|
RSA-95.de |
| Galerie 45 | ||
| In dieser Galerie geht es vorrangig um Nachlässigkeiten, die auch an anderen Stellen zu mangelhaft gestalteten Verkehrsführungen beitragen. Die nachfolgenden Bilder zeigen eindrucksvoll, daß es den jeweiligen Behörden offenbar sehr schwer fällt, in ihrem Zuständigkeitsbereich für geordnete Verhältnisse zu sorgen. | ||
![]() |
||
| Januar 2010. Bis zur Fertigstellung der Ortsumfahrung (Tunnel) wird der Verkehr an diesem Knoten nach links geführt. Zwischen der Bakenreihe im Vordergrund und der Aufbaulichtanlage befindet sich die Baustellenzufahrt. Die Leitbaken am rechten Fahrbahnrand führen den Fahrstreifen weiter nach links, so daß die Baustellenzufahrt für den "normalen" Verkehrsteilnehmer nicht ganz so einladend wirkt. An sich ist hier alles in Ordnung, mit Ausnahme des bereits montieren Zeichen 131 über dem Wechselverkehrszeichen. Da es zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigt wird, wäre es lichtundurchlässig abzudecken. | ||
![]() |
||
|
September 2010. Der mit der Installation der
Verkehrsbeeinflussungsanlage befasste Auftragnehmer führt erste
Funktionstest durch. Offenbar sind hier reine Elektrotechniker am Werk,
anders kann man sich diese Anzeige nicht erklären. Die
Höchstgeschwindigkeit, die eigentlich für den künftigen Betrieb der
Ortsumfahrung vorgesehen ist, wird hier bereits während der
Baustellenverkehrsführung signalisiert, obwohl die Strecke - bedingt
durch die Linkskurve - mit Zeichen 274-53 auf 30km/h begrenzt ist.
Natürlich gilt auch hier der Grundsatz, daß die Höchstgeschwindigkeit
nur unter idealen Bedingungen gefahren werden kann, welche hier
offensichtlich nicht vorliegen. Ferner ist das Zeichen ohnehin nichtig,
da es nicht angeordnet wurde. Trotzdem bekommt insbesondere der ortsunkundige Verkehrsteilnehmer vor allem Nachts die weithin sichtbare Mitteilung, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80km/h beträgt. Das ist zum einen mit der vorliegenden Verkehrsführung nicht vereinbar und kann deshalb eine Amtspflichtverletzung darstellen, zum anderen trägt es nicht gerade zur Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen bei. |
||
| Wäre die Ortsumfahrung schon in Betrieb, würde man die Verbotsstrecke nach links verlassen. Gegenwärtig führt die Strecke aber generell nach links, weshalb das angezeigte Limit auch weiterhin gilt, obwohl keine Lichtzeichenanlage folgt. Noch besser wird es, wenn der Verkehrsteilnehmer nach der Kurve in den nächsten Ortsteil einfährt: | ||
![]() |
||
|
Sofern er dieses herrliche Blech nicht
wahrnimmt, wird er etwa 100m weiter geblitzt bzw. gelasert. Die Beamten
der zuständigen Polizeiinspektion führen ihren Auftrag der
Geschwindigkeitsüberwachung regelmäßig und pflichtgemäß durch, offenbar
ohne sich die Beschilderung vorher anzuschauen. Zwar befindet man sich
an dieser Stelle grundsätzlich innerorts (bedingt durch zusammenhängende
Ortsteile), jedoch wurde ja zuvor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80km/h angezeigt. Der Fahrzeugführer kann sich also entscheiden, ob
er 50km/h oder 80km/h fährt - zu schnell ist er so oder so, denn die
Polizei sieht dieses Blech tatsächlich als ein gültiges Zeichen 274-53
an. Zwar hat sicherlich jeder Verkehrsteilnehmer Verständnis dafür, daß er in Zeiten leerer Kassen keine auf Hochglanz polierten Verkehrszeichen erwarten darf. Doch wenn er für seine Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten wird, darf er eigentlich davon ausgehen, daß sich Behörde und Polizei auch ihrerseits an die StVO halten und die Überwachung auf Beschilderungen stützen, die der StVO entsprechen. In dieser hat das Zeichen 274 jedenfalls einen roten Rand. |
||
![]() |
||
|
Da man als Autor von RSA-95.de nicht nur auf
der Website rummotzt, sondern auch freundliche Hinweise an die
zuständigen Behörden gibt, wurde diese offensichtlich tätig und hat das
Problem der Geschwindigkeitsbeschränkung gelöst. Angeraten war
eigentlich die lichtundurchlässige Abdeckung der Zeichen. Offenbar hat
aber auch ein Weltkonzern kein geeignetes Material, ein simples
Wechselverkehrszeichen abzudecken, entsprechend scheint man sich mit dem
Amt auf die gezeigte Lösung geeinigt zu haben. Dumm nur, daß das Schild weiterhin vor der Einmündung steht und somit jetzt den Querschnitt sperrt (Zeichen 250). Natürlich ignoriert der Verkehrsteilnehmer auch diese Lösung und biegt weiterhin links ab. Wenn der Fahrzeugführer dann andernorts, bei geänderter Verkehrsführung, ein ähnliches Zeichen missachtet, regt man sich wieder über dessen Unfähigkeit auf. |
||
![]() |
||
| Inzwischen ist Ende Oktober und die letzten Arbeiten vor der Inbetriebnahme sind in vollem Gange. Hier sehen wir ein typisches Schild von Verkehrstechnik-Unternehmen, in diesem Fall einer Schutzplanken-Montagekolonne. Diese lagert die Schutzplanken offenbar auf den Schildern, anders ist der Zustand nicht zu erklären. Da hier eine Lichtzeichenanlage angekündigt wird, bzw. auch in Betrieb ist, wäre die zuständige Behörde zur Abnahme verpflichtet gewesen. Diese ist offensichtlich ausgeblieben. | ||
![]() |
||
| Wie gut, daß die Längsabsperrung schon vorhanden war. Die rutscht man sich einfach passend in den Fahrstreifen, um den Verkehr links an der Insel vorbei zu leiten. Die Aufbaulichtanlage im Bildhintergrund bleibt natürlich wo sie ist, was der Übersichtlichkeit ungemein dient. Sofern der Verkehrsteilnehmer davon verwirrt ist, kann er auch dem alten Weg folgen - durch die Baken hindurch, denn die Lücken sind groß genug. Vorgeschrieben ist nach RSA eigentlich ein maximaler Abstand von 1,00m in Querrichtung. | ||
| Wie man sieht, hat man es jedoch endlich geschafft, das Wechselverkehrszeichen auszuschalten - immerhin. Zeichen 131 ist zwar weiterhin überflüssig und trotzdem sichtbar, doch diese Lösung ist allemal besser als Zeichen 250 oder 274-58 zu zeigen. | ||
![]() |
||
| Prima gelöst. Vorrichtungen zum Abdecken überflüssiger Verkehrszeichen scheinen bei dieser Baumaßnahme unbekannt zu sein. Natürlich ist der leidgeprüfte Verkehrsteilnehmer in der Lage, den richtigen Weg zu finden, obwohl er damit gegen die Anordnung von Zeichen 222 verstößt. Auch in diesem Fall sei der Hinweis gestattet, daß man mit solchen Aktionen gegen die Akzeptanz von Verkehrszeichen arbeitet. | ||
![]() |
||
| Die hervorragende Absicherung des Arbeitsgerätes: "Ist doch orange" | ||
![]() |
||
| Abschließend die Ankündigung der Arbeitstelle in der Gegenrichtung. Selbstverständlich werden die Schilder (sofern man davon reden kann) nach Feierabend nicht entfernt - siehe Foto. | ||
| Und - welche eine Überraschung - am nächsten Tag ist das Wechselverkehrszeichen wieder an - willkommen in Schilda: | ||
![]() |
||
![]() |
||
| Manchmal ist es halt so, daß man sich bei der Forderung nach einer lichtundurchlässigen Abdeckung etwas denkt. Denn dann kann der zuständige Verkehrstechniker an den Knöpfen und Reglern spielen wie er will, ohne das das zu solchen Ergebnissen führt. | ||