| |
Galerie 19

| |
Vorwarnleuchte
Marke Eigenbau
Es ist in jedem Fall zu begrüßen, wenn Vorwarnleuchten überhaupt
funktionieren. Daher ist es zunächst sinnvoll, anstelle von "stromfressenden"
Halogenleuchten des Typs WL 7, auf Leuchten in LED Technik
zurückzugreifen. Derzeit (März 2009) gibt es aber auf dem Markt
nur eine LED Vorwarnleuchte mit 300mm Durchmesser die eine
lichttechnische Zulassung besitzt.
Das bringt einige Unternehmen dazu,
mehr oder weniger wirkungsvoll ihre eigenen Leuchten zu bauen.
In diesem Fall wurde in ein 300er Leergehäuse eine 200mm LED
Leuchte eingebaut, quasi eine Leuchte in der Leuchte.
Die Abstrahlwinkel (gefordert 3x3°) sind nicht
gegeben und damit gehen Lichtstärke und Weitwarnwirkung
verloren.
Die Lichtstärke wird zudem zusätzlich reduziert, weil das
Licht durch insgesamt zwei Optiken hindurch muß. |
|
|
|
| |
|
|
| |

| |
Gehwegsperrung
Keine Warnleuchten (erforderlich sind 2 gelbe). Zeichen 211-20
unzulässig / überflüssig. Der Verkehrsteilnehmer auf der
Fahrbahn dürfte nicht weiter fahren sondern müsste vor dem
Schild rechts abbiegen - in die Hofeinfahrt oder
Grundstücksmauer rechts im Bild.
Das Zeichen 123 ist veraltet und darf im Rahmen der RSA nicht
mehr verwendet werden. Die Ankündigung durch dieses Zeichen
müsste in etwa 30-50m Entfernung erfolgen, und das Schild ist in
2,00m Höhe anzubringen (Unterkante). Weiterhin fehlt eine
Leitbake.
|
|

| |
Längsabsperrung
Bauzaun ohne Warnleuchten, ohne Leitelemente (Leibaken mit
maximal 10m Abstand) und daher ungesichert auf der Fahrbahn.
Die Ausrichtung der Fußplatten bewirkt eine mangelhafte
Standsicherheit. |
|

|
|
| |
|
|
| |

| |
Ein Klassiker -
Bake in der Grube.
Sicherlich ist die Aushubtiefe nicht so dramatisch - aber die
Arbeiten haben auch erst begonnen. Von daher kann man davon
ausgehen das die Bake je nach Baufortschritt noch mindestens
50cm nach unten wandert. Die Unterkante einer Bake ist aber mit
25cm über Fahrbahn festgelegt.
Der Sinn einer Längsabsperrung
ist die Trennung von Arbeitsbereich und Verkehrsbereich. Bei
einer vorhandenen (Gelb)-Markierung soll der Abstand 25cm
betragen (Bake > Markierung). Ohne Markierung definiert die Bake
quasi das Lichtraumprofil des Verkehrsbereichs.
Im hier gezeigten Fall, der leider an sehr vielen
Straßenbaustellen anzutreffen ist, ist praktisch keine Trennung
zwischen Arbeitsbereich und Verkehrsbereich gegeben, bzw. die
Fräskante ist die "Grenze". |
|

| |
Neben der schon
beschriebenen ungünstigen Aufstellung der Bake innerhalb der
Arbeitsstelle, klafft hier auch eine Lücke von mehr als 1m,
obwohl die Fahrbahn - wenn auch nur geringfügig - verschwenkt
wird. |
|
|
|
| |
|
|
| |

| |
Bundesstraße / Kraftfahrstraße außerorts
Material das als Kombination den
technischen Lieferbedingungen entspricht sucht man vergebens.
Hier wurde kombiniert was irgendwie zusammen passt, ohne
Beachtung der geforderten passiven Sicherheit
Alle verwendeten Warnleuchten
dürfen in diesem Zusammenhang (passive Sicherheit) nicht an
Leitbaken verwendet werden. Im Bereich der Überleitungen sind
zudem einseitige Baken und Leuchten zu verwenden - auch das ist
bei dieser Baustelle nicht der Fall.
Die Baken sind als Querabsperrung
/ Verschwenkung falsch aufgestellt. Sie stehen normalerweise
parallel zur Fahrbahnlängsachse und sind auf den Fahrzeugführer
ausgerichtet

korrekte Ausrichtung auf den
Fahrzeugführer |
|

| |
Vermutlich nach
einer Kollision dient hier nur noch eine Bake der "Sperrung" des
Fahrstreifens. Der Abstand zwischen den Baken beträgt eigentlich
maximal 1,00m. Regelmäßige Kontrolle und Wartung ist hier
ausgeschlossen.
Warum man auf einseitigen Leitbaken doppelseitige Leuchten
verwendet weiß offenbar nur das Unternehmen das hier tätig ist |
|

| |
Trümmerteile
vergangener Unfälle liegen überall umher. Auch der
Fußplattenstapel hinter der Leitbake hat ein nicht zu
unterschätzendes Gefährdungspotential wenn es zu einer Kollision
durch ein Fahrzeug kommt.
Von der Gelbmarkierung, die ja eigentlich die Verkehrsführung
unterstützen soll, sieht man aufgrund starker Verschmutzung
nicht mehr viel. An solchen Stellen ist die Fahrbahn nach
Erfordernis zu reinigen und ggf. die Folie zu erneuern.
Hier
setzt aber normalerweise der Aufgabenbereich der zuständigen
Behörde an, welche zur Überwachung verpflichtet ist. |
|

| |
Alles steht
ungeordnet und windschief, einige Baken weisen in die falsche
Richtung und müssten zudem einseitig ausgeführt sein. Das
Zeichen 222 steht weit entfernt vom eigentlichen Aufstellort
(an der ersten schwarzen Bake). |
|
|
|
| |
|
|