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RSA-95.de |
| Aufstellen von Leitbaken | |||||||||||||||||||
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Es geht in diesem Kapitel um die fachgerechte
Aufstellung von Leitbaken gemäß RSA 95 und ZTV-SA 97.
Das man mit einer Baustellenabsicherung die den RSA entspricht oftmals überhaupt nicht in der Lage wäre, Straßenbauarbeiten durchzuführen ist die eine Seite. Die Andere ist der Eintritt eines Sach- oder Personenschadens, bedingt durch mangelhafte oder fehlende Absicherungsmaßnahmen.
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Die folgenden drei Bilder stammen aus der Praxis, eine solche Aufstellung ist jedoch nicht zulässig:
Wie eine Längsabsicherung mit Leitbaken auszusehen hat zeigt das folgende Bild. Eine erforderliche Absturzsicherung für Fußgänger oder Schutzeinrichtigen für Fahrzeuge (z.B. Stahlschutzwand) wurde nicht berücksichtigt, es geht zunächst nur um Leitbaken:
Straßenbauer werden jetzt gelinde gesagt mit dem Kopf Schütteln, 85cm - nur für die Längsabsicherung - das geht in der Praxis gar nicht. Wie setzen sich diese Maße zusammen?
Bei einer Vielzahl der Baustellen sind diese Maße jedoch nicht ansatzweise einzuhalten. Dabei dienen sie nicht nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer sondern auch der Sicherheit der in der Baustelle Beschäftigten, auch wenn sich gerade Letztere über Ihre Sicherheit oftmals die wenigsten Gedanken machen.
Ungeeignete oder unzureichende Absperrmaßnahmen
können im Erstfall sehr unangenehme Folgen für die Verantwortlichen haben. Die
Frage, wie denn dann überhaupt noch gebaut werden soll ist in solchen Fällen
recht schnell beantwortet: |
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Die RSA definieren hier den maximalen Abstand, es
ist aber in vielen Fällen erforderlich diesem Abstand zu reduzieren.
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Warnleuchten auf Leitbaken
(Längsabsperrung)
Sind innerhalb einer Längssbsperrung Verschwenkungen
vorhanden, ist auf jeder Bake eine Leuchte erforderlich
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