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| Galerie 39 | |||
| Hier geht um fachliche "Schönheitsfehler", welche für den Verkehrsteilnehmer nahezu unbedeutend sind, aber im Hinblick auf zahllose Vorschriften und Regelwerke eigentlich nicht passieren dürfen. Da sich der geneigte Leser vielleicht denkt "das kann ein Baubetrieb nicht wissen", sei der Hinweis gestattet, daß hier Fachbetriebe für Baustellenabsicherung tätig waren. | |||
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| Im Zuge der kürzlich erfolgten Verkehrsfreigabe war offensichtlich eine zusätzliche Linksaufstellung von Zeichen 277 gewünscht. Leider verfügt das zuständige Unternehmen scheinbar nicht über genügend aktuelle Verkehrszeichen, weder hinsichtlich grafischer Gestaltung, noch im Bezug auf die Bauart der Reflexfolie. | |||
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- entspricht der Gestaltung vor 1992 - darf seit 18 Jahren nicht mehr aufgestellt werden - Folie der Klasse RA1/A |
- aktuelle Ausführung (seit 1992) - Folie der Klasse RA2/C |
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| Man kann schon hier erkennen, daß weder die verkehrsrechtlichen Vorgaben (§ 53 StVO), noch die technischen Kriterien (Folienbauart, Rückstrahlwerte) hinreichend bekannt sind. Ein solches Verkehrszeichen (links) hat - wie alle Schilder alter Gestaltung - im Mietbestand eines Verkehrssicherers nichts zu suchen. | |||
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| Die Gedankenlosigkeit setzt sich bei dieser Kombination fort | Oben Folie RA 2/B, unten Folie RA 1/A | ||
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In diesem Fall sogar mit Größe 2 (oben) und Größe 1 (unten) |
Auch hier verschiedene
Folien mit |
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| Andere Baumaßnahme, anderer Verkehrssicherer - gleiches Problem: | |||
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| Die Pfeile wurden offenbar von einer Kindergartengruppe mit der Bastelschere ausgeschnitten. Der rote Pfeil hätte zudem aus transparenter Folie gestaltet werden müssen, um die Retroreflexion des Trägermaterials zu erhalten. Um letzteres ist es ohnehin nicht besonders gut bestimmt. | |||
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| Der Klassiker: Man nehme ein Zeichen 205, beklebe es mit bunten Punkten und fertig ist ein Zeichen 131. Manchmal endet das auch so: | |||
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| Nein, daß sind keine Fotomontagen, diese Schilder wurden genau so aufgestellt. | |||
| Aber zurück zum Grundproblem der bunten Punkte. Werden diese nicht aus retroreflektierender, bzw. transparenter Folie gefertigt, wirken sie im Scheinwerferlicht dunkel bzw. schwarz. Das Ergebnis sieht dann so aus: | |||
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| Die Tag-/Nachtgleichheit ist nicht gegeben, obwohl das mit einfachen Mitteln möglich gewesen wäre. | |||