RSA-95.de

 

 

 
Galerie 29 - Baustellen bei Nacht
 
     
  Die nachfolgenden Bilder zeigen insgesamt 22 verschiedene Baustellen. Alle Aufnahmen wurden in einer einzigen Nacht angefertigt.

Viele dieser Baustellen sind mit Material von Fachbetrieben für Baustellenabsicherung ausgestattet, was aber nicht bedeutet, daß die Warnleuchten auch funktionieren. Verantwortlich für die Funktion der Warnleuchten ist zunächst immer der Inhaber der verkehrsrechtlichen Anordnung. Er hat für den sicheren Zustand seiner Baustelle zu sorgen und dazu gehören regelmäßige Kontrollen, auch während der Dunkelheit. Wie man auf den Bildern sehen kann, bleiben diese Kontrollen aber aus.

Die Baustellen werden auch von amtlicher Seite erheblich vernachlässigt, insbesondere durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden, dem jeweiligen Straßenbaulastträger und nicht zuletzt der Polizei.

Verkehrsbehörde und Polizei sind gemäß RSA zur Überwachung der Baustellen verpflichtet. Eine Vernachlässigung dieser Aufgaben kann eine Amtspflichtverletzung begründen. Insbesondere die Polizei, die zur Erfüllung anderer Aufgaben zwangsläufig durch diese miserabel abgesicherten Baustellen fährt, könnte mit einer einfachen Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde ihren Beitrag zur Verkehrsicherheit leisten - aber selbst das bleibt offensichtlich aus.

Abschließend muß man sich ernsthaft fragen, ob Warnleuchten an Baustellen überhaupt benötigt werden, wenn diese eh nicht funktionieren. Gemäß RSA 95 werden sie jedenfalls angeordnet und in der Regel auch montiert. Doch wenn die Vorgaben zu Kontrolle und Überwachung von allen Beteiligten ignoriert werden, kann man auf die Leuchten auch verzichten.

Die zuständigen Behörden würden sicherlich sehr verwundert reagieren, wenn man bei der Einrichtung der Baustellen ausschließlich Leitbaken ohne Leuchte aufstellt. Man darf davon ausgehen, daß dann das Fehlen der Warnleuchten umgehend gerügt wird.

Man muß in einem solchen Fall nur leere Leuchtengehäuse (ohne Elektronik und Batterien) montieren, um die Zufriedenheit wieder her zu stellen. Denn Warnleuchten müssen offensichtlich nur vorhanden sein, ob sie wirklich funktionieren ist dabei unerheblich.
 

 
 
     
   
  Baustelle Nr. 1  

  Lediglich eine Bake zur Querabsperrung, erforderlich wären vier - natürlich beleuchtet.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 2  

  Querabsperrung
Drei Baken mit Leuchte (aus) - erforderlich wäre vier Baken mit gelber Leuchte (Dauerlicht).
 
 

  Längsabsperrung
Auch hier wurden Warnleuchten montiert
 


  Querabsperrung Gegenrichtung
Drei Baken, davon eine mit Leuchte (aus) - erforderlich wäre vier Baken mit gelber Leuchte (Dauerlicht)
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 3  

  Auch der gegenüberliegende Gehweg ist für Fußgänger gesperrt, damit bleibt nur die Fahrbahn.
Flatterband ist zur Sicherung von Aufgrabungen grundsätzlich unzulässig. Wenigstens hat man hier auch gleich auf Warnleuchten verzichtet, denn die würden eh nicht funktionieren. Sehr gelungen ist auch die Befestigung am Pflasterstein (rechts im Bild)
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 4  

  Unter Zeichen 274 hängt noch ein Zusatzzeichen "Baustellen-Ausfahrt"
Da dieses Schild nicht retroreflektierend ausgeführt wurde, ist es für den Fahrzeugführer nicht erkennbar
Vor welcher Gefahr wird hier also gewarnt?
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 5 - Bundesstraße  

  Sperrung eines Fahrstreifens.
Und damit die Sperrung mangels Leitbaken in ausreichender Anzahl besser verdeutlicht wird: Flatterband zwischen den Baken
Einen schönen Gruß an alle Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern.
Flatterband ist auf der Fahrbahn grundsätzlich nicht zulässig.
 

  Längsabsperrung
Auf fast jeder zweiten Bake ist eine Warnleuchte angebracht, selbstverständlich ohne Funktion
 

  Kurvenbereich.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 6 - Bundesstraße  

  Hier soll man rechts vorbei fahren, sonst befährt man die Straße auf der falschen Seite.
Die Laternen lassen eine vermeintliche Straßenführung erkennen die nicht gegeben ist.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 7 - Bundesstraße  

  Werden halbseitige Sperrrungen mit Absperrschranken gestaltet, so sind mindesten drei gelbe Leuchten anzubringen. Hier sind es fünf rote, von denen nur zwei funktionieren. Diese sind an der Vorderseite der Absperrschranke angebracht - auch das ist nicht zulässig. Zudem ist die Folie ausgeblichen. In der Längsabsperrung wurden auf jeder zweiten Bake gelbe Leuchten angebracht, wie man sieht ohne Funktion.
 
 

  Gegenrichtung
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 8 - Bundesstraße  

  Was im Hintergrund aussieht wie eine Durchfahrt ist tatsächlich ein Bauzaun:  

  Hier wäre eine Absperrschranke mit drei gelben Leuchten anzubringen
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 9 - Bundesstraße  

  Fünf von fünf Leuchten ohne Funktion
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 10 - Bundesstraße  

  Sie sehen drei gelbe Warnleuchten
...und eine Ampel, die den Gehweg blockiert
 

  ...fünf gelbe Leuchten und eine sehr gute Verkehrsführung
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 11 - Bundesstraße  

  Ganz clever gelöst
 
 

  ...fünf gelbe Leuchten
 
 

  Vier Baken mit gelber Leuchte wären hier für die Querabsperrung erforderlich.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 12 - Bundesstraße  

  ...sechs gelbe Leuchten
 
 


 

 
     
   
  Baustelle Nr. 13 - Bundesstraße  

  Querabsperrung
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 14 - Bundesstraße  

  Immerhin, eine von vier - rekordverdächtig
 
 


 

 
     
   
  Baustelle Nr. 15 - Bahnübergang  


 

 
     
   
  Baustelle Nr. 16  

  Auf diesem Bild sind insgesamt 3 Warnleuchten zu sehen.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 17 - Bundesstraße  

  Verkehrszeichen müssen Tag und Nacht das gleiche Erscheinungsbild bieten.
Hier wurde das Zeichen 131 selbst "gebastelt", mit farbigen Punkten die nicht reflektieren - Fachbetrieb für Baustellenabsicherung.
 
 

  Ausnahmsweise eine Baustelle mit funktionierenden Leuchten. Allerdings sieht man hier sehr schön das Unvermögen, einseitige Baken und Leuchten einzusetzen (Fachbetrieb) bzw. von amtlicher Seite einzufordern (Behörde). Auch stehen die Baken vor der gelben Markierung, mal ganz abgesehen davon, wie diese ausgeführt wurde - alles äußerst professionell.
 
 

  In der Gegenrichtung das gleiche Bild.
Ein altes Zeichen 222, daß seit 1994 nicht mehr aufgestellt werden darf und zudem seit 1.September 2009 ungültig ist.
Man darf also auch links vorbei fahren.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 18 - Bundesstraße  

  Auch an dieser Baustelle wären einseitige Baken erforderlich
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 19  

  Sie sehen neun gelbe Warnleuchten
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 20 - Bundesstraße  

  Sechs gelbe Leuchten. Die Kurve geht im Übrigen rechts herum, die Kurvenleittafel im Bildhintergrund ist daher nur Dekoration.
 
 

  Hier ist wenigstens eine gute Umfeldbeleuchtung gegeben.
Warnleuchten sind aber gerade deshalb erforderlich, weil eine Straßenlaterne auch mal defekt sein kann.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 21  

  Erfreulich: Alle Leuchten funktionieren (die Baustelle besteht aber auch erst wenige Tage)
Weniger erfreulich: Da man offenbar kein Zeichen 250 zur Hand hatte, wurde ein anderes Schild mit Folie überklebt. Und da diese Folie im Gegensatz zum Schild nicht reflektiert, sieht das Ergebnis so aus (auch in der Gegenrichtung) - Fachbetrieb Baustellensicherung.
 
 
 
     
   
  Baustelle Nr. 22  

  Abgesehen von der tollen Gestaltung der Tafel (kantige Straßenführung) befindet sich darüber eine Vorwarnleuchte. Diese sollte eigentlich auch am Tage blinken - natürlich ist sie Tag wie Nacht aus - wie sich das für Warnleuchten gehört.  

  Sie sehen fünf gelbe Leuchten (Leitbaken) und 5 rote Leuchten an der Absperrschranke.
 
 


 

 
     
 

Bleibt nur noch zu sagen: Gute Nacht, Verkehrssicherheit.