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Alte Verkehrszeichen ungültig - Rolle rückwärts

 
 

 

 
 


Nachdem die Medien seit März 2010 darüber berichteten, daß durch die StVO-Novelle vom September 2009 alle alten Verkehrszeichen ungültig wurden, war schnell von einem Schildbürgerstreich des BMVBS die Rede. Der öffentliche Druck hat nun vorerst dazu geführt, daß Verkehrsminister Ramsauer die StVO-Novelle für nichtig erklärt hat. Ob dieser gefeierte Schachzug juristisch gesehen Bestand hat bleibt abzuwarten. Die entsprechenden Zusammenhänge - und auch mögliche Konsequenzen der neuen Situation - sind nachfolgend erläutert

 

 
 

 

 
  Zunächst - Danksagung an den Verkehrsminister:


Jetzt können sich die Kommunen, an deren Straßen sich derartige Bleche finden, endlich wieder schlafen legen. Man sieht, daß die viel zitierte Regelung des Austauschs bei Alterung oder Beschädigung in der Praxis wunderbar funktioniert. Weiter so!

Und schließlich hat auch die letzte Krauterfirma begriffen, daß "alte" Schilder gültig sind. Der Unterschied zwischen altem Design- und altem Zustand - sprich Beschädigung - wird künftig (na gut, weiterhin) sehr großzügig ausgelegt werden...

   
 
 

 

 
 
Alte Schilder halten länger als 15 Jahre

Diese Feststellung musste auch Verkehrsminister Ramsauer in Zusammenhang mit der Debatte um den Austausch der alten Verkehrszeichen machen - und das obwohl sein eigenes Ministerium bis zur jetzt aufgetretenen Diskussion offensichtlich einer anderen Meinung war. Da könnte man in Stammtisch-Manier behaupten, im BMVBS arbeiten nur realitätsfremde Theoretiker - schließlich sind die alten Schilder, die in TV-Beiträgen und Zeitungsartikeln gezeigt werden, fast durchweg in einem guten Zustand.

Nun - in den ersten Beiträgen zum Thema war das eher nicht der Fall - hier hat man ebenso zähneknirschend die alten Zeichen vor laufender Kamera demontiert oder mit der "neuen" Version verglichen, wobei der schlechte Zustand der alten Varianten unübersehbar war. Auch dem Laien dürfte aufgefallen sein, daß viele der Schilder ohnehin hätten ausgetauscht werden müssen.

Inzwischen wurde aber auf das Argument gebaut, daß die alten Zeichen ja immer dann ausgetauscht werden, wenn sie ausgeblichen oder beschädigt sind. Schrottschilder passen da eher nicht ins Konzept, insofern zeigten viele Beiträge fortan Schilder, die sich offenbar noch gut gehalten haben.


"Die Schilder werden ja ohnehin ausgetauscht, wenn sie nicht mehr lesbar sind"

Qualitätsunterschiede

Natürlich gibt es auch bei Verkehrszeichen Qualitätsunterschiede, welche die Nutzungsdauer beeinflussen. Ferner ist die Haltbarkeit auch von der Fertigungsart und dem Standort abhängig.

Früher wurden auch viele Kleinverkehrszeichen in gestückelter Ausführung hergestellt, daher mit original eingefärbten Reflexfolien. Diese Schilder haben eine hohe UV-Beständigkeit, sind aber durch die Kanten der Folien und deren Oberfläche anfällig für andere Umwelteinflüsse.

Standardverkehrszeichen werden überwiegend im Siebdruckverfahren hergestellt. Auf einen mit retroreflektierender Folie beklebten Grundkörper wird die entsprechende Farbe aufgedruckt. Insbesondere rote Druckfarben haben in diesem Bereich ein nicht unwesentliches UV-Problem. Aus diesem Grund sind auch viele Schilder neuen Designs schon wieder ausgeblichen und eigentlich zu ersetzen. Ich möchte aber an dieser Stelle doch ein wenig objektiver sein und auf die unterschiedliche Qualität der einzelnen Produkte hinweisen - da gab es schon bessere Zeiten.

Wenn nun ein TV-Beitrag ein völlig intaktes Schild alter Gestaltung zeigt, spricht das natürlich automatisch für dessen Qualität.
Selbstverständlich hat ein Verkehrszeichen im Schatten eines Wohnhauses eine höhere Lebensdauer, als ein Schild, das an einer Landstraße den Großteil des Tages in direkter Sonneneinstrahlung steht.

Es kommt aber noch ein anderer Punkt hinzu: Der inzwischen allseits bekannte § 53 Abs. 9, den sich nahezu alle Kommunen zurück wünschten, enthielt auch die Festlegung, daß die alten Schilder nach 1992 nicht neu aufgestellt bzw. angeordnet werden durften.

Natürlich haben viele Bauhöfe noch Lagerbestände aus den Jahren vor 1992 und das diese Schilder aus ökonomischen Gründen zunächst aufgebraucht werden sollten, versteht sich von selbst. Genau das war aber gemäß StVO nicht gestattet.

Trotzdem haben viele Städte in den Jahren nach 1992 mit Hilfe der alten Schilder z.B. Unfallschäden ersetzt, aber auch neue Anordnungen wurden damit beschildert. Nicht zuletzt wurden und werden die alten Zeichen auch im Anwendungsbereich der RSA noch eingesetzt (mit Duldung durch die anordnende Behörde), obwohl genau das seit 18 Jahren untersagt ist.

Ein makelloses Schild mit Gütezeichen von 1985 kann daher durchaus zwei Jahrzehnte im Lager einer Stadtverwaltung verbracht haben, bevor es im Zuge einer Neubeschilderung oder eines Austauschs rechtswidrig montiert wurde.

Insbesondere bei Haltverbotszeichen gab und gibt es zudem die Methode, ein "blankes" Schild (Zeichen 283-50) zu kaufen und entsprechend dem Anwendungsbereich die Pfeile nachträglich aufzukleben. Hier finden sich in den Werkstätten teilweise noch viele dieser Herzpfeil-Aufkleber und diese wurden bzw. werden auch weiterhin benutzt. Auch dadurch schafft man zwar ein - jetzt wieder - gültiges Schild, welches aber seit 1992 nicht mehr montiert werden darf - auch nach Ramsauers vermeintlicher Klarstellung nicht.


Haltverbots-Diskussion unsachlich

Die Diskussion zu den Haltverboten ist zudem medienwirksam aufgeputscht worden. Ein Haltverbot zu missachten ohne ein Verwarngeld zu kassieren ist der Aufhänger fast jeder Story zu diesem Thema. Dabei verkennen aber auch die betroffenen Behörden ein rechtliches Detail:

Generell definiert die StVO Anfang und Ende durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil. Da diese Formulierung sehr allgemein gehalten ist, sollte man die vermeintliche Gesetzeslücke mit Vorsicht genießen. Die amtlichen Abbildungen im VzKat zeigen den Pfeil im ISO-Design, wobei es sich beim "Haltverbot Mitte" um zwei einzelne Pfeile handelt - so betrachtet wären die alten Schilder keine amtlichen Verkehrszeichen mehr - verwaltungsrechtlich gesehen. Der reine StVO-Verordnungstext nimmt hierzu aber keinen Bezug, sondern spricht z.B. beim Haltverbot-Mitte nur von "Pfeilspitzen" und das lässt sich vor Gericht ggf. auch auf die alten Schilder mit Herzpfeil anwenden.

Vielleicht hätte man als Verkehrsbehörde lieber damit argumentieren sollen, anstatt mit der Förderung von Kindertagesstätten. Letzteres kommt natürlich bei einer reißerischen Berichterstattung besser an, als unverständliche Verordnungstexte.

Ferner hätte man sich auch - wie in einigen Leserkommentaren vorgeschlagen - mit Aufklebern behelfen können, sprich den alten Herzpfeil einfach mit einem neuen Iso-Pfeil auf blauen Grund zu überkleben. Die Idee an sich ist nicht schlecht, scheitert aber an folgenden Fakten:

     
  lackierte Haltverbotsschilder hätten aus Unachtsamkeit retroreflektierende Aufkleber erhalten.   alte, verwittere Schilder, wären mit neuen Aufklebern versehen worden  
         
     
  Die Fähigkeit, einen Aufkleber auf ein Schild zu kleben, ist von Monteur zu Monteur unterschiedlich.
 
  Das sieht man bei schon erfolgten Umgestaltungen aus vergangenen Jahren  

Wer glaubt, der Autor übertreibt - sei hiermit eines Besseren belehrt:

Verkehrszeichen für 500 Euro?

Nicht zuletzt gründet sich ein Großteil der Argumentation zur Steuergeldverschwendung auf die Kosten eines Verkehrszeichens. Redakteure, Behördenchefs, Bürgermeister, Anwälte, Automobilclubs und andere Experten übertrafen sich mit immer höheren Angaben zu den Preisen. Zwischenzeitlich kostete ein simples Verkehrszeichen bis zu 500 Euro - ohne Montage versteht sich. Tatsächlich sind hier aber - je nach Hersteller und Händler - etwa 20 bis 50 Euro realistisch.

Das die Kosten für ein simples Haltverbotsschild mit zwei Knöllchen schon wieder eingespielt sind kam natürlich nicht zur Sprache. Und schon gar nicht eine Hochrechnung, welche Beträge durch ein 30 Jahre altes Verkehrzeichen - egal ob verblichen oder nicht - über die Jahrzehnte in die Stadtkasse gewandert sind - da kann man den klapprigen Dukatenesel auch ruhig mal erneuern.
 

Die teure Designänderung

Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, daß der Austausch aller im Straßenraum befindlichen Verkehrszeichen aus der Zeit vor 1992 teuer geworden wäre. Das liegt aber auch daran, daß sich viele Kommunen auf der unbefristeten Übergangsregelung ausgeruht haben, anstatt die vergangenen 18 Jahre zu nutzen. Es gibt jedoch auch Städte, die den Austausch bereits vollzogen haben - ganz ohne Zwang.

Abgesehen davon, daß teilweise auch völlig verwitterte Zeichen nicht ausgetauscht, oder besprühte bzw. beklebte Schilder nicht gereinigt werden, haben viele Behörden die letzten 18 Jahre auch nicht die Notwendigkeit dieser Schilder überprüft.

An vielen Stellen ist die Grundlage, die einst zur Montage der Schilder geführt hat, längst entfallen. Auch ergeben sich allein aus den allgemeinen Regeln der StVO entsprechende Verhaltensvorschriften, die nicht zusätzlich mit Verkehrszeichen beschildert werden müssen bzw. dürfen.

 
Regelmäßige Verkehrsschau? Wohl eher nicht. Dieses Schild hätte schon im Jahr 1973 ausgetauscht werden müssen. Das Foto stammt aus dem Jahr 2008

Wenn also jetzt die alten Schilder tatsächlich weiter gültig bleiben, wurde damit zwar Geld gespart, aber gleichzeitig eine Chance vertan, den Schilderwald zu lichten. Denn viele Behörden, die auf die vorgeschriebenen Verkehrsschauen verzichten und z.B. auch kein entsprechendes Verkehrszeichenkataster unterhalten, wurden jetzt auf einmal zu Spaziergängen in ihrem Schilderwald gezwungen. Natürlich abgesehen von Kommunen, die auch das erfolgreich ausgesessen haben und ihren Erfolg jetzt mit Stolz verkünden.

Das mit den fehlenden Verkehrszeichen Katastern (wir schreiben das Jahr 2010) ist eh so eine Sache. Vielleicht sollte man sich mal mit dem Unternehmen unterhalten, daß mit GPS- bzw. kamerabestückten PKW durch Deutschland fährt und Straßenzüge ablichtet. Die Technologie scheint ja offensichtlich vorhanden zu sein. Der Privatmann kann sich vom heimischen PC aus die Dachziegel auf seinem Haus anschauen, aber die Behörden wissen nicht, wo ihre Verkehrszeichen stehen.
 

Chance vertan

Natürlich haben viele Städte und Gemeinden in der Eile relativ kopflos Alt gegen Neu getauscht. Allerdings hätte sich durch die fatale Finanzlage möglicherweise die Bereitschaft erhöht, überflüssige Verkehrszeichen zu entfernen, anstatt sie auszutauschen. Das war offensichtlich auch der Grund für die Streichung des Abs. 9 im § 53 - denn ohne vollendete Tatsachen scheint es auch auf dieser Ebene nicht zu funktionieren. Man darf gespannt sein, wie die Entwicklung in den nächsten Jahren aussieht.

Mit neuen Verkehrszeichen-Designs wird man wohl in Zukunft vorsichtig sein. Denn in Zeiten, in denen man in GPS überwachten Fahrzeugen mit eingebauten LED-Scheinwerfern sitzt und mit der entsprechenden App auf dem Smartphone das Garagentor öffnet, gibt man sich bei Verkehrszeichen wohl doch eher nostalgisch.

Da sollte man aufpassen, daß man bei allem technischen Schnickschnack nicht versehentlich auf dem falschen Parkplatz landet - denn alte Schilder halten in Deutschland manchmal ewig.

 

 

 
 

 

 
 

 

Die Designänderung  
 
 

1. März 1971

Die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 16. November 1970 tritt Kraft. In diesem Zusammenhang werden viele Verkehrszeichen neu eingeführt und andere grafisch angepasst.

Die alten Zeichen der StVO von 1956 behalten ihre Bedeutung mit Hilfe einer Übergangsregelung im § 53, welche die alten Schilder nebst Bildnummern den aktuellen Zeichen gleichstellt. Diese Regelung ist bis zum 1. Januar 1973 befristet.

     
 

Anfang der 80er Jahre

Der damalige Verkehrsminister Volker Hauff verfolgt die Initiative, die Verkehrszeichen grafisch zu überarbeiten. Die Symbole stammen teilweise noch aus den 30er Jahren und erscheinen nicht mehr zeitgemäß. Zudem soll der Verzicht auf Details die Erkennbarkeit der Schilder erhöhen.

     
 

Mitte der 80er Jahre

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitet die neuen Designs der Verkehrszeichen. Um es mit den Worten der Medien im Jahr 2010 zu sagen: "Fußgänger verlieren ihre Hüte, Zöpfe werden abgeschnitten und die Dampflok wird durch eine E-Lok ersetzt."



Verkehrsminister Werner Dollinger verkündet bereits im Jahr 1985, daß er die neuen Zeichen in Kürze einführen wolle. Dieser Schritt wurde jedoch erst viele Jahre später vollzogen - 1992.
 

     
 

1. Oktober 1988

Die neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft. Neben der Einführung der Zeichen 242 und 243 (Beginn und Ende des Fußgängerbereichs - Fußgängerzone) werden die Zeichen 274 und 278 durch neue Varianten ersetzt. Es entfällt das bis dahin gebräuchliche Kürzel "km". Auch das Zusatzzeichen "bei Nässe" wird grafisch erneuert und zeigt seit dem ein Piktogramm zusätzlich zum Text.
neu eingeführt Bestandsschutz neu eingeführt Bestandschutz

Der bisherige § 53 wird zum § 54. Dieser enthält die Übergangsfrist für die alten Zeichen, damit diese zunächst gültig bleiben.
Die Frist ist auf 10 Jahre begrenzt und endet zum 31.Dezember 1998 - ab diesem Zeitpunkt sind die Schilder mit "km" ungültig

§ 54 StVO von 1988
4) Die Zeichen 274, 278, 307, 314, 380, 385 und die bisherigen Absperrschranken mit schrägen Schraffen behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens zum 31. Dezember 1998. Bis längstens 31. Dezember 1998 können Fußgängerbereiche (Zeichen 242/243) auch weiterhin mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden.

5) Das Zusatzschild mit der Aufschrift "bei Nässe" darf bis zum 31. Dezember 1988 verwendet werden.
 

     
 

1. Juli 1992

Im inzwischen wiedervereinigten Deutschland tritt die elfte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft. Jetzt wird auch der Schritt vollzogen, den die früheren Verkehrsminister Hauff und Dollinger bereits Anfang der 80er Jahre angekündigt haben: Die damals neu gestalteten Verkehrszeichen werden verbindlich eingeführt.

Um zu verhindern, daß die bisher verwendeten Zeichen und Zeichenkombinationen ungültig werden, hat man insgesamt vier neue Absätze eingefügt. Der inzwischen acht Absätze zählende § 54 wurde wieder zum § 53 und um die Absätze 9 bis 12 erweitert:

§ 53 StVO von 1992
9) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

10) Die Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer Verkehrsstrecke durch Zusatzschilder (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe c Satz 3 in der bis zum 30 Juni 1992 geltenden Fassung) bleibt bis 30. Juni 1994 wirksam.

11) Die Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer Strecke, auf der das Parken durch die Zeichen 314 oder 315 (§ 42 Abs. 4) erlaubt ist, bleibt bis 30. Juni 1994 wirksam.

12) Rote und gelbe Pfeile in Lichtzeichenanlagen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 in der bis zum 30. Juni 1992 geltenden Fassung bleiben bis zum 31. Dezember 2005 gültig.

     
  1. März 1994
   
Der "Grüne Pfeil" (Zeichen 720) wird eingeführt. Gleichzeitig werden die Regelungen zu Taxiständen geändert und die Abbildung von Zeichen 229 entsprechend angepasst. Das enthält ab diesem Zeitpunkt die Abbildung von Zeichen 283 anstelle von Zeichen 286
 
   
  neu eingeführt Bestandschutz  

Eine entsprechende Übergangsfrist wird unter § 53 als neuer Absatz 13 eingefügt. Sie endet zum 31.12.1994 - trotzdem finden sich die alten Zeichen 229 auch noch im Jahr 2010 im Straßenbild.

     
 

1. Juli 1994

Die Übergangsfristen des § 53, Absätze 10 und 11 sind abgelaufen. Schilderkombinationen, die Anfang, Verlauf und Ende einer Verkehrsstrecke mit Hilfe von Zusatzzeichen (schwarze Pfeile) kennzeichnen, sind ab diesen Zeitpunkt ungültig:
 
     

     
    1. Januar 1995

Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 13 ist abgelaufen. Das alte Zeichen 229 verliert seine Gültigkeit.
 
   
  ungültig  
     
 

1. Januar 1999

Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 4 ist abgelaufen. Die alten Zeichen 274 und 278 mit dem Kürzel "km" im Schild verlieren ihre Gültigkeit. Viele Behörden rüsten um, andere Überkleben das Kürzel mit Folie (was unzulässig ist), wieder andere tun nichts.
 
   
  ungültig ungültig  

 

1. Januar 2000

Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 7 ist abgelaufen. Die alten Zeichen 290 und 292 verlieren ihre Gültigkeit.
 
   
  ungültig ungültig  

     
     
 

1. Januar 2004

Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 16 ist abgelaufen. Zusatzschilder mit dem Begriff "Anwohner" sind ab diesem Zeitpunkt ungültig. Die Behörden beginnen die Schilder auszutauschen oder den Schriftzug in Bewohner umzuändern - oder eben auch nicht.
 
   
  ungültig ungültig  

     
 

1. Januar 2006

Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 12 ist abgelaufen. Ampeln (Lichtzeichenanlagen), bei denen die Signale als rote und gelbe Pfeile ausgeführt sind, verlieren ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind nur schwarze Pfeile auf roten und gelben Leuchtfeldern zulässig. Die Darstellung des grünen Leuchtpfeils blieb unverändert. Anlagen des alten Typs sind auch im Jahr 2010 noch in Betrieb.
 
   
  ungültig gültig  

     
 
Die fatale Novelle
 
 

Sommer 2008

Verkehrsminister Tiefensee verkündet medienwirksam seine Pläne zur Lichtung des Schilderwaldes. Insgesamt 22 Verkehrszeichen sollen entfallen. Die Auswahl der Schilder stößt jedoch auf geteiltes Echo. So sollen viele Gefahrzeichen entfallen, auch die Schilder "Schleudergefahr", "Rollsplitt" und "Schnee- oder Eisglätte". Die wiederum seien unverzichtbar, so die Gegenstimmen.

Gleichzeitig soll die StVO entrümpelt und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift gestrafft werden. Aber auch einige neue Zeichen sollen hinzu kommen. Die Novelle wird für Januar 2009 angekündigt.

     
 

12. Februar 2009

Dem Bundesrat wird der Entwurf zur neuen StVO vorgelegt. Dieser Entwurf ist auf der Bundesrat-Website öffentlich einsehbar. Die Änderungen sind umfangreich und das gesamte Werk wurde neu strukturiert. Bereits im Entwurf fehlt der Absatz 9 im § 53 - mit der Begründung: "Rechtsbereinigung". Auch die anderen, bereits verjährten Absätze, wurden gestrichen. Absatz 9 war aber nicht verjährt, da die Regelung unbefristet galt.

     
 

24. März 2009

Dem Bundesrat wird eine Liste mit notwendigen Änderungen des Entwurfs vorgelegt, da Fehler enthalten waren. Auch auf die neuen Regelungen des § 53 wird eingegangen, jedoch nur im Bezug auf die gestrichenen Zeichen 388 und 389, sowie im Hinblick auf die  Beachtung von Lichtzeichen (Ampeln) durch Radfahrer. Die fehlende Übergangsregelung aus dem alten § 53 Absatz 9 wird nicht bemängelt.

     
 

13. August 2009

Im Bundesgesetzblatt erfolgt die Bekanntmachung der StVO-Novelle, mit Inkrafttreten zum 1.September 2009. Die Übergangsregelung zu den alten Verkehrszeichen fehlt.

     
 

1. September 2009

Die neue StVO, welche in insgesamt sieben Jahren erarbeitet wurde, tritt in Kraft. Die Medien berichten über neue Verkehrszeichen und Schilder, die gestrichen wurden. Die Informationen sind überwiegend schlecht recherchiert und fehlerhaft aufbereitet. Das Fehlen des Absatz 9 wird nicht erwähnt. Die nachfolgenden Zeichen werden neu eingeführt:
314.1
Beginn einer Parkraumbewirt-schaftungszone
314.2
Ende einer Parkraumbewirt-schaftungszone
357-50
durchlässige Sackgasse
357-51
durchlässige Sackgasse
455.2
Ende der Umleitung
605-11
Pfeilbake
605-12
Pfeilbake
628
Leitschwelle
mit Leitbake
629
Leitbord
mit Leitbake
1020-13
Inlineskaten und Rollschuhfahren frei

     
 

März 2010
Inzwischen hat sich die Thematik des fehlenden Absatz 9 im § 53 in einigen Behörden herumgesprochen. Auch gibt es entsprechende Schreiben übergeordneter Stellen, die auf die Thematik eingehen. Manche Behörden machen sich an den Austausch der alten, inzwischen ungültigen Schilder, andere sitzen das Problem lieber aus.

Die Medien entdecken das Thema und bereiten es entsprechend auf. Auch hier sind die Informationen schlecht recherchiert und werden fehlerhaft dargestellt. Doch erst durch die Medien werden auch die letzten Behörden aus dem Schlaf gerissen und beschäftigen sich mit dem neuen Sachverhalt.

Schnell gibt es widersprüchliche Stellungnahmen, je nach Bedarf. Man zitiert Urteile oder appelliert an den gesunden Menschenverstand, die Schilder sind mal gültig, mal rechtswidrig aber zu beachten und manchmal eben auch ungültig.

Die Redakteure großer Zeitungen übertreffen sich gegenseitig mit immer neuen Meldungen, Kommunalpolitiker und Bürgermeister werden zitiert und es besteht eine nahezu flächendeckende Ablehnung der notwendigen Umrüstaktion.

Verkehrsschilder, die lediglich 20 bis 50 Euro kosten, werden mit 400 bis 500 Euro pro Stück angegeben - dieses Geld würde man lieber in die Sanierung von Schlaglöchern oder die Finanzierung von Kindereinrichtungen stecken, lauten die Kommentare von Behördenchefs und Bürgermeistern. Das kommt an beim Steuerzahler, wie die Leserkommentare erkennen lassen.

     
 

April 2010

Auch der Städte- und Gemeindebund erteilt dem unnötigen Schildertausch eine klare Absage. Obwohl gar keine genauen Zahlen über die in Deutschland aufgestellten Schilder existieren, da es im Autofahrerland Nr. 1 auch im Jahr 2010 nahezu keine Verkehrszeichenkataster gibt, wird die Summe von 200 bis 400 Millionen Euro genannt.

Jetzt ist die Diskussion erst richtig entbrannt. Das Argument der Steuergeldverschwendung zieht sich vom Stammtisch-Blog bis zu ranghohen Vertretern der Politik. Der Verkehrsminister ist gefordert um diesem Schildbürgerstreich ein Ende zu bereiten.

     
 

Das Problem
 

Die StVO ist eine Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Es ist also nicht damit getan, daß sich Herr Ramsauer an den Computer setzt und den fehlenden Absatz wieder einfügt. Insofern war eine schnelle Lösung des Problems nicht zu erwarten.

 

Abgesehen davon kann der Absatz auch nicht so einfach wieder eingefügt werden. Schließlich hatte dieser damals seine Berechtigung, weil die alten Schilder gültig waren und weiter gelten sollten. Jetzt sind sie mit der Novelle jedoch ungültig und können eigentlich nicht ohne weiteres wieder zum Leben erweckt werden.

     
 

13. April 2010

Um auf den immer stärker werdenden Druck zu reagieren wurde in Zusammenhang mit der Verkehrsministerkonferenz am 14. und 15. April eine Pressekonferenz angekündigt. Diese fand am 13. April 2010 statt - durchgeführt von Verkehrsminister Ramsauer.

Zu diesem Zweck waren die hausinternen Juristen des BMVBS (sicherlich auch des BMJ) dazu aufgerufen, einen Weg aus der Krise zu finden - und sie fanden ihn. Dementsprechend erläuterte der Verkehrsminister, daß die gesamte Novelle von 2009 wegen eines Fehlers nichtig sei.

Dabei beruft sich Herr Ramsauer bzw. das BMVBS auf das "Zitiergebot" (vermutlich das im Artikel 80 Abs. 1 S. 3 des Grundgesetzes). Eine Verordnung wie die StVO muß demnach alle Ermächtigungsgrundlagen vollständig zitieren, denn die Mißachtung dieser Formvorschrift führt zur Nichtigkeit.
 
 
Hier der Fehler, der vermutlich gegen das Zitiergebot verstößt und damit zur Nichtigkeit der StVO vom September 2009 führen könnte:
 
   

Sechsundvierzigste Verordnung
 zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Vom 5. August 2009
 

 
    Auf Grund  
  - des § 5b Abs. 3 sowie des § 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben c und f, Nr. 14, 18 und des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 5b Abs. 3 und § 6 Abs. 1 zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und § 26a Abs. 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,  
       
  -

des § 6 Abs. 1 Nr. 5b, 15 in Verbindung mit Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), § 6 Abs. 1 und 2a zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958), verordnen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

 

Nicht gefunden? Ist ja auch die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen, die man da gesucht hat.

Die Formulierung: "§ 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 3 Nr. 3" ist falsch, da es im § 6 StVG unter Absatz 3 weder die zitierten Nummern, noch die zitierten Buchstaben gibt. Stattdessen hätte es "Abs. 1" heißen müssen, denn dieser enthält die zitierten Fundstellen Nr. 3 c und f sowie die Nummern 14 und 18.

Also noch mal zum Vergleich:

"§ 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 3 Nr. 3" = falsch
"§ 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 1 Nr. 3"
= korrekt

Zusammenfassung:
Verkehrsminister Ramsauer erklärt die Novelle der StVO offensichtlich deshalb für nichtig, weil in der Ermächtigungsgrundlage statt einer 1 eine 3 steht. Wie war das noch mit den Verkehrszeichen? Ach ja, die Unterschiede sind marginal. Ein altes Schild mit Herzpfeil als ungültig anzusehen wäre kleinlich - man sieht ja, was gemeint ist.

Vielen Dank an Claus Färber, der diesen Sachverhalt recherchiert hat: Link


Ergänzend dazu die "offizielle" Begründung des BMVBS:

Die Nichtigkeit beruht auf folgenden Verstößen gegen das Zitiergebot (Artikel 80 Abs. 2 Satz 3 GG):
- Die in Artikel 1 der Änderungsverordnung vorgenommene Klarstellung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 der StVO wurde auf die falsche Ermächtigungsgrundlage zur Kennzeichnung von Verboten für den Kraftfahrzeugverkehr in den nach § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten Gebieten nach Bekanntgabe austauscharmer Wetterlagen gestützt (§ 6 Absatz 1 Nummer 5b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)).
- Für die Änderung der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung in Artikel 3 der Änderungsverordnung wurde keine Ermächtigungsgrundlage genannt; es hätte § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe m StVG genannt werden müssen.

Die Nichtigkeit der Verordnung hat u. a. zur Folge, dass die unbefristete Übergangsvorschrift des § 53 Abs. 9 StVO weiterhin Gültigkeit besitzt. Verkehrszeichen in der Gestaltung vor dem 01.07.1992 müssen deshalb nicht ausgetauscht werden. Es gilt die Rechtslage der StVO vor dem 1. September 2009 fort.
 

 

Das ist also der einzige Rettungsanker, den Herr Ramsauer zur Verfügung hatte - ein an sich harmloser "Formfehler", der jetzt die gesamte, in sieben Jahren erarbeitete StVO Novelle kippt - nur wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Initiative zur Designänderung von Verkehrszeichen.  Dabei finden sich Verstöße gegen das Zitiergebot auch in ganz anderen Verordnungen und Gesetzen, die  - wenn man die Auffassung des BMVBS konsequent verfolgt - jetzt ebenso nichtig wären.

Um den Bogen von der Juristerei wieder zum normalen Verkehrsteilnehmer zu spannen:
Es ist - auch wenn der Vergleich hinken mag - etwa so, als könnte man ein Knöllchen anfechten, weil die Politesse auf dem Strafzettel den Straßennamen nicht vollständig ausgeschrieben hat.
 

     
 

14. April 2010

Von der Verkehrsministerkonferenz in Bremen kommt die Information, daß die StVO von 2009 nichtig und somit die alte Fassung gültig sei. Abgesehen davon, daß die Rechtswirksamkeit der bloßen Meinungen von Verkehrsministern diskussionswürdig ist, würden sich aus der Nichtigkeit der StVO Novelle folgende Probleme ergeben:

- Die zum 1.September 2009 neu eingeführten Verkehrzeichen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend entfernt werden. Das betrifft auch hunderte von Pfeilbaken auf Bundesautobahnen, die jetzt in vielen Fällen rechtswidrig aufgestellt sind:

- Verwarn- und Bußgelder, die in Zusammenhang mit den neu eingeführten Zeichen verhängt wurden - z.B. unzulässiges Parken bei Zeichen 314.1 (Parkraumbewirtschaftungszone) sind unwirksam.

- Es besteht die Möglichkeit, daß Verkehrsverstöße der vergangenen sieben Monate nicht geahndet werden können, sofern sie sich explizit auf Regelungen der "neuen" StVO beziehen. Hier ist z.B. die Regelung zu nennen, daß vorübergehend angeordnete Haltverbote Schilder aufheben, die das Parken erlauben. Eine solche Regelung hätte nämlich nie existiert.
 

Einige der alten Schilder bleiben trotzdem ungültig

Der Vorstoß von Verkehrsminister Ramsauer würde zwar vielen alten Zeichen ihre Gültigkeit zurück geben, aber eben nicht allen. Die Schilder, deren Übergangsfristen bereits verbindlich abgelaufen waren, bleiben auch jetzt ungültig. Zudem dürfen die alten Zeichen auch weiterhin nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden. Die nachfolgenden Schilder und Lichtzeichen bleiben ungültig:

 

 
               
 

 

Die Kommunen, die dank Austausch jetzt über einen Berg von alten, aber optisch teilweise noch intakten Schildern verfügen, müssen diese trotzdem entsorgen. Wenn also jetzt irgendwo ein stark ausgeblichenes Schild ersetzt werden muß, so darf das nicht mit einem noch intakten Schild alter Gestaltung erfolgen. Diese Regelung besteht seit 1992 und auch daran haben sich in den letzten 18 Jahren viele Behörden nicht gehalten.

Das gilt auch für das alte Baustellenschild, daß Herr Ramsauer in seiner Pressekonferenz präsentiert hat. Dieses Zeichen wäre jetzt zwar wieder gültig, es darf aber ebenfalls seit 1992 nicht neu aufgestellt werden und daran ändert aus die am 13. April vermeintlich geschaffene Situation nichts. Hier sieht man übrigens sehr schön, daß die Auswahl des Zeichens als Beispiel zur Pressekonferenz mehr als ungeeignet war.

 


wieder gültig, aber trotzdem unzulässig

 

Daher noch einmal der Hinweis zum Anwendungsbereich der RSA: Die alten Schilder dürfen seit 1992 nicht mehr verwendet werden, auch nicht nach Ramsauers vermeintlicher Klarstellung.
 

  15. April 2010
Inzwischen ist die Pressekonferenz vom 13.April auf der Website des BMVBS in Teilen einsehbar:

Video zur Pressekonferenz

Die Ausführungen des Verkehrsminister machen klar: Die Streichung des § 53 Abs. 9 war keinesfalls ein Versehen, sondern ist gezielt erfolgt, um die bisher untätigen Behörden quasi zu zwingen, sich mit ihrem Schilderwald endlich zu befassen. Vermutlich hatte man die Hoffnung, daß die alten Schilder nicht nur getauscht, sondern - sofern es möglich ist - ganz entfernt werden, auch im Hinblick auf die Kosten.

Insofern müssen sich viele Verantwortliche jetzt den Vorwurf gefallen lassen, daß sie die Streichung des relevanten Absatzes mit zu verantworten haben - schließlich hat sich die StVO Novelle nicht allein der Herr Tiefensee ausgedacht. Alle an der StVO Novelle beteiligten Stellen haben die Streichung entweder mit voran getrieben oder schlichtweg übersehen.

 

   

Fortsetzung folgt