßen zu zeigen und somit auf einer Kreisstraße den Eindruck einer Bundesstraße zu erwecken.

Es kann jedoch im Einzelfall sinnvoll sein, anstelle eines Fernziels, oder zusammen mit dem Fernziel eine Autobahn oder Bundesstraßennummer zu zeigen.

Insbesondere dem Fernverkehr wird hierdurch eine klare Wegweisung geboten. Oft wollen die Fahrer z.B. nur die nächste Autobahn erreichen und kümmern sich daher wenig um "unbedeutende Ortsnamen".

Auch wenn eine Bundesstraße komplett umgeleitet wird, kann es sinnvoll sein die Bundesstraßennummer auf einem Zusatzschild unter Zeichen 455.1 zu zeigen.
Man kann somit die wesentlichen Inhalte der vorhandenen Vorwegweisung in das Zusatzzeichen integrieren.
 

  nicht amtliche, aber bewährte Ausführungen:




Kreisverkehr

 

 

 



Zeichen 401 / 405 als Fernziel

 
         
 
Impressionen - der besonderen Art
 

schief, nicht standsicher
Fernziel auf Schild "gequetscht"
 

Eigenbau, nicht
entsprechend VzKat
 

Aufstellhöhe und
Aufstellung mangelhaft
 

mit Abdeckband
überklebt (reflektiert nicht)
 

Eigenbau, spitze Ecken,
nicht retroreflektierend
 

weder Größe 2 noch Größe 1
(aber ungefähr Größe 0,5)
 



quadratisch, praktisch,
aber nicht wirklich gut

Aufstellvorrichtung = Murks
Planskizze überflüssig
 

Grundfläche reflektiert, die farbigen Symbole jedoch nicht. Die Gestaltung ist verwirrend und dem Kraftfahrer keine Hilfe
 

Aufnahme bei Nacht

nichtreflektierende Grundfläche,
mit reflektierenden "Flicken" überklebt

Hier reflektiert die Grundfläche nicht,
die Symbole hingegen schon.
Die Gestaltung der Tafel ist zudem
 mehr als fragwürdig

Nachts zeigt sich dann dieses Bild
Nur die reflektierenden Bildinhalte leuchten im Scheinwerferlicht,
der Rest bleibt dunkel

Zeichen 250 und das "U"
wurden aus "normaler" Folie gefertigt
und reflektieren daher nicht entsprechend



Glanzleistung !