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RSA-95.de |
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Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen - RSA 95 |
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Teil A Allgemeines |
Teil B Innerörtliche Straßen |
Teil C Landstraßen |
Teil D Autobahnen |
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Regelpläne B 1 Regelpläne B 2 Regelpläne B 3 Regelpläne B 4 |
Regelpläne C 1 Regelpläne C 2 |
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Hinweis zu RSA- Regelplänen / Verwendung von Absperrband In den RSA Regelplänen sind neben Leitbaken und Absperrschranken weitere rot-weiß schraffierte Einrichtungen zu sehen, die meist in Längsrichtung eingezeichnet sind. In der Praxis deuten viele Anwender diese Einrichtungen als Warnband von der Rolle, welches zum Gehweg hin mit Einschlagspießen befestigt wird auf der Fahrbahn einfach um die Leitbaken gewickelt wird. Auch einige Behörden sind der Annahme das es sich um Warnband handelt. Diese Auffassung ist falsch!
Warnband darf nicht zwischen Leitbaken gespannt werden. Es darf generell nicht auf der Fahrbahn zum Einsatz kommen. Es ist zur Sicherungen von Aufgrabungen jeglicher Art nicht zulässig. Die nachfolgenden Erläuterungen sind
daher stellvertretend für alle Regelpläne: |
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Zum Zeitpunkt der Entwicklung dieser Regelpläne waren natürlich noch klapprige Absperrschranken aus Stahlblech vorgesehen. Heutzutage sollten ausschließlich mobile Absturzsicherungen verwendet werden. Sie sind flexibel einzusetzen, weil man damit im Geh- und Radwegbereich Aufgrabungen jeglicher Art sichern kann, unabhängig ob 20cm oder 2m Aushubtiefe. |
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