RSA-95.de

 

 

  Galerie 19

  Vorwarnleuchte Marke Eigenbau
Es ist in jedem Fall zu begrüßen, wenn Vorwarnleuchten überhaupt funktionieren. Daher ist es zunächst sinnvoll, anstelle von "stromfressenden" Halogenleuchten des Typs WL 7, auf Leuchten in LED Technik zurückzugreifen. Derzeit (März 2009) gibt es aber auf dem Markt nur eine LED Vorwarnleuchte mit 300mm Durchmesser die eine lichttechnische Zulassung besitzt.

Das bringt einige Unternehmen dazu, mehr oder weniger wirkungsvoll ihre eigenen Leuchten zu bauen.

In diesem Fall wurde in ein 300er Leergehäuse eine 200mm LED Leuchte eingebaut, quasi eine Leuchte in der Leuchte.
Die Abstrahlwinkel (gefordert 3x3°) sind nicht gegeben und damit gehen Lichtstärke und Weitwarnwirkung verloren.
Die Lichtstärke wird zudem zusätzlich reduziert, weil das Licht durch insgesamt zwei Optiken hindurch muß.

 

 

 
     
   

  Gehwegsperrung
Keine Warnleuchten (erforderlich sind 2 gelbe). Zeichen 211-20 unzulässig / überflüssig. Der Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn dürfte nicht weiter fahren sondern müsste vor dem Schild rechts abbiegen - in die Hofeinfahrt oder Grundstücksmauer rechts im Bild.
Das Zeichen 123 ist veraltet und darf im Rahmen der RSA nicht mehr verwendet werden. Die Ankündigung durch dieses Zeichen müsste in etwa 30-50m Entfernung erfolgen, und das Schild ist in 2,00m Höhe anzubringen (Unterkante). Weiterhin fehlt eine Leitbake.
 
 

  Längsabsperrung
Bauzaun ohne Warnleuchten, ohne Leitelemente (Leibaken mit maximal 10m Abstand) und daher ungesichert auf der Fahrbahn.
Die Ausrichtung der Fußplatten bewirkt eine mangelhafte Standsicherheit.
 

  Gegenrichtung  

 

 
     
   

  Ein Klassiker - Bake in der Grube.

Sicherlich ist die Aushubtiefe nicht so dramatisch - aber die Arbeiten haben auch erst begonnen. Von daher kann man davon ausgehen das die Bake je nach Baufortschritt noch mindestens 50cm nach unten wandert. Die Unterkante einer Bake ist aber mit 25cm über Fahrbahn festgelegt.

Der Sinn einer Längsabsperrung ist die Trennung von Arbeitsbereich und Verkehrsbereich. Bei einer vorhandenen (Gelb)-Markierung soll der Abstand 25cm betragen (Bake > Markierung). Ohne Markierung definiert die Bake quasi das Lichtraumprofil des Verkehrsbereichs.

Im hier gezeigten Fall, der leider an sehr vielen Straßenbaustellen anzutreffen ist, ist praktisch keine Trennung zwischen Arbeitsbereich und Verkehrsbereich gegeben, bzw. die Fräskante ist die "Grenze".

 

  Neben der schon beschriebenen ungünstigen Aufstellung der Bake innerhalb der Arbeitsstelle, klafft hier auch eine Lücke von mehr als 1m, obwohl die Fahrbahn - wenn auch nur geringfügig - verschwenkt wird.  

 

 
     
   

 
Bundesstraße / Kraftfahrstraße außerorts

Material das als Kombination den technischen Lieferbedingungen entspricht sucht man vergebens. Hier wurde kombiniert was irgendwie zusammen passt, ohne Beachtung der geforderten passiven Sicherheit

Alle verwendeten Warnleuchten dürfen in diesem Zusammenhang (passive Sicherheit) nicht an Leitbaken verwendet werden. Im Bereich der Überleitungen sind zudem einseitige Baken und Leuchten zu verwenden - auch das ist bei dieser Baustelle nicht der Fall.

Die Baken sind als Querabsperrung / Verschwenkung falsch aufgestellt. Sie stehen normalerweise parallel zur Fahrbahnlängsachse und sind auf den Fahrzeugführer ausgerichtet


korrekte Ausrichtung auf den Fahrzeugführer

 



 
  Vermutlich nach einer Kollision dient hier nur noch eine Bake der "Sperrung" des Fahrstreifens. Der Abstand zwischen den Baken beträgt eigentlich maximal 1,00m. Regelmäßige Kontrolle und Wartung ist hier ausgeschlossen.
Warum man auf einseitigen Leitbaken doppelseitige Leuchten verwendet weiß offenbar nur das Unternehmen das hier tätig ist
 

 


 
  Trümmerteile vergangener Unfälle liegen überall umher. Auch der Fußplattenstapel hinter der Leitbake hat ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotential wenn es zu einer Kollision durch ein Fahrzeug kommt.

Von der Gelbmarkierung, die ja eigentlich die Verkehrsführung unterstützen soll, sieht man aufgrund starker Verschmutzung nicht mehr viel. An solchen Stellen ist die Fahrbahn nach Erfordernis zu reinigen und ggf. die Folie zu erneuern.
Hier setzt aber normalerweise der Aufgabenbereich der zuständigen Behörde an, welche zur Überwachung verpflichtet ist.

 

 


 
  Alles steht ungeordnet und windschief, einige Baken weisen in die falsche Richtung und müssten zudem einseitig ausgeführt sein. Das Zeichen 222 steht weit entfernt vom eigentlichen Aufstellort (an der ersten schwarzen Bake).