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  Reparatur beschädigter Leitbaken      
         
 

Im Bereich von Bundesstraßen und Bundesautobahnen (ggf. Land- und Kreisstraßen lt. Einführungserlass) sind TL- Leitbaken einzusetzen.

Dies gilt auch für alle anderen Bereiche, wenn dort die ZTV-SA 97 Vertragsbestandteil sind.


Dürfen beschädigte Leitbaken repariert werden?      

Wenn man sich anschaut, wie die Reparaturen teilweise durchgeführt werden, lautet die Antwort eindeutig: Nein.

 

Leitbaken dürfen nur dann repariert werden, wenn dies über den Austausch dafür vorgesehener Ersatzteile erfolgt.
 

Viele Baken sind für diesen Austausch vorgesehen, wodurch auch nach der fachgerechten Reparatur, die Zulassung nach TL- Leitbaken erhalten bleibt. Ausgenommen hiervon sind jedoch Baken mit aufklaffenden oder eingerissenen Bereichen des Bakenkörpers, abgeknickten Lampenstutzen usw.


 

Die rechts gezeigt Konstruktion war auf einer Bundesstraße vorzufinden:

  • die Leuchte darf selbst auf der original Klemmfix Bake nicht verwendet werden

  • daher ist sie auch auf der reparierten Version nicht zulässig

  • der Bakenkörper zeigt bereits starke Beschädigungen bzw. Verformungen

  • der beschädigte Teil wurde abgesägt und mit einem Stück Vierkantrohr bestückt

  • im Inneren befindet sich zusätzlich eine Holzlatte zur Stabilisierung

Diese selbstgebauten Konstruktionen sind unzulässig !   

                            

Es natürlich bleibt nicht aus, daß Leitbaken wie gewollt unmittelbar über der Fußplatte abknicken, der Rest einschließlich der Reflexfolie jedoch unbeschädigt ist.

 

Mittlerweile ist es in der Verkehrssicherungsbranche bei einigen Unternehmen üblich, solche Baken zu reparieren, jedoch nicht mit original Ersatzteilen, sondern mit seltsamen Eigenkonstruktionen.

 

Das dabei nicht auf originales Herstellermaterial zurück gegriffen wird liegt daran, daß es sich oft um Leitbaken handelt, die für einen Austausch beschädigter Komponenten nicht vorgesehen sind. Oder sind ungeprüfte "Billigbaken", deren Lebenserwartung naturgemäß sehr gering ist.

 

Der defekte Bereich wird dann häufig abgeschnitten und die Bake mit einem herkömmlichen Stück Schaftrohr versehen, welches mit dem Bakenkörper verschraubt wird.

 

Das Schaftrohr ist oft nur 20 - 30cm lang - genug um mit der Bake verschraubt zu werden und in eine Fußplatte zu passen. Wird auf eine solche Bake eine Leuchte mit integrierten Batterien aufgesetzt, so ist es nur eine Frage der Zeit, das die Bake erneut abknickt - genau an der Stelle wo das Schaftrohr in der Bake endet.

 

Um dies zu verhindern wird entweder ein Schaftrohr verwendet, das durch den gesamten Bakenkörper geht, oder es wird zusätzlich eine Holzlatte eingebracht, die bis in den oberen Teil der Bake führt. Somit spart man Stahl und die Bake wird trotzdem vermeintlich stabil.

 

Eine solche Konstruktion ist im Bereich der ZTV-SA 97 bzw. der Technischen Lieferbedingung unlässig! Leitbaken die in dieser oder ähnlicher Weise repariert wurden dürfen nicht verwendet werden !

 

Das Crashverhalten einer solchen Konstruktion ist unbekannt. Es ist jedoch möglich das z.B. die Holzlatte davon geschleudert wird oder Komponenten in den Fahrzeuginnenraum eindringten.

 

Schwere Unfälle dieser Art (durchbohrte Autofahrer) gab es in der Vergangenheit schon. Aus diesem Grund wurden letztlich die Kunststoff- Sicherheitsbaken entwickelt.

 

Auch gibt es Fälle, bei denen LKW durch das versehentliche Überfahren einer solchen Bake Reifenschäden davon getragen haben. Das kurze Schaftrohr knickt in diesem Fall nicht ab, sondern wirkt zusammen mit der Fußplatte wie eine große Reißzwecke.

 

Damit ist es durchaus möglich, daß ein Fahrzeug nach der Kollision mit einer solchen Bake aus der Spur gerät und sich daraus schlimmere Unfallfolgen entwickeln. Es ist daher völlig unverständlich, daß die hier beschriebenen Eigenbau-Konstruktionen überhaupt auf den Straßen zu finden sind.

 

Vom Einsatz derartiger Lösungen ist im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt abzuraten!

Weiterhin ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß bei Verfahren bzw. hierzu erstellten Gutachten stets der Stand der Wissenschaft und Technik angeführt werden kann. Stand der Technik sind TL-Leitbaken, nicht aber das, was einige Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht für ausreichend halten.