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  TL - Bakensysteme      
         
 

 

Als TL - Bakensystem wird die Kombination aus Fußplatte und Leitbake bezeichnet. Sind Warnleuchten vorgesehen so sind diese ebenfalls Bestandteil des Bakensystems.

 

Was die Verwendung von TL - Bakensystemen angeht werden häufig Fehler gemacht. Diese sind im normalen Betrieb unerheblich, können aber Folgen haben wenn es zu einem Unfall kommt.

Selbst Firmen für Verkehrssicherung machen auf ihren Internetseiten Werbung wie "Unser Material entspricht in allen Punkten den Technischen Lieferbedingungen" Abgebildet sind dann häufig Kombinationen die keine Zulassung haben.

 

Auch im Infomaterial der BG Bau ist zur Erläuterung der TL- Bakensysteme eine nicht zugelassene Kombination zu sehen, Nissen Bakolight auf einer ungeprüften Leitbake.

 

 Damit im Ernstfall die Forderungen zur passiven Sicherheit erfüllt
 werden, ist es wichtig, das nur die Komponenten verwendet werden,
 für die eine Freigabe besteht.

 

Die Freigabe erfolgt für Bake und Fußplatte systemspezifisch.
Bei Leuchten erfolgt sie bislang ebenfalls systemspezifisch,
inzwischen aber auch nach Gewichtsklassen.
 

     
         
  Übersicht der einzelnen Komponenten
 
   
   
   
V4-14-2001 Prüfnummer Leuchte, hier zweiseitig gelb
K Kennbuchstabe K (Prüfung nach TL-Leitbaken)
   
   
   
1264 Prüfnummer des Bakensystems (alt)
D,H,J,P,R,X freigegebene Warnleuchten
31 geprüfte (zugelassene) Fußplatte
   
V4-19/2005 Prüfnummer des Bakensystems (neu)
B Freigabe für Leuchten Gewichtsklasse B
K Freigabe für WL-Batteriekombination, TopLED
35 geprüfte (zugelassene) Fußplatte
   
   
   
K1 Standsicherheitsklasse
35 Kennzahl der Fußplatte
   
   
   

 

 


 

   
         
 


systemspezifische Freigabe
(Baken, Fußplatten und Warnleuchten)

In diesem Fall wird jedes System mit all seinen Bestandteilen geprüft. Die systemspezifische Freigabe erfolgt grundsätzlich bei Baken und Fußplatten.

In der Vergangenheit wurde zudem jede einzelne Leuchte für das jeweilige Bakensystem geprüft. Diese aufwändige Verfahrensweise wurde von der Einteilung in Gewichtsklassen abgelöst - siehe Freigabe nach Gewichtsklassen.
 

Lediglich die WL- Batteriekombinationen sind nur für bestimmte Baken zugelassen, daher systemspezifisch. Dies betrifft derzeit die Nissen Bakolight, Horizont TopLED und Wemas Future.

 

Freigabe:
Die systemspezifische Freigabe erfolgt, nachdem Bake, Fußplatte und ggf. Leuchte gemäß Technischen Lieferbedingungen für Leitbaken geprüft wurden.
Aus einer erfolgreichen Prüfung resultiert die Prüfnummer des Bakensystems. Damit sind zunächst Fußplatte und Bake als Einheit geprüft und zugelassen.


Bake:

Die Bake erhält eine Prüfnummer, die Aufschluss über die bestandene Prüfung gemäß TL- Leitbaken gibt. Weiterhin erhält sie die Kennzahl der Fußplatte, unter deren Verwendung das System geprüft wurde.

 

Fußplatte:

Auf der Bake ist die jeweilige Kennzahl der passenden Fußplatte vermerkt. Dies können auch mehrere sein je nachdem welche Fußplatten mit der Bake geprüft wurden. Eine Fußplatte kann über verschiedene Aufnahmen für verschiedene Baken verfügen, dann trägt die Fußplatte mehrere Kennzahlen.


Warnleuchte:

Wurden Leuchten speziell für diese Bake geprüft, so erhält die Bake den Kennbuchstaben der jeweiligen Leuchte, z.B. " T " für die Nissen Bakolight.

Nur wenn der Kennbuchstabe auf der Bake vermerkt ist, darf die Leuchte verwendet werden. Die fachgerechte Befestigung ist dabei sicherzustellen.

 

Die Prüfung kann für verschiedene Leuchten und Fußplatten erfolgen, daher besitzt eine Bake, je nach Ausführung meist viele Freigaben.
 

     
         
 


Freigabe nach Gewichtsklassen
(Warnleuchten auf TL-Baken)

Um eine bessere Kombinierbarkeit der verschiedenen Systeme zu erreichen und nicht für jedes neue Produkt alle möglichen Kombinationen einzeln zu prüfen, wurden die Gewichtsklassen für Bakenleuchten eingeführt.

Man unterscheidet die Gewichtsklasse:

  • A = "leichte" Leuchten mit einem Gewicht bis 700g

  • B = "schwere" Leuchten mit einem Gewicht über 700g

Hat eine Bake die Freigabe für eine Warnleuchte nach Klasse A, dürfen alle Leuchten dieser Gewichtsklasse auf dieser Bake verwendet werden.

Leuchten vom Typ B dürfen dagegen auf diesen Baken nicht verwendet werden.
 

Auf Baken die für Leuchten der Klasse B freigegeben sind, dürfen automatisch auch Leuchten vom Typ A verwendet werden.
 

Die Klassifizierung nach Gewicht gilt nur
für Bakenleuchten mit Kabelverbindung.


Leuchten mit integrierter Batterie (WL- Batteriekombination) gehören dagegen nicht dazu und erfordern eine systemspezifische Freigabe.
Dies betrifft derzeit die Nissen Bakolight, Horizont TopLED und Wemas Future.
 

     
         
 

Bakenleuchten mit integrierter Batterie (WL- Batteriekombination)

 

Hier geht es nicht um die allgemein bekannten Baustellenleuchten, sondern ausschließlich um:

  • Nissen Bakolight ( T )

  • Horizont TopLED ( K )

  • Wemas Future    ( Z )

            

Diese Leuchten lassen sich nicht in Gewichtsklassen einteilen, da sie  - bedingt durch die Batterien zu schwer sind. Warnleuchten mit integrierter Batterie sind zudem in den TL -Leitbaken nicht vorgesehen, es handelt sich daher bei diesen Leuchten um eine Ausnahme der BASt zu Gunsten des Diebstahl- und Vandalismusschutzes.

 

Den Schwachpunkt beim Anfahrversuch bilden die Leuchte selbst sowie der Lampenstutzen der Leitbake. Das ist auch der Grund, warum diese Leuchten nur für bestimmte Baken freigegeben sind.

Diese Baken müssen zwingend den jeweiligen Kennbuchstaben der Leuchte aufweisen, ansonsten handelt es sich nicht um ein TL- geprüftes System.