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  Galerie 9


 
 
  • Aufstellhöhe unzureichend - gefordert sind 2m Unterkante
  • Seitenabstand zur Fahrbahn nicht vorhanden - gefordert sind 50cm bzw. mindestens 30cm
  • eine Fußplatte ist für zwei Zeichen definitiv zu wenig, die Standsicherheit ist nicht gegeben

...man beachte aber speziell das untere Verkehrszeichen (einseitig rechts verengte Fahrbahn) - wir fahren weiter:

 

  Die Baustelle befindet sich nicht wie angekündigt auf der rechten Fahrbahnseite sondern links.
  • ungesicherter Bauzaun auf der Fahrbahn ist unzulässig - hier wären allseitig Absperrschranken anzubringen
  • Leitkegel sind generell nicht für Arbeitsstellen längerer Dauer vorgesehen. Die hier verwendeten 32cm Kegel sind nur bei Markierungsarbeiten zulässig. Durch die fehlende Retroreflexion sind sie nachts zudem sehr schlecht erkennbar
 

  Der aus der Einmündung kommende Verkehr sieht dieses Bild
  • fehlende Absperrschranken bzw. mobile Absturzsicherungen
  • keine Warnleuchten
  • keine Ankündigung der Baustelle
 

 

 
     
 

  ...ein Vorwegweiser - zunächst nichts ungewöhnliches.
Man stelle sich nun vor, die Fahrt geht nach Weimar oder Erfurt - man ordnet sich also links ein
 

  Hier nochmals die Bestätigung, dass man sich auf dem richtigen Fahrstreifen befindet, also weiter...  


  Hoppla - was ist das?

...das ist die stark vereinfachte Ausführung einer Vollsperrung, welche sich jedoch nur auf den linken Fahrstreifen beziehen soll
  • keine Vorankündigung der Fahrstreifensperrung
  • Absperrgerät absolut ungünstig positioniert (direkt hinter Kurve)
  • Zeichen 250 sperrt verkehrsrechtlich gesehen den gesamten Fahrbahnquerschnitt, damit auch den Fahrstreifen rechts im Bild

 

 
 
     
 
 
  Verkehrszeichen werden grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn aufgestellt. Hierbei handelt es sich um ein vorsätzlich geschaffenes Hindernis - mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Verantwortlichen.

Das Schild ist stattdessen auf den Grünstreifen aufzustellen, mit einem Seitenabstand von 50cm zur Fahrbahn.
 
 
     
 


  So sehen Baustellen aus, wenn die Sonne unter geht.

Eigentlich sind hier 6 gelbe Warnleuchten angebracht, sowie 5 rote an der Absperrschranke. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind bereits 2 Monate vergangen - selbstverständlich ohne das noch etwas leuchtet oder wenigstens glimmt.
  • der Verantwortliche (Bauleiter) nimmt seine Kontrollpflicht nicht wahr
  • die zuständige Behörde verzichtet - großzügig - auf ihre Überwachungspflicht
  • die ebenfalls überwachungspflichtige Polizei (welche nachts durch diese Baustelle fährt)
    informiert die Behörde nicht über die Mängel
 

  die Gegenrichtung
 
 
 
     
 
 
 

Text folgt

 
 
     
 
 
 

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