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Galerie 29 -
Baustellen bei Nacht
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Die nachfolgenden
Bilder zeigen insgesamt 22 verschiedene Baustellen. Alle
Aufnahmen wurden in einer einzigen Nacht angefertigt.
Viele dieser Baustellen sind mit Material von Fachbetrieben für
Baustellenabsicherung ausgestattet, was aber nicht bedeutet, daß
die Warnleuchten auch funktionieren. Verantwortlich für die
Funktion der Warnleuchten ist zunächst immer der Inhaber
der verkehrsrechtlichen Anordnung. Er hat für den sicheren
Zustand seiner Baustelle zu sorgen und dazu gehören regelmäßige
Kontrollen, auch während der Dunkelheit. Wie man auf den Bildern
sehen kann, bleiben diese Kontrollen aber aus.
Die Baustellen
werden auch von amtlicher Seite erheblich vernachlässigt,
insbesondere durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden, dem
jeweiligen Straßenbaulastträger und nicht zuletzt der Polizei.
Verkehrsbehörde
und Polizei sind gemäß RSA zur Überwachung der Baustellen
verpflichtet. Eine Vernachlässigung dieser Aufgaben kann eine
Amtspflichtverletzung begründen. Insbesondere die Polizei, die
zur Erfüllung anderer Aufgaben zwangsläufig durch diese
miserabel abgesicherten Baustellen fährt, könnte mit einer
einfachen Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde ihren Beitrag
zur Verkehrsicherheit leisten - aber selbst das bleibt
offensichtlich aus.
Abschließend muß
man sich ernsthaft fragen, ob Warnleuchten an Baustellen
überhaupt benötigt werden, wenn diese eh nicht funktionieren.
Gemäß RSA 95 werden sie jedenfalls angeordnet und in der Regel
auch montiert. Doch wenn die Vorgaben zu Kontrolle und
Überwachung von allen Beteiligten ignoriert werden, kann man auf
die Leuchten auch verzichten.
Die zuständigen Behörden würden sicherlich sehr verwundert
reagieren, wenn man bei der Einrichtung der Baustellen
ausschließlich Leitbaken ohne Leuchte aufstellt. Man darf davon
ausgehen, daß dann das Fehlen der Warnleuchten umgehend gerügt
wird.
Man muß in einem solchen Fall nur leere Leuchtengehäuse (ohne
Elektronik und Batterien) montieren, um die Zufriedenheit wieder
her zu stellen. Denn Warnleuchten müssen offensichtlich nur
vorhanden sein, ob sie wirklich funktionieren ist dabei
unerheblich.
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Lediglich eine Bake
zur Querabsperrung, erforderlich wären vier - natürlich
beleuchtet.
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Querabsperrung
Drei Baken mit Leuchte (aus) - erforderlich wäre vier Baken mit
gelber Leuchte (Dauerlicht).
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Längsabsperrung
Auch hier wurden Warnleuchten montiert |
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Querabsperrung
Gegenrichtung
Drei Baken, davon eine mit Leuchte (aus) - erforderlich wäre
vier Baken mit gelber Leuchte (Dauerlicht)
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Auch der
gegenüberliegende Gehweg ist für Fußgänger gesperrt, damit
bleibt nur die Fahrbahn.
Flatterband ist zur Sicherung von Aufgrabungen grundsätzlich
unzulässig. Wenigstens hat man hier auch gleich auf Warnleuchten
verzichtet, denn die würden eh nicht funktionieren. Sehr gelungen
ist auch die Befestigung am Pflasterstein (rechts im Bild)
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Unter Zeichen 274
hängt noch ein Zusatzzeichen "Baustellen-Ausfahrt"
Da dieses Schild nicht retroreflektierend ausgeführt wurde, ist
es für den Fahrzeugführer nicht erkennbar
Vor welcher Gefahr wird hier also gewarnt?
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Baustelle Nr. 5 -
Bundesstraße |
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Sperrung eines
Fahrstreifens.
Und damit die Sperrung mangels Leitbaken in ausreichender Anzahl
besser verdeutlicht wird: Flatterband zwischen den Baken
Einen schönen Gruß an alle Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern.
Flatterband ist auf der Fahrbahn grundsätzlich nicht zulässig. |
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Längsabsperrung
Auf fast jeder zweiten Bake ist eine Warnleuchte angebracht,
selbstverständlich ohne Funktion |
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Baustelle Nr. 6 -
Bundesstraße |
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Hier soll man rechts
vorbei fahren, sonst befährt man die Straße auf der falschen
Seite.
Die Laternen lassen eine vermeintliche Straßenführung
erkennen die nicht gegeben ist.
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Baustelle Nr. 7 -
Bundesstraße |
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Werden halbseitige
Sperrrungen mit Absperrschranken gestaltet, so sind mindesten
drei gelbe Leuchten anzubringen. Hier sind es fünf rote, von
denen nur zwei funktionieren. Diese sind an der
Vorderseite der Absperrschranke angebracht - auch das ist nicht
zulässig. Zudem ist die Folie ausgeblichen. In der
Längsabsperrung wurden auf jeder zweiten Bake gelbe Leuchten
angebracht, wie man sieht ohne Funktion.
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Baustelle Nr. 8 -
Bundesstraße |
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Was im
Hintergrund aussieht wie eine Durchfahrt ist tatsächlich ein
Bauzaun: |
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Hier wäre eine
Absperrschranke mit drei gelben Leuchten anzubringen
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Baustelle Nr. 9 -
Bundesstraße |
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Fünf von fünf
Leuchten ohne Funktion
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Baustelle Nr. 10
- Bundesstraße |
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Sie sehen drei gelbe
Warnleuchten
...und eine Ampel, die den Gehweg blockiert |
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...fünf gelbe
Leuchten und eine sehr gute Verkehrsführung
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Baustelle Nr. 11
- Bundesstraße |
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Vier Baken mit
gelber Leuchte wären hier für die Querabsperrung erforderlich.
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Baustelle Nr. 12
- Bundesstraße |
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Baustelle Nr. 13
- Bundesstraße |
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Baustelle Nr. 14
- Bundesstraße |
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Immerhin, eine von
vier - rekordverdächtig
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Baustelle Nr. 15
- Bahnübergang |
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Auf diesem Bild sind
insgesamt 3 Warnleuchten zu sehen.
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Baustelle Nr. 17
- Bundesstraße |
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Verkehrszeichen
müssen Tag und Nacht das gleiche Erscheinungsbild bieten.
Hier wurde das Zeichen 131 selbst "gebastelt", mit farbigen
Punkten die nicht reflektieren - Fachbetrieb für
Baustellenabsicherung.
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Ausnahmsweise eine
Baustelle mit funktionierenden Leuchten. Allerdings sieht man
hier sehr schön das Unvermögen, einseitige Baken und Leuchten
einzusetzen (Fachbetrieb) bzw. von amtlicher Seite einzufordern
(Behörde). Auch stehen die Baken vor der gelben Markierung, mal
ganz abgesehen davon, wie diese ausgeführt wurde - alles äußerst
professionell.
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In der Gegenrichtung
das gleiche Bild.
Ein altes Zeichen 222, daß seit 1994 nicht mehr aufgestellt
werden darf und zudem seit 1.September 2009 ungültig ist.
Man darf also auch links vorbei fahren.
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Baustelle Nr. 18
- Bundesstraße |
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Auch an dieser
Baustelle wären einseitige Baken erforderlich
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Sie sehen neun gelbe
Warnleuchten
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Baustelle Nr. 20
- Bundesstraße |
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Sechs gelbe
Leuchten. Die Kurve geht im Übrigen rechts herum, die
Kurvenleittafel im Bildhintergrund ist daher nur Dekoration.
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Hier ist wenigstens
eine gute Umfeldbeleuchtung gegeben.
Warnleuchten sind aber gerade deshalb erforderlich, weil eine
Straßenlaterne auch mal defekt sein kann.
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Erfreulich: Alle
Leuchten funktionieren (die Baustelle besteht aber auch erst
wenige Tage)
Weniger erfreulich: Da man offenbar kein Zeichen 250 zur Hand
hatte, wurde ein anderes Schild mit Folie überklebt. Und da
diese Folie im Gegensatz zum Schild nicht reflektiert, sieht das
Ergebnis so aus (auch in der Gegenrichtung) - Fachbetrieb
Baustellensicherung.
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Abgesehen von der
tollen Gestaltung der Tafel (kantige Straßenführung) befindet
sich darüber eine Vorwarnleuchte. Diese sollte eigentlich auch
am Tage blinken - natürlich ist sie Tag wie Nacht aus - wie sich
das für Warnleuchten gehört. |
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Sie sehen fünf gelbe
Leuchten (Leitbaken) und 5 rote Leuchten an der Absperrschranke.
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Bleibt nur noch zu sagen: Gute Nacht, Verkehrssicherheit. |
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