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  Leitbaken      
         
   

Im Bereich von Bundesstraßen und Bundesautobahnen (ggf. Land- und Kreisstraßen lt. Einführungserlass) sind TL- Leitbaken einzusetzen.

Dies gilt auch für alle anderen Bereiche, wenn dort die ZTV-SA 97 Vertragsbestandteil sind.

 

Häufig werden Leitbaken als "Warnbaken" bezeichnet, was fachlich nicht korrekt ist.

Warnbaken unterscheiden sich in Größe und Ausführung von den hier beschriebenen Leitbaken.
 

 
 
 
         
 


Leitbaken haben eine "richtungsweisende" Wirkung, die jedoch vielen Verkehrsteilnehmern unbekannt ist. Zwar schreibt eine Leitbake die Richtung der Vorbeifahrt nicht verbindlich vor, dennoch ist auf die korrekte Aufstellung zu achten.

 

Die Schraffen fallen immer in Richtung Verkehrsbereich.

 

Das ist eigentlich recht simpel, jedoch gibt es in der Praxis immer wieder Probleme. Leitbaken gibt es in verschieden Ausführungen:

  • doppelseitig,   rechts-/ linksweisend       

  • doppelseitig,   rechts-/ rechtsweisend  

  • einseitig,         rechtsweisend

  • einseitig,         linksweisend

Einseitige Baken werden viel zu wenig eingesetzt, obwohl diese bei bestimmten Anwendungsfällen zu bevorzugen sind bzw. laut Regelplan angeordnet wurden und nach RSA eindeutig gefordert werden. Später dazu mehr.
 

 






doppelseitige Leitbaken

rechts/links                rechts/rechts
 
 
         
 


Pfeilbaken

 

Pfeilbaken haben ihren Ursprung in der Kurvenleittafel und besitzen im Vergleich zu den bisher verwendeten Leitbaken eine deutlich bessere visuelle Wirkung.

Im Praxiseinsatz gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen zum Anwendungsbereich dieser Baken. In einigen Fällen werden bzw. wurden sie nur in kritischen Bereichen wie z.B. Überleitungen oder Kurven eingesetzt, da sich eine solche Anwendung auch mit der Verwandtschaft zur Kurvenleittafel begründen lässt.

 

Inzwischen wird jedoch bei vielen Baustellen auch die Längsabsperrung mit Pfeilbaken ausgeführt, daher wird im gesamten Arbeitsstellenbereich nur eine Gestaltungsvariante eingesetzt.

 

Es bleibt die Frage, ob man mit dieser Vorgehensweise nicht ein wertvolles Mittel zur Verkehrslenkung in seiner Bedeutung zu sehr abschwächt. Sicherlich besteht in der Praxis die Gefahr einer Vermischung von herkömmlichen Leitbaken und Pfeilbaken innerhalb einer Quer- oder Längsabsperrung. Allerdings ist der Ursprung dieser Probleme eher beim Baustellenpersonal zu suchen und auf fehlende Kontrollen zurückzuführen.

 

Es gibt derzeit das Bestreben, im Anwendungsbereich der RSA ausschließlich Pfeilbaken einzusetzen - entsprechend wären die bisher eingesetzten Leitbaken nach einer Übergangsfrist unzulässig.

 

Diese Information dürfte bei einigen Unternehmen eine ablehnende Haltung hervorrufen, da eine derartige Umstellung mit einem gewissen finanziellen Aufwand einhergeht. Das relativiert jedoch sich im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen der RSA. Künftig müssen alle Absperrgeräte in der Retroreflexionsklasse RA 2 ausgeführt sein - das Aus für vorhandene "Typ I - Baken" steht damit so oder so bevor.


Inzwischen wurde die Pfeilbake im Rahmen der StVO Novelle vom September 2009 offiziell eingeführt und ist damit bundesweit anordnungsfähig.

 

Bei geplanten Neuanschaffungen ist jedoch auf die unterschiedlichen Ausführungen zu achten. Die überwiegend in Österreich existierende Variante mit 55% bzw. 60% Rotanteil wird selbstverständlich auch in Deutschland angeboten. Trotz der geringfügigen Abweichung im Erscheinungsbild sollte diese Variante hier jedoch nicht zur Anwendung kommen. Stattdessen ist die Pfeilbake in der Gestaltung nach StVO einzusetzen.
 

Der Variante mit 55% (60%) Rotanteil wird eine bessere Tagessichtbarkeit zugeschrieben, obgleich sich dadurch der Rückstrahlwert bei Dunkelheit verschlechtert. Weiß retroreflektierende Flächen liefern immer noch die besten Werte, insofern ist - auch im Hinblick auf die verkehrsrechtliche Anordnung - der Einsatz der StVO-Variante mit gleichen Anteilen von Rot und Weiß zu bevorzugen.

 

 
linksweisend              rechtsweisend

von der Kurvenleittafel zur Pfeilbake

 
     
  StVO-Ausführung
mit 50% Rotanteil
  Ausführung mit
55% Rotanteil
 
 
     
 


Pfeilbaken (Gestaltung gemäß StVO) im Praxiseinsatz
 

 
         
 


Sonderausführung "Querbake / Schutzbake"

 

In vielen Fällen werden Absperrschranken als Querbaken bezeichnet, was fachlich falsch ist - eine "Querbake" gab es bisher nicht.


Die hier gezeigte Ausführung hat eine besondere Stellung unter den Baken, da sie keine "Richtungsweisung" besitzt.
 

Man kann sie mit einer hochgestellten Absperrschranke oder mit einem Leitkegel vergleichen. Ein ähnliches Produkt gab es schon einmal, die Nissen Kegelbake.

Diese Querbake ist also nicht wirklich innovativ.

 

Wichtig ist jedoch die Möglichkeit zur Kennzeichnung von Aufstellvorrichtungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Dort dürfen Leitbaken sonst grundsätzlich nicht eingesetzt werden, auch hier geht die Praxis bisher andere Wege - auch auf Anordnung durch Behörden.

 

Die Querbake bzw. Schutzbake könnte z.B. an Aufstellvorrichtungen für Verkehrszeichen zum Einsatz kommen oder an Aufstellvorrichtungen von temporären Lichtsignalanlagen, eben alles was lediglich gekennzeichnet werden soll.

 

Die Schutzbake ist auch nach der Novelle vom September 2009 -noch- kein offizielles Verkehrszeichen nach StVO.

 

 
Querbake / Schutzbake
 
         
         
  Sonderausführung "Leitplatte"

Dort wo die Fahrstreifen einer Verkehrsrichtung aufgeteilt werden, kommt üblicherweise Zeichen 605-30 zur Anwendung, daher eine beidseitig "abweisende" Leitplatte. Die Aufstellung von beidseitig vorbei weisenden Zeichen 222 ist hier unzulässig.

Die Leitplatte ist (als Alu-Verkehrszeichen) jedoch problematisch, da sie - je nach Montage - keine passive Sicherheit bietet. Hier könnte man sich stattdessen mit zwei nebeneinander stehenden Leitbaken behelfen - doch reicht der Platz unmittelbar an der Fahrbahnteilung oft nicht aus.

Aus diesem Grund wird eine bisher nicht geregelte Sonderausführung der Leitbake eingesetzt, die in Anlehnung an Zeichen 605-30 gestaltet ist. Die abgebildete Variante ist als Idealvariante hinsichtlich der Aufteilung der Schraffen zu verstehen

Diese Ausführung ist streng genommen nicht anordnungsfähig, jedoch ist im Sinne der passiven Sicherheit der Einsatz dieser Variante anstelle von Alu-Leitplatten denkbar.
 

   
         
         
 

Unzulässig: Die "Blechbake"

 

Laut StVO ist die Leitbake das Zeichen 605 und damit als Verkehrszeichen in 2mm Aluminiumausführung erhältlich. In Kombination mit einem Metall- oder Kunststoffrohr und Klemmschellen war das lange Zeit der Standard.

 

Mit Einführung der TL- Leitbaken 87 sowie der Neuauflage TL- Leitbaken 97 wurden die Sicherheitsbaken aus Kunststoff verbindlich eingeführt. Auch zwanzig Jahre danach werden ihre Vorgänger aus Blech immer noch verwendet, obwohl sie nicht dem Stand der Technik entsprechen und daher im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr verwendet werden sollten.

 

Über den Einsatz von Kunststoffbaken mit oder ohne TL- Zulassung kann man durchaus streiten, die Blechbake jedoch gehört eindeutig der Vergangenheit an.

 

     
         
 


TL Leitbaken - auch innerorts ?

 

Leitbaken aus Kunststoff unterteilen sich in zwei Gruppen:

  • Baken mit TL- Zulassung

  • Baken ohne TL- Zulassung

Warum die Unterscheidung? Vermeintlich ökonomische Gründe rechtfertigen immer noch den Einsatz von Baken ohne TL- Zulassung. Zudem differenziert man die Einsatzgebiete zwischen Autobahnen und Bundesstraßen sowie allen anderen Straßen und dem innerörtlichen Bereich.

 

Diese Unterteilung macht bei genauen Hinblick keinen Sinn, nicht nur im Bezug auf die passive Sicherheit.

Viele ungeprüfte Baken sind von absolut minderwertiger Qualität, daß betrifft leider auch Baken von Herstellern die für gewöhnlich mit Ihren Produkten glänzen.

 

In der Praxis werden die Baken täglich per Radlader oder Bagger verrutscht. Sie werden natürlich auch per Hand versetzt, der Lampenstutzen dient dabei als Griff wodurch ein wunderbarer Hebelweg entsteht der auf Dauer nahezu jede Fußplatten-Aufnahme zum Versagen bringt - die Bake knickt ab.

 

Dem entgegen stehen die TL- Leitbaken, die durch die geforderte passive Sicherheit viel bessere Eigenschaften für den rauen Baustellenbetrieb aufweisen. So haben viele Produkte ein innen liegendes Standrohr das bis in den Lampenstutzen führt, was der Bake selbst eine sehr gute Stabilität verleiht.

 

In der Regel sind im Normalbetrieb schon viele Billigbaken verschlissen, bevor eine TL- Leitbake die ersten Anzeichen einer Beschädigung zeigt.

 

Wer also auf Qualität und lange Lebensdauer setzt, wird zwangsläufig nur TL- Leitbaken verwenden. Zudem hat man, egal ob Dorfstraße oder Autobahn, immer ein geprüftes Bakensystem.

 

     
         
 


Warum einseitige Baken?

 

Die doppelseitig rechts-/ linksweisende Bake hat sich als Standard etabliert, da sie sich vielseitig verwenden lässt.

Gemäß RSA werden doppelseitige Leitbaken aber nur dann verwendet, wenn die gleiche Fahrbahn auch vom Gegenverkehr benutzt wird und dieser nicht durch Markierungen oder bauliche Leitelemente abgetrennt ist.

 

Es gibt bei der Verkehrslenkung Situationen, in denen zweiseitige Baken absolut ungeeignet sind, weil sie im Gesamtbild der Baustelle für Verwirrung sorgen.

 

Für diese Anwendung gibt es einseitige Baken, die wie der Name schon sagt, nur auf einer Seite mit retroreflektierender Folie beklebt sind. Sie werden vor allem auf Autobahnen eingesetzt. Auf anderen Straßen sind sie leider recht selten, obwohl sie in den RSA gefordert werden und per Regelplan angeordnet werden.
 

Gerade im Bereich von Überleitungen sind einseitige Baken unerlässlich um dem Kraftfahrer nicht ein chaotisches Bild von vielen rot-weißen Streifen zu bieten.

 

Die Bake die nur dem Gegenverkehr gilt ist daher für die jeweils andere Richtung entbehrlich, die Rückseite soll also unbeklebt sein, daher eine einseitige Leitbake.

 

 
Rückseite einer
einseitigen Leitbake