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  Verkehrsleitkegel      
         
 

 

Verkehrsleitkegel sind Absperrgeräte nach StVO. Sie müssen voll retroreflektierend ausgeführt sein, daher die roten und die weißen Streifen müssen reflektieren.

 

Im Bereich von Bundesstraßen und Bundesautobahnen (ggf. Land- und Kreisstraßen lt. Einführungserlass) sind TL- Leitkegel einzusetzen.

Dies gilt auch für alle anderen Bereiche, wenn dort die ZTV-SA 97 Vertragsbestandteil sind.

 

Leitkegel gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausführungen, überwiegend kommen zur Sicherung von Arbeitsstellen aber nur zwei in Betracht:

  • 50cm, vollreflektierend, geprüft nach TL-Leitkegel 97 - mit BASt Prüfnummer

  • 75cm, vollreflektierend, geprüft nach TL-Leitkegel 97 - mit BASt Prüfnummer

Weiterhin gibt es Kegel in 32cm und 100cm Höhe, diese dienen jedoch speziellen Anwendungen. Der Einsatz der 32cm Kegel beschränkt sich explizit auf Markierungsarbeiten, jedoch nur außerhalb von Autobahnen und nur während der Tageshelligkeit!
 

Leitkegel sind grundsätzlich nur für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer vorgesehen.
 

 
     
 

 

Leitkegel-Ausführungen

Nicht alle angebotenen Leitkegel dürfen im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden. Gemäß RSA sind ausschließlich voll retroreflektierende Leitkegel zulässig (ausgenommen 32cm Kegel)

 

RSA, Teil A, 3.1.3 Leitkegel

(1) Leitkegel (Z 610) sollen grundsätzlich nur bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer eingesetzt werden. Sie sind voll retroreflektierend  auszuführen, mit Ausnahme der 300 mm hohen Leitkegel, bei denen nur die roten Ringe fluoreszierend sein müssen. Diese dürfen nur für Markierungsarbeiten bei Tageslicht außerhalb von Autobahnen verwendet werden.

 

 

 
Ausführung gemäß RSA

Auch bei Tageslicht erforderlich !
 
       
 
Gemäß RSA nicht zulässig

Nicht zulässig bedeutet auch während der Tageshelligkeit nicht zulässig !

 
       
 
Gemäß RSA nicht zulässig

Nicht zulässig bedeutet auch während der Tageshelligkeit nicht zulässig !

Einzige Ausnahme ist der 32cm Kegel, jedoch ausschließlich für Markierungsarbeiten
(bei Tageslicht) und nur außerhalb von Autobahnen


 

 

 

 
         
 

 

In den RSA ist festgelegt, welche Größe wo angewendet wird:

 

Regeleinsatzbereiche:

  • 32cm    nur für Markierungsarbeiten - außerhalb von Autobahnen

  • 50cm    alle Straßen außerhalb von Autobahnen

  • 75cm    auf Autobahnen

  • 1 m       Innerörtliche Straßen im Schienenbereich

Diese Festlegung ist aber nur bedingt sinnvoll. Die 75cm Ausführung sollte auch auf Bundesstraßen zum Einsatz kommen, auch wenn diese nicht autobahnähnlich ausgebaut sind.

 

Auch die 1m Variante kann sinnvoll auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen eingesetzt werden und inzwischen ist diese Ausführung auch vollreflektierend erhältlich

 

Zudem ist die in den RSA veröffentlichte Ausführung des 32cm Leitkegels mit zwei weißen Streifen nicht praxisgerecht. Die Leitkegel werden von der Industrie weiterhin nur mit einem weißen Streifen angeboten, auch wenn sich die "neue" Ausführung mittlerweile durch nahezu alle gängigen Regelwerke zieht.
 

Da der Einsatzbereich des 32cm Kegels zu spezifisch ist, ist er entbehrlich.

 

 

Vollreflektierende Kegel mit Zulassung der BASt
 
         
 

Leitkegelblitzleuchten

Auf Leitkegel können Blitzleuchten vom Typ WL4 aufgesetzt werden - vereinzelt gibt es diese auch als WL5.

Der Einsatz von Blitzleuchten beschränkt sich auf die 75cm und 1m Leitkegel.

Die Batterien dieser Leuchten sollen sich sicher befestigt im Kegelinneren befinden, daher sollten keine aufgesetzten oder angehangene Leuchten mit integrierten 6V Blockbatterien benutzt werden, wenn diese Leuchten nicht fest bzw. sicher mit dem Kegel verbunden sind.

 
Leitkegel mit Blitzleuchte
 
         
 


Faltleitkegel sind im Bereich der RSA nicht zulässig !


Entgegen der oft irreführenden Werbung für derartige Produkte, eignen sich Faltleitkegel nicht zum professionellen Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum, vor allem nicht zur Arbeitstellensicherung nach RSA.

 

Die Aussage "sie sind zusätzlich zur eigentlichen Absicherung erlaubt" ist falsch und der werbewirksame Satz: "Übertrifft die Anforderungen an Leitkegel" ist bestenfalls fraglicher Natur.

 

Bei Notmaßnahmen sind sie als erstes Mittel zulässig, wodurch auf eine grundsätzliche Verwendung bei Unfällen und Havarien geschlossen wird. Allerdings sind auch Notmaßnahmen planbar, z.B. die ständige Bordausrüstung von Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und THW, daher sind eigentlich auch hier die offiziellen Varianten (TL- Leitkegel) einzusetzen.

 

Wie oben schon beschrieben sind Leitkegel Verkehrszeichen bzw. Absperrgeräte nach StVO. Deshalb gibt es auch festgelegte Kriterien wie z.B. Retroreflexion beider Farben.

Auch wenn seit kurzem vollreflektierende Faltkegel verfügbar sind, werden dadurch die Anforderungen nur in geringem Umfang erfüllt. Eine Verwendung scheitert z.B. an der fehlenden Zulassung der Reflexstoffe durch die BASt. Auch das allgemeine Signalbild der 75cm-Variante hat mit der in Deutschland üblichen Ausführung von Leitkegeln nicht viel gemein.

 

Offenbar ist man aber auf dem Weg, das Produkt den Vorgaben anzupassen. Der Grundgedanke ist jedenfalls nicht verkehrt, da Faltkegel platzsparend verstaut werden können. Allerdings ist dies für den Bereich der RSA kaum von Bedeutung.

 

Vom Einsatz der verschiedenen Blinkmodule ist ebenfalls abzuraten. Rot blinkende "Zipfelmützen" sind an einer Arbeits- / Einsatzstelle fehl am Platz, es entsteht vielmehr der Eindruck einer "Spielzeuglandschaft".

 

 

Faltleitkegel