RSA-95.de

 

 

 

 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen - RSA 95

 
   

Die geänderte StVO hat Auswirkungen auf die RSA und damit auch auf RSA-95.de. Die hier enthaltene Fassung der RSA muß in diesem Zusammenhang überarbeitet werden. Ich bitte um Verständnis, daß mit Stichtag 1. September 2009 nicht alle Informationen auf dem aktuellen Stand sind


 

 
  Teil A
Allgemeines
Teil B
Innerörtliche Straßen
Teil C
Landstraßen
Teil D
Autobahnen
 
 

 

Regelpläne B 1
Regelpläne B 2
Regelpläne B 3
Regelpläne B 4

Regelpläne C 1
Regelpläne C 2

 


 
 

 

 
Hinweis zu RSA- Regelplänen / Verwendung von Absperrband

In den RSA Regelplänen sind neben Leitbaken und Absperrschranken weitere rot-weiß schraffierte Einrichtungen zu sehen, die meist in Längsrichtung eingezeichnet sind. In der Praxis deuten viele Anwender diese Einrichtungen als Warnband von der Rolle, welches zum Gehweg hin mit Einschlagspießen befestigt wird auf der Fahrbahn einfach um die Leitbaken gewickelt wird. Auch einige Behörden sind der Annahme das es sich um Warnband handelt. Diese Auffassung ist falsch!

 In RSA Regelplänen sind grundsätzlich keine Warnbänder abgebildet bzw. vorgesehen.
 Es handelt sich bei derartigen Abbildungen immer um Absperrschranken oder mobile Absturzsicherungen.

Warnband darf nicht zwischen Leitbaken gespannt werden. Es darf generell nicht auf der Fahrbahn zum Einsatz kommen. Es ist zur Sicherungen von Aufgrabungen jeglicher Art nicht zulässig.

Die nachfolgenden Erläuterungen sind daher stellvertretend für alle Regelpläne:
 

 
 


Beispielplan, Auszug aus Regelplan B II / 5 - Fußgänger Notweg



Bei den im Plan rot-weiß gestalteten Einrichtungen handelt es sich nicht um Warnband sondern um Absperrschranken !

Zum Zeitpunkt der Entwicklung dieser Regelpläne waren natürlich noch klapprige Absperrschranken aus Stahlblech vorgesehen. Heutzutage sollten ausschließlich mobile Absturzsicherungen verwendet werden. Sie sind flexibel einzusetzen, weil man damit im Geh- und Radwegbereich Aufgrabungen jeglicher Art sichern kann, unabhängig ob 20cm oder 2m Aushubtiefe.






bei den mit Pfeil gekennzeichneten Baken handelt es  sich um
 einseitige Baken mit doppelseitigen Leuchten - Regelplan BII / 5