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Alte Schilder halten länger als 15 Jahre
Diese Feststellung musste auch
Verkehrsminister Ramsauer in Zusammenhang mit der Debatte um den
Austausch der alten Verkehrszeichen machen - und das obwohl sein eigenes
Ministerium bis zur jetzt aufgetretenen Diskussion offensichtlich einer
anderen Meinung war. Da könnte man in Stammtisch-Manier behaupten, im
BMVBS arbeiten nur realitätsfremde Theoretiker - schließlich sind die
alten Schilder, die in TV-Beiträgen und Zeitungsartikeln gezeigt werden,
fast durchweg in einem guten Zustand.
Nun - in den ersten Beiträgen zum Thema
war das eher nicht der Fall - hier hat man ebenso zähneknirschend die
alten Zeichen vor laufender Kamera demontiert oder mit der "neuen"
Version verglichen, wobei der schlechte Zustand der alten Varianten
unübersehbar war. Auch dem Laien dürfte aufgefallen sein, daß viele der
Schilder ohnehin hätten ausgetauscht werden müssen.
Inzwischen wurde aber auf das Argument
gebaut, daß die alten Zeichen ja immer dann ausgetauscht werden, wenn
sie ausgeblichen oder beschädigt sind. Schrottschilder passen da eher
nicht ins Konzept, insofern zeigten viele Beiträge fortan Schilder, die
sich offenbar noch gut gehalten haben.
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"Die Schilder werden ja ohnehin
ausgetauscht, wenn sie nicht mehr lesbar sind" |
Qualitätsunterschiede
Natürlich gibt es auch bei
Verkehrszeichen Qualitätsunterschiede, welche die Nutzungsdauer
beeinflussen. Ferner ist die Haltbarkeit auch von der Fertigungsart und
dem Standort abhängig.
Früher wurden auch viele
Kleinverkehrszeichen in gestückelter Ausführung hergestellt, daher mit
original eingefärbten Reflexfolien. Diese Schilder haben eine hohe
UV-Beständigkeit, sind aber durch die Kanten der Folien und deren
Oberfläche anfällig für andere Umwelteinflüsse.
Standardverkehrszeichen werden überwiegend im Siebdruckverfahren
hergestellt. Auf einen mit retroreflektierender Folie beklebten
Grundkörper wird die entsprechende Farbe aufgedruckt. Insbesondere rote
Druckfarben haben in diesem Bereich ein nicht unwesentliches UV-Problem.
Aus diesem Grund sind auch viele Schilder neuen Designs schon wieder
ausgeblichen und eigentlich zu ersetzen. Ich möchte aber an dieser
Stelle doch ein wenig objektiver sein und auf die unterschiedliche
Qualität der einzelnen Produkte hinweisen - da gab es schon bessere
Zeiten.
Wenn nun ein TV-Beitrag ein völlig
intaktes Schild alter Gestaltung zeigt, spricht das natürlich
automatisch für dessen Qualität.
Selbstverständlich hat ein Verkehrszeichen im Schatten eines Wohnhauses
eine höhere Lebensdauer, als ein Schild, das an einer Landstraße den
Großteil des Tages in direkter Sonneneinstrahlung steht.
Es kommt aber noch ein anderer Punkt
hinzu: Der inzwischen allseits bekannte § 53 Abs. 9, den sich nahezu
alle Kommunen zurück wünschten, enthielt auch die Festlegung, daß die
alten Schilder nach 1992 nicht neu aufgestellt bzw. angeordnet werden
durften.
Natürlich haben viele Bauhöfe noch Lagerbestände aus den Jahren vor 1992
und das diese Schilder aus ökonomischen Gründen zunächst aufgebraucht
werden sollten, versteht sich von selbst. Genau das war aber gemäß StVO
nicht gestattet.
Trotzdem haben viele Städte in den Jahren
nach 1992 mit Hilfe der alten Schilder z.B. Unfallschäden ersetzt, aber
auch neue Anordnungen wurden damit beschildert. Nicht zuletzt wurden und
werden die alten Zeichen auch im Anwendungsbereich der RSA noch
eingesetzt (mit Duldung durch die anordnende Behörde), obwohl genau das
seit 18 Jahren untersagt ist.
Ein makelloses Schild mit Gütezeichen von
1985 kann daher durchaus zwei Jahrzehnte im Lager einer Stadtverwaltung
verbracht haben, bevor es im Zuge einer Neubeschilderung oder eines
Austauschs rechtswidrig montiert wurde.
Insbesondere bei Haltverbotszeichen gab und gibt es zudem die Methode,
ein "blankes" Schild (Zeichen 283-50) zu kaufen und entsprechend dem
Anwendungsbereich die Pfeile nachträglich aufzukleben. Hier finden sich
in den Werkstätten teilweise noch viele dieser Herzpfeil-Aufkleber und
diese wurden bzw. werden auch weiterhin benutzt. Auch dadurch schafft
man zwar ein - jetzt wieder - gültiges Schild, welches aber seit 1992
nicht mehr montiert werden darf - auch nach Ramsauers vermeintlicher
Klarstellung nicht.
Haltverbots-Diskussion unsachlich
Die Diskussion zu den Haltverboten ist
zudem medienwirksam aufgeputscht worden. Ein Haltverbot zu missachten
ohne ein Verwarngeld zu kassieren ist der Aufhänger fast jeder Story zu
diesem Thema. Dabei verkennen aber auch die betroffenen Behörden ein
rechtliches Detail:
Generell definiert die StVO Anfang und
Ende durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil. Da
diese Formulierung sehr allgemein gehalten ist, sollte man die
vermeintliche Gesetzeslücke mit Vorsicht genießen. Die amtlichen
Abbildungen im VzKat zeigen den Pfeil im ISO-Design, wobei es sich beim
"Haltverbot Mitte" um zwei einzelne Pfeile handelt - so betrachtet wären
die alten Schilder keine amtlichen Verkehrszeichen mehr -
verwaltungsrechtlich gesehen. Der reine StVO-Verordnungstext nimmt
hierzu aber keinen Bezug, sondern spricht z.B. beim
Haltverbot-Mitte nur von "Pfeilspitzen" und das lässt sich vor Gericht
ggf. auch auf die alten Schilder mit Herzpfeil anwenden.
Vielleicht hätte man als Verkehrsbehörde
lieber damit argumentieren sollen, anstatt mit der Förderung von
Kindertagesstätten. Letzteres kommt natürlich bei einer reißerischen
Berichterstattung besser an, als unverständliche Verordnungstexte.
Ferner hätte man sich auch - wie in
einigen Leserkommentaren vorgeschlagen - mit Aufklebern behelfen können,
sprich den alten Herzpfeil einfach mit einem neuen Iso-Pfeil auf blauen
Grund zu überkleben. Die Idee an sich ist nicht schlecht, scheitert aber
an folgenden Fakten:
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lackierte
Haltverbotsschilder hätten aus Unachtsamkeit retroreflektierende
Aufkleber erhalten. |
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alte, verwittere
Schilder, wären mit neuen Aufklebern versehen worden |
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Die Fähigkeit,
einen Aufkleber auf ein Schild zu kleben, ist von Monteur zu
Monteur unterschiedlich.
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Das sieht man bei
schon erfolgten Umgestaltungen aus vergangenen
Jahren |
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Wer glaubt, der Autor
übertreibt - sei hiermit eines Besseren belehrt:
Verkehrszeichen für 500 Euro?
Nicht zuletzt gründet sich ein Großteil
der Argumentation zur Steuergeldverschwendung auf die Kosten eines
Verkehrszeichens. Redakteure, Behördenchefs, Bürgermeister, Anwälte,
Automobilclubs und andere Experten übertrafen sich mit immer höheren
Angaben zu den Preisen. Zwischenzeitlich kostete ein simples
Verkehrszeichen bis zu 500 Euro - ohne Montage versteht sich.
Tatsächlich sind hier aber - je nach Hersteller und Händler - etwa 20
bis 50 Euro realistisch.
Das die Kosten für ein simples
Haltverbotsschild mit zwei Knöllchen schon wieder eingespielt sind kam
natürlich nicht zur Sprache. Und schon gar nicht eine Hochrechnung,
welche Beträge durch ein 30 Jahre altes Verkehrzeichen - egal ob
verblichen oder nicht - über die Jahrzehnte in die Stadtkasse gewandert
sind - da kann man den klapprigen Dukatenesel auch ruhig mal erneuern.
| Die teure Designänderung
Sicherlich ist es nicht von der Hand zu
weisen, daß der Austausch aller im Straßenraum befindlichen
Verkehrszeichen aus der Zeit vor 1992 teuer geworden wäre. Das liegt
aber auch daran, daß sich viele Kommunen auf der unbefristeten
Übergangsregelung ausgeruht haben, anstatt die vergangenen 18 Jahre zu
nutzen. Es gibt jedoch auch Städte, die den Austausch bereits vollzogen
haben - ganz ohne
Zwang.
Abgesehen davon, daß teilweise auch völlig verwitterte Zeichen nicht
ausgetauscht, oder besprühte bzw. beklebte Schilder nicht gereinigt
werden, haben viele Behörden die letzten 18 Jahre auch nicht die
Notwendigkeit dieser Schilder überprüft.
An vielen Stellen ist die Grundlage, die
einst zur Montage der Schilder geführt hat, längst entfallen. Auch
ergeben sich allein aus den allgemeinen Regeln der StVO entsprechende
Verhaltensvorschriften, die nicht zusätzlich mit Verkehrszeichen
beschildert werden müssen bzw. dürfen.
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Regelmäßige Verkehrsschau? Wohl eher
nicht. Dieses Schild hätte schon im Jahr 1973 ausgetauscht
werden müssen. Das Foto stammt aus dem Jahr 2008 |
Wenn also jetzt die alten Schilder
tatsächlich weiter gültig bleiben, wurde damit zwar Geld gespart, aber
gleichzeitig eine Chance vertan, den Schilderwald zu lichten. Denn viele
Behörden, die auf die vorgeschriebenen Verkehrsschauen verzichten und
z.B. auch kein entsprechendes Verkehrszeichenkataster unterhalten,
wurden jetzt auf einmal zu Spaziergängen in ihrem Schilderwald gezwungen.
Natürlich abgesehen von Kommunen, die auch das erfolgreich ausgesessen haben
und ihren Erfolg jetzt mit Stolz verkünden.
Das mit den fehlenden Verkehrszeichen
Katastern (wir schreiben das Jahr 2010) ist eh so eine Sache. Vielleicht
sollte man sich mal mit dem Unternehmen unterhalten, daß mit GPS- bzw.
kamerabestückten PKW durch Deutschland fährt und Straßenzüge ablichtet.
Die Technologie scheint ja offensichtlich vorhanden zu sein. Der
Privatmann kann sich vom heimischen PC aus die Dachziegel auf seinem
Haus anschauen, aber die Behörden wissen nicht, wo ihre Verkehrszeichen
stehen.
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Chance vertan
Natürlich haben
viele Städte und Gemeinden in der Eile relativ kopflos Alt gegen
Neu getauscht. Allerdings hätte sich durch die fatale Finanzlage
möglicherweise die Bereitschaft erhöht, überflüssige
Verkehrszeichen zu entfernen, anstatt sie auszutauschen. Das war
offensichtlich auch der Grund für die Streichung des Abs. 9 im §
53 - denn ohne vollendete Tatsachen scheint es auch auf dieser
Ebene nicht zu funktionieren. Man darf gespannt sein, wie die
Entwicklung in den nächsten Jahren aussieht.
Mit neuen
Verkehrszeichen-Designs wird man wohl in Zukunft vorsichtig
sein. Denn in Zeiten, in denen man in GPS überwachten Fahrzeugen
mit eingebauten LED-Scheinwerfern sitzt und mit der
entsprechenden App auf dem Smartphone das Garagentor öffnet, gibt
man sich bei Verkehrszeichen wohl doch eher nostalgisch.
Da sollte man aufpassen, daß man bei allem technischen
Schnickschnack nicht versehentlich auf dem falschen Parkplatz
landet - denn alte Schilder halten in Deutschland manchmal ewig. |
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1. März 1971
Die
Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 16. November 1970
tritt Kraft. In diesem Zusammenhang werden viele Verkehrszeichen
neu eingeführt und andere grafisch angepasst.

Die alten Zeichen der StVO von 1956 behalten ihre Bedeutung mit
Hilfe einer Übergangsregelung im § 53, welche die alten Schilder
nebst Bildnummern den aktuellen Zeichen gleichstellt. Diese
Regelung ist bis zum 1. Januar 1973 befristet. |
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Anfang der 80er Jahre
Der damalige Verkehrsminister Volker
Hauff verfolgt die Initiative, die Verkehrszeichen grafisch zu
überarbeiten. Die Symbole stammen teilweise noch aus den 30er
Jahren und erscheinen nicht mehr zeitgemäß. Zudem soll der
Verzicht auf Details die Erkennbarkeit der Schilder erhöhen. |
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Mitte der 80er Jahre
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitet die neuen
Designs der Verkehrszeichen. Um es mit den Worten der Medien
im Jahr 2010 zu sagen: "Fußgänger verlieren ihre Hüte, Zöpfe
werden abgeschnitten und die Dampflok wird durch eine E-Lok
ersetzt."

Verkehrsminister Werner Dollinger verkündet bereits im Jahr
1985, daß er die neuen Zeichen in Kürze einführen wolle. Dieser
Schritt wurde jedoch erst viele Jahre später vollzogen - 1992.
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1. Oktober 1988
Die neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
tritt in Kraft. Neben der Einführung der Zeichen 242 und 243
(Beginn und Ende des Fußgängerbereichs - Fußgängerzone) werden
die Zeichen 274 und 278 durch neue Varianten ersetzt. Es
entfällt das bis dahin gebräuchliche Kürzel "km". Auch das
Zusatzzeichen "bei Nässe" wird grafisch erneuert und zeigt seit
dem ein Piktogramm zusätzlich zum Text.
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neu eingeführt |
Bestandsschutz |
neu eingeführt |
Bestandschutz |
Der bisherige § 53 wird zum § 54.
Dieser enthält die Übergangsfrist für die alten Zeichen, damit
diese zunächst gültig bleiben.
Die Frist ist auf 10 Jahre begrenzt und endet zum 31.Dezember
1998 - ab diesem Zeitpunkt sind die Schilder mit "km" ungültig
§ 54 StVO von
1988
4) Die Zeichen 274, 278, 307, 314, 380, 385 und die bisherigen
Absperrschranken mit schrägen Schraffen behalten die Bedeutung,
die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung
dieser Verordnung hatten, bis längstens zum 31. Dezember 1998.
Bis längstens 31. Dezember 1998 können Fußgängerbereiche
(Zeichen 242/243) auch weiterhin mit Zeichen 241 gekennzeichnet
werden.
5) Das Zusatzschild
mit der Aufschrift "bei Nässe" darf bis zum 31. Dezember 1988
verwendet werden.
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1. Juli 1992
Im inzwischen wiedervereinigten Deutschland tritt die elfte
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt in
Kraft. Jetzt wird auch der Schritt vollzogen, den die früheren
Verkehrsminister Hauff und Dollinger bereits Anfang der 80er
Jahre angekündigt haben: Die damals neu gestalteten Verkehrszeichen
werden verbindlich eingeführt.

Um zu verhindern, daß die bisher
verwendeten Zeichen und Zeichenkombinationen ungültig werden,
hat man insgesamt vier neue Absätze eingefügt. Der inzwischen
acht Absätze zählende § 54 wurde wieder zum § 53 und um die
Absätze 9 bis 12 erweitert:
§ 53 StVO von
1992
9) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1.
Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch
danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur
noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen
Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
10) Die
Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer
Verkehrsstrecke durch Zusatzschilder (§ 41 Abs. 2 Nr. 8
Buchstabe c Satz 3 in der bis zum 30 Juni 1992 geltenden
Fassung) bleibt bis 30. Juni 1994 wirksam.
11) Die
Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer
Strecke, auf der das Parken durch die Zeichen 314 oder 315 (§ 42
Abs. 4) erlaubt ist, bleibt bis 30. Juni 1994 wirksam.
12) Rote und
gelbe Pfeile in Lichtzeichenanlagen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 in
der bis zum 30. Juni 1992 geltenden Fassung bleiben bis zum 31.
Dezember 2005 gültig. |
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1. März 1994 |
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Der "Grüne Pfeil" (Zeichen 720) wird eingeführt. Gleichzeitig
werden die Regelungen zu Taxiständen geändert und die Abbildung
von Zeichen 229 entsprechend angepasst. Das enthält ab diesem
Zeitpunkt die Abbildung von Zeichen 283 anstelle von Zeichen 286
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neu eingeführt |
Bestandschutz |
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Eine entsprechende Übergangsfrist
wird unter § 53 als neuer Absatz 13 eingefügt. Sie endet zum
31.12.1994 - trotzdem finden sich die alten Zeichen 229 auch
noch im Jahr 2010 im Straßenbild. |
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1. Juli 1994
Die Übergangsfristen des § 53, Absätze 10 und 11 sind
abgelaufen. Schilderkombinationen, die Anfang, Verlauf und Ende
einer Verkehrsstrecke mit Hilfe von Zusatzzeichen (schwarze
Pfeile) kennzeichnen, sind ab diesen Zeitpunkt ungültig:
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1. Januar 1995
Die Übergangsfrist des §
53, Absatz 13 ist abgelaufen. Das alte Zeichen 229 verliert
seine Gültigkeit.
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ungültig |
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1. Januar 1999
Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 4 ist abgelaufen. Die alten
Zeichen 274 und 278 mit dem Kürzel "km" im Schild verlieren ihre
Gültigkeit. Viele Behörden rüsten um, andere Überkleben das
Kürzel mit Folie (was unzulässig ist), wieder andere tun nichts.
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ungültig |
ungültig |
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1. Januar 2000
Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 7 ist abgelaufen. Die alten
Zeichen 290 und 292 verlieren ihre Gültigkeit.
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ungültig |
ungültig |
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1. Januar 2004
Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 16 ist abgelaufen.
Zusatzschilder mit dem Begriff "Anwohner" sind ab diesem
Zeitpunkt ungültig. Die Behörden beginnen die Schilder
auszutauschen oder den Schriftzug in Bewohner umzuändern - oder
eben auch nicht.
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ungültig |
ungültig |
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1. Januar 2006
Die Übergangsfrist des § 53, Absatz 12 ist abgelaufen. Ampeln
(Lichtzeichenanlagen), bei denen die Signale als rote und gelbe
Pfeile ausgeführt sind, verlieren ihre Gültigkeit. Ab diesem
Zeitpunkt sind nur schwarze Pfeile auf roten und gelben
Leuchtfeldern zulässig. Die Darstellung des grünen Leuchtpfeils
blieb unverändert. Anlagen des alten Typs sind auch im Jahr 2010
noch in Betrieb.
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ungültig |
gültig |
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Die
fatale Novelle
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Sommer 2008
Verkehrsminister Tiefensee verkündet medienwirksam seine Pläne
zur Lichtung des Schilderwaldes. Insgesamt 22 Verkehrszeichen
sollen entfallen. Die Auswahl der Schilder stößt jedoch auf
geteiltes Echo. So sollen viele Gefahrzeichen entfallen, auch
die Schilder "Schleudergefahr", "Rollsplitt" und "Schnee-
oder Eisglätte".
Die wiederum seien unverzichtbar, so die Gegenstimmen.
Gleichzeitig soll die StVO
entrümpelt und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift gestrafft
werden. Aber auch einige neue Zeichen sollen hinzu kommen. Die
Novelle wird für Januar 2009 angekündigt. |
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12. Februar 2009
Dem Bundesrat wird der Entwurf zur neuen StVO vorgelegt. Dieser
Entwurf ist auf der Bundesrat-Website öffentlich einsehbar. Die
Änderungen sind umfangreich und das gesamte Werk wurde neu
strukturiert. Bereits im Entwurf fehlt der Absatz 9 im § 53 -
mit der Begründung: "Rechtsbereinigung". Auch die anderen,
bereits verjährten Absätze, wurden gestrichen. Absatz 9 war aber
nicht verjährt, da die Regelung unbefristet galt. |
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24. März 2009
Dem Bundesrat wird eine Liste mit notwendigen Änderungen des
Entwurfs vorgelegt, da Fehler enthalten waren. Auch auf die
neuen Regelungen des § 53 wird eingegangen, jedoch nur im Bezug
auf die gestrichenen Zeichen 388 und 389, sowie im Hinblick auf
die Beachtung von Lichtzeichen (Ampeln) durch Radfahrer.
Die fehlende Übergangsregelung aus dem alten § 53 Absatz 9 wird
nicht bemängelt. |
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13. August 2009
Im Bundesgesetzblatt erfolgt die Bekanntmachung der
StVO-Novelle, mit Inkrafttreten zum 1.September 2009. Die Übergangsregelung zu
den alten Verkehrszeichen fehlt. |
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1. September 2009
Die neue StVO, welche in insgesamt sieben Jahren erarbeitet
wurde, tritt in Kraft. Die Medien berichten über neue
Verkehrszeichen und Schilder, die gestrichen wurden. Die
Informationen sind überwiegend schlecht recherchiert und
fehlerhaft aufbereitet. Das Fehlen des Absatz 9 wird nicht
erwähnt. Die nachfolgenden Zeichen werden neu eingeführt:
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314.1
Beginn einer Parkraumbewirt-schaftungszone |
314.2
Ende einer Parkraumbewirt-schaftungszone |
357-50
durchlässige Sackgasse |
357-51
durchlässige Sackgasse |
455.2
Ende der Umleitung |
605-11
Pfeilbake |
605-12
Pfeilbake |
628
Leitschwelle
mit Leitbake |
629
Leitbord
mit Leitbake |
1020-13
Inlineskaten und Rollschuhfahren frei |
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März 2010
Inzwischen hat sich die Thematik des fehlenden Absatz 9 im § 53
in einigen Behörden herumgesprochen. Auch gibt es entsprechende
Schreiben übergeordneter Stellen, die auf die Thematik eingehen.
Manche Behörden machen sich an den Austausch der alten,
inzwischen ungültigen Schilder, andere sitzen das Problem lieber
aus. Die
Medien entdecken das Thema und bereiten es entsprechend auf.
Auch hier sind die Informationen schlecht recherchiert und
werden fehlerhaft dargestellt. Doch erst durch die Medien werden
auch die letzten Behörden aus dem Schlaf gerissen und
beschäftigen sich mit dem neuen Sachverhalt.
Schnell gibt es
widersprüchliche Stellungnahmen, je nach Bedarf. Man zitiert
Urteile oder appelliert an den gesunden Menschenverstand, die
Schilder sind mal gültig, mal rechtswidrig aber zu beachten und manchmal eben auch
ungültig.
Die Redakteure großer Zeitungen übertreffen sich gegenseitig mit
immer neuen Meldungen, Kommunalpolitiker und Bürgermeister
werden zitiert und es besteht eine nahezu flächendeckende
Ablehnung der notwendigen Umrüstaktion.
Verkehrsschilder, die lediglich 20 bis 50 Euro kosten, werden
mit 400 bis 500 Euro pro Stück angegeben - dieses Geld würde man lieber in
die Sanierung von Schlaglöchern oder die Finanzierung von
Kindereinrichtungen stecken, lauten die Kommentare von
Behördenchefs und Bürgermeistern. Das kommt an beim
Steuerzahler, wie die Leserkommentare erkennen lassen. |
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April 2010
Auch der Städte- und Gemeindebund erteilt dem unnötigen Schildertausch eine
klare Absage. Obwohl gar keine genauen Zahlen über die in Deutschland aufgestellten
Schilder existieren, da es im Autofahrerland Nr. 1 auch im Jahr 2010 nahezu
keine Verkehrszeichenkataster gibt, wird die Summe von 200 bis 400 Millionen
Euro genannt.
Jetzt ist die Diskussion
erst richtig entbrannt. Das Argument der Steuergeldverschwendung zieht
sich vom Stammtisch-Blog bis zu ranghohen Vertretern der Politik. Der
Verkehrsminister ist gefordert um diesem Schildbürgerstreich ein Ende zu
bereiten. |
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Das Problem
Die StVO ist eine Verordnung, die der Zustimmung des
Bundesrates bedarf. Es ist also nicht damit getan, daß sich Herr Ramsauer an den
Computer setzt und den fehlenden Absatz wieder einfügt. Insofern war eine
schnelle Lösung des Problems nicht zu erwarten.
Abgesehen davon kann der Absatz auch nicht so
einfach wieder eingefügt werden. Schließlich hatte dieser damals seine
Berechtigung, weil die alten Schilder gültig waren und weiter gelten sollten.
Jetzt sind sie mit der Novelle jedoch ungültig und können eigentlich nicht ohne
weiteres wieder zum Leben erweckt werden.
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13. April 2010
Um auf den immer stärker
werdenden Druck zu reagieren wurde in Zusammenhang mit der
Verkehrsministerkonferenz am 14. und 15. April eine Pressekonferenz
angekündigt. Diese fand am 13. April 2010 statt - durchgeführt
von Verkehrsminister Ramsauer.
Zu diesem Zweck waren die
hausinternen Juristen des BMVBS (sicherlich auch des BMJ) dazu aufgerufen, einen Weg aus
der Krise zu finden - und sie fanden ihn. Dementsprechend
erläuterte der Verkehrsminister,
daß
die gesamte Novelle von 2009 wegen eines Fehlers nichtig sei.
Dabei beruft sich Herr Ramsauer bzw.
das BMVBS auf das "Zitiergebot"
(vermutlich das im Artikel 80 Abs. 1 S. 3 des Grundgesetzes). Eine Verordnung wie
die StVO muß demnach alle Ermächtigungsgrundlagen vollständig zitieren,
denn die Mißachtung dieser Formvorschrift führt zur Nichtigkeit.
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Hier der Fehler, der vermutlich gegen das Zitiergebot
verstößt und damit zur Nichtigkeit der StVO vom
September 2009 führen könnte:
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Sechsundvierzigste
Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vom
5. August 2009
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Auf Grund |
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des § 5b Abs. 3 sowie des
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 3
Nr. 3 Buchstaben c und f, Nr. 14, 18 und des §
26a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S.
310, 919), von denen § 5b Abs. 3 und § 6 Abs. 1
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.
August 2006 (BGBl. I S. 1958) und § 26a Abs. 1
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.
Juli 2007 (BGBl. I S. 1460) geändert worden
sind, verordnet das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, |
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des § 6 Abs. 1 Nr. 5b,
15 in Verbindung mit Abs. 2a des
Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310,
919), § 6 Abs. 1 und 2a zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1958), verordnen das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: |
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Nicht gefunden? Ist ja auch die sprichwörtliche
Nadel im Heuhaufen, die man da gesucht hat.
Die Formulierung: "§ 6 Abs. 1
Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 3 Nr. 3"
ist falsch, da es im § 6 StVG unter Absatz 3 weder die
zitierten Nummern, noch die zitierten Buchstaben gibt.
Stattdessen hätte es "Abs. 1" heißen müssen, denn dieser
enthält die zitierten Fundstellen Nr. 3 c und f sowie
die Nummern 14 und 18.
Also noch mal zum
Vergleich:
"§ 6
Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 3 Nr. 3"
= falsch
"§ 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz i. V. m. Abs. 1 Nr. 3"
= korrekt
Zusammenfassung:
Verkehrsminister Ramsauer erklärt die Novelle der StVO
offensichtlich deshalb für nichtig, weil in der
Ermächtigungsgrundlage statt einer 1 eine 3 steht. Wie
war das noch mit den Verkehrszeichen? Ach ja, die
Unterschiede sind marginal. Ein altes Schild mit
Herzpfeil als ungültig anzusehen wäre kleinlich - man
sieht ja, was gemeint ist.
Vielen Dank an Claus Färber,
der diesen Sachverhalt recherchiert hat:
Link
Ergänzend dazu die "offizielle"
Begründung des BMVBS:
Die Nichtigkeit beruht auf folgenden Verstößen gegen das
Zitiergebot (Artikel 80 Abs. 2 Satz 3 GG):
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Die
in Artikel 1 der Änderungsverordnung
vorgenommene Klarstellung zu den Zeichen 270.1
und 270.2 der StVO wurde auf die falsche
Ermächtigungsgrundlage zur Kennzeichnung von
Verboten für den Kraftfahrzeugverkehr in den
nach § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
festgelegten Gebieten nach Bekanntgabe
austauscharmer Wetterlagen gestützt (§ 6 Absatz
1 Nummer 5b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)).
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Für
die Änderung der Anlage zur
Fahrerlaubnis-Verordnung in Artikel 3 der
Änderungsverordnung wurde keine
Ermächtigungsgrundlage genannt; es hätte § 6
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe m StVG genannt
werden müssen. |
Die Nichtigkeit der
Verordnung hat u. a. zur Folge, dass die unbefristete
Übergangsvorschrift des § 53 Abs. 9 StVO weiterhin
Gültigkeit besitzt. Verkehrszeichen in der Gestaltung
vor dem 01.07.1992 müssen deshalb nicht ausgetauscht
werden. Es gilt die Rechtslage der StVO vor dem 1.
September 2009 fort.
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Das ist also der einzige
Rettungsanker, den Herr Ramsauer zur Verfügung hatte - ein an
sich harmloser "Formfehler", der jetzt die gesamte, in sieben
Jahren erarbeitete StVO Novelle kippt - nur wegen einer 30 Jahre
zurückliegenden Initiative zur Designänderung von
Verkehrszeichen. Dabei finden sich Verstöße gegen das
Zitiergebot auch in ganz anderen Verordnungen und Gesetzen, die - wenn man
die Auffassung des BMVBS konsequent verfolgt - jetzt ebenso
nichtig wären.
Um den Bogen von der Juristerei
wieder zum normalen Verkehrsteilnehmer zu spannen:
Es ist - auch wenn der Vergleich hinken mag - etwa so, als
könnte man ein Knöllchen anfechten, weil die Politesse auf dem
Strafzettel den Straßennamen nicht vollständig ausgeschrieben
hat.
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14. April 2010
Von der Verkehrsministerkonferenz in Bremen kommt die
Information, daß die StVO von 2009 nichtig und somit die alte Fassung
gültig sei. Abgesehen davon, daß die Rechtswirksamkeit der bloßen
Meinungen von Verkehrsministern diskussionswürdig ist, würden sich aus
der Nichtigkeit der StVO Novelle folgende Probleme ergeben:
- Die zum
1.September 2009 neu eingeführten Verkehrzeichen verlieren ihre
Gültigkeit und müssen umgehend entfernt werden. Das betrifft auch
hunderte von Pfeilbaken auf Bundesautobahnen, die jetzt in vielen Fällen
rechtswidrig aufgestellt sind:
-
Verwarn- und Bußgelder, die in Zusammenhang mit den neu eingeführten
Zeichen verhängt wurden - z.B. unzulässiges Parken bei Zeichen 314.1
(Parkraumbewirtschaftungszone) sind unwirksam.
- Es
besteht die Möglichkeit, daß Verkehrsverstöße der vergangenen sieben
Monate nicht geahndet werden können, sofern sie sich explizit auf
Regelungen der "neuen" StVO beziehen. Hier ist z.B. die Regelung zu
nennen, daß vorübergehend angeordnete Haltverbote Schilder aufheben, die
das Parken erlauben. Eine solche Regelung hätte nämlich nie existiert.
Einige der
alten Schilder bleiben trotzdem ungültig
Der Vorstoß von Verkehrsminister Ramsauer würde zwar vielen alten
Zeichen ihre Gültigkeit zurück geben, aber eben nicht allen. Die
Schilder, deren Übergangsfristen bereits verbindlich abgelaufen waren,
bleiben auch jetzt ungültig. Zudem dürfen die alten Zeichen auch
weiterhin nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden. Die
nachfolgenden Schilder und Lichtzeichen bleiben ungültig:
Die
Kommunen, die dank Austausch jetzt über einen Berg von alten, aber
optisch teilweise noch intakten Schildern verfügen, müssen diese
trotzdem entsorgen. Wenn also jetzt irgendwo ein stark ausgeblichenes
Schild ersetzt werden muß, so darf das nicht mit einem noch intakten
Schild alter Gestaltung erfolgen. Diese Regelung besteht seit 1992 und
auch daran haben sich in den letzten 18 Jahren viele Behörden nicht
gehalten.
Das gilt
auch für das alte Baustellenschild, daß Herr Ramsauer in seiner
Pressekonferenz präsentiert hat. Dieses Zeichen wäre jetzt zwar wieder
gültig, es darf aber ebenfalls seit 1992 nicht neu aufgestellt werden
und daran ändert aus die am 13. April vermeintlich geschaffene Situation
nichts. Hier sieht man übrigens sehr schön, daß die Auswahl des Zeichens
als Beispiel zur Pressekonferenz mehr als ungeeignet war.
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wieder gültig, aber trotzdem
unzulässig |
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Daher noch einmal der Hinweis zum
Anwendungsbereich der RSA: Die alten Schilder dürfen seit 1992 nicht
mehr verwendet werden, auch nicht nach Ramsauers vermeintlicher
Klarstellung.
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15. April 2010
Inzwischen ist die Pressekonferenz vom 13.April auf der Website des
BMVBS in Teilen einsehbar:
Video zur
Pressekonferenz
Die Ausführungen des Verkehrsminister
machen klar: Die Streichung des § 53 Abs. 9 war keinesfalls ein
Versehen, sondern ist gezielt erfolgt, um die bisher untätigen Behörden
quasi zu zwingen, sich mit ihrem Schilderwald endlich zu befassen.
Vermutlich hatte man die Hoffnung, daß die alten Schilder nicht nur
getauscht, sondern - sofern es möglich ist - ganz entfernt werden, auch
im Hinblick auf die Kosten.
Insofern müssen sich viele Verantwortliche jetzt den Vorwurf gefallen
lassen, daß sie die Streichung des relevanten Absatzes mit zu
verantworten haben - schließlich hat sich die StVO Novelle nicht allein
der Herr Tiefensee ausgedacht. Alle an der StVO Novelle beteiligten
Stellen haben die Streichung entweder mit voran getrieben oder
schlichtweg übersehen.
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Fortsetzung folgt |
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