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| TL - Bakensysteme | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als TL - Bakensystem wird die Kombination aus Fußplatte und Leitbake bezeichnet. Sind Warnleuchten vorgesehen so sind diese ebenfalls Bestandteil des Bakensystems.
Was die Verwendung von TL - Bakensystemen angeht
werden häufig Fehler gemacht. Diese sind im normalen Betrieb unerheblich, können
aber Folgen haben wenn es zu einem Unfall kommt.
Auch im Infomaterial der BG Bau ist zur Erläuterung der TL- Bakensysteme eine nicht zugelassene Kombination zu sehen, Nissen Bakolight auf einer ungeprüften Leitbake.
Die Freigabe erfolgt für Bake und Fußplatte
systemspezifisch. |
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Übersicht der einzelnen Komponenten
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In diesem Fall wird jedes System mit all seinen
Bestandteilen geprüft. Die systemspezifische Freigabe erfolgt grundsätzlich bei
Baken und Fußplatten. Lediglich die WL- Batteriekombinationen sind nur für bestimmte Baken zugelassen, daher systemspezifisch. Dies betrifft derzeit die Nissen Bakolight, Horizont TopLED und Wemas Future.
Freigabe:
Die Bake erhält eine Prüfnummer, die Aufschluss über die bestandene Prüfung gemäß TL- Leitbaken gibt. Weiterhin erhält sie die Kennzahl der Fußplatte, unter deren Verwendung das System geprüft wurde.
Fußplatte: Auf der Bake ist die jeweilige Kennzahl der passenden Fußplatte vermerkt. Dies können auch mehrere sein je nachdem welche Fußplatten mit der Bake geprüft wurden. Eine Fußplatte kann über verschiedene Aufnahmen für verschiedene Baken verfügen, dann trägt die Fußplatte mehrere Kennzahlen.
Wurden Leuchten speziell für diese Bake geprüft, so erhält die Bake den Kennbuchstaben der jeweiligen Leuchte, z.B. " T " für die Nissen Bakolight. Nur wenn der Kennbuchstabe auf der Bake vermerkt ist, darf die Leuchte verwendet werden. Die fachgerechte Befestigung ist dabei sicherzustellen.
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Um eine bessere Kombinierbarkeit der verschiedenen
Systeme zu erreichen und nicht für jedes neue Produkt alle möglichen
Kombinationen einzeln zu prüfen, wurden die Gewichtsklassen für Bakenleuchten
eingeführt.
Hat eine Bake die Freigabe für
eine Warnleuchte nach Klasse A, dürfen alle Leuchten dieser Gewichtsklasse auf
dieser Bake verwendet werden. Auf Baken die für Leuchten der
Klasse B freigegeben sind, dürfen automatisch auch Leuchten vom Typ A verwendet
werden.
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Bakenleuchten mit integrierter Batterie (WL- Batteriekombination)
Hier geht es nicht um die allgemein bekannten Baustellenleuchten, sondern ausschließlich um:
Diese Leuchten lassen sich nicht in Gewichtsklassen einteilen, da sie - bedingt durch die Batterien zu schwer sind. Warnleuchten mit integrierter Batterie sind zudem in den TL -Leitbaken nicht vorgesehen, es handelt sich daher bei diesen Leuchten um eine Ausnahme der BASt zu Gunsten des Diebstahl- und Vandalismusschutzes.
Den Schwachpunkt beim
Anfahrversuch bilden die Leuchte selbst sowie der Lampenstutzen der Leitbake.
Das ist auch der Grund, warum diese Leuchten nur für bestimmte Baken freigegeben
sind.
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