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  Aufstellen von Leitbaken  
     
 


 

Es geht in diesem Kapitel um die fachgerechte Aufstellung von Leitbaken gemäß RSA 95 und ZTV-SA 97.
Das die geforderten Werte in der Praxis gerade innerorts kaum zu realisieren sind steht auf einem anderen Blatt.

 

Das man mit einer Baustellenabsicherung die den RSA entspricht oftmals überhaupt nicht in der Lage wäre, Straßenbauarbeiten durchzuführen ist die eine Seite. Die Andere ist der Eintritt eines Sach- oder Personenschadens, bedingt durch mangelhafte oder fehlende Absicherungsmaßnahmen.

 

 

 Die Verkehrssicherungspflicht steht an erster Stelle, erst dann folgt die Baufreiheit.



Es ist z.B. nicht zulässig die komplette Längsabsperrung oder Teile davon zu Arbeitsbeginn zu entfernen und erst zum Feierabend wieder hin zu stellen (wenn sich dann überhaupt noch jemand dazu bereit erklärt).
Lassen sich die Arbeiten unter diesen Umständen (Absicherung gemäß Anordnung / Regelplan) nicht ausführen, so ist die Behörde zu verständigen und die Absicherungsmaßnahmen den Erfordernissen anzupassen.
 

 

 Die angeordneten Absicherungsmaßnahmen müssen während des gesamten Arbeitstages erhalten bleiben.
 Eigenmächtige Veränderungen (Abweichungen von der Anordnung) sind unzulässig.

 

 
     
 


Längsabsperrung

 

Die folgenden drei Bilder stammen aus der Praxis, eine solche Aufstellung ist jedoch nicht zulässig:

 

 

"Aufstellhaufen"
angefülltes Material


Leitbake
"am Abgrund"


Leitbake
"im Loch"
 


 

Wie eine Längsabsicherung mit Leitbaken auszusehen hat zeigt das folgende Bild. Eine erforderliche Absturzsicherung für Fußgänger oder  Schutzeinrichtigen für Fahrzeuge (z.B. Stahlschutzwand) wurde nicht berücksichtigt, es geht zunächst nur um Leitbaken:

 

 

Straßenbauer werden jetzt gelinde gesagt mit dem Kopf Schütteln, 85cm - nur für die Längsabsicherung - das geht in der Praxis gar nicht.

Wie setzen sich diese Maße zusammen?

 


Abstand von der Bake zum Fahrstreifen
 
25cm RSA Teil A 2.0
(6) Der lichte Abstand zwischen Fahrstreifen- bzw. Fahrbahnbegrenzung und der Kante von Leitbaken soll 0,25 m betragen.

Baubreite der Leitbake
 
30cm Baubreite einer Kunststoffbake - die Fußplatte wird bei der Bemessung vernachlässigt
Abstand von der Bake zum Baugrubenrand
innerorts
30cm RSA Teil B 2.2.1
(4) Bei der Festlegung der Fahrstreifenbreiten sollte ggf. berücksichtigt werden, daß zwischen Absperrgeräten
und einem Baugrubenrand ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,3 m zu Verfügung steht.
Abstand von der Bake zum Baugrubenrand
außerorts
50cm RSA Teil C 2.2.1
(3) Bei der Festlegung der Fahrstreifenbreiten sollte ggf. berücksichtigt werden, daß zwischen Absperrgeräten
und einem Baugrubenrand ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zur Verfügung steht.

 

 

Bei einer Vielzahl der Baustellen sind diese Maße jedoch nicht ansatzweise einzuhalten. Dabei dienen sie nicht nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer sondern auch der Sicherheit der in der Baustelle Beschäftigten, auch wenn sich gerade Letztere über Ihre Sicherheit oftmals die wenigsten Gedanken machen.

 

Ungeeignete oder unzureichende Absperrmaßnahmen können im Erstfall sehr unangenehme Folgen für die Verantwortlichen haben. Die Frage, wie denn dann überhaupt noch gebaut werden soll ist in solchen Fällen recht schnell beantwortet:
Gehwegmitbenutzung, Beschränkung auf PKW oder Vollsperrung - denn Sicherheit geht vor Leichtigkeit des Verkehrs.
 

 
     
 


Abstand der Baken untereinander (Längsabsperrung)

 

Die RSA definieren hier den maximalen Abstand, es ist aber in vielen Fällen erforderlich diesem Abstand zu reduzieren.
Daher können auch Abstände von 5m und weniger sinnvoll sein z.B. bei der Sperrung von Abbiegespuren.
 

Längsabstand von Leitbaken
- innerorts maximal 10m
- außerorts maximal 20m

 

 
     
 

Warnleuchten auf Leitbaken (Längsabsperrung)

Werden an Längsabsperrungen Warnleuchten angebracht, so ist stets jede zweite und die letzte Bake mit einer gelben Leuchte (Dauerlicht) auszurüsten. Die Aufteilung soll für ein einheitliches Gesamtbild stets beibehalten werden, also immer eine Bake mit und eine Bake ohne Leuchte.
 

Sind innerhalb einer Längssbsperrung Verschwenkungen vorhanden, ist auf jeder Bake eine Leuchte erforderlich
Auch hier gelbes Dauerlicht.