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Galerie 1

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Klassische Absicherung einer Aufgrabung.
Absperrband ist für diesen Zweck nicht zulässig, zudem muß es in der
vollen Höhe (80mm) sichtbar sein und nicht wie hier in sich zusammen gerollt.
Anstelle des Bandes sind entweder Absperrschranken mit Tastleiste oder
Absturzsicherungen aufzustellen, die an den Grundstückszaun anschließen.
Weiterhin fehlen hier die Warnleuchten.
Interessant ist auch die Verwendung der Leitbake - der Wemas Drehadapter passt
eben nicht in jede Fußplatte, also wird der Lampenstutzen zweckentfremdet. Auch
der runde Firmenaufkleber auf der Bakenfläche ist nicht zulässig.
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Gleiche Firma - gleiche Sorgfalt bei der
Absicherung.
Auch hier Absperrband in unzulässiger Weise verwendet - nach RSA sind sind
Absturzsicherungen einzusetzen. Fehlender Abstand der Leitbaken zur
Arbeitsstelle - der Aushub liegt auf der Fahrbahn und die Baken sind
zugeschüttet.
Keine Warnleuchten. Firmenaufkleber auf dem Bakenblatt sind unzulässig.
Bei der hinteren Bake sieht man sehr schön eine reparierte Aufnahme, sie aber
offensichtlich nicht funktioniert - der Lampenstutzen steckt stattdessen in der
Fußplatte. |
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Bundesstraße
Diese Art Verkehrszeichenständer könnte ungeeigneter nicht sein.
Er stellt eine erhebliche Stolpergefahr dar, wenn denn das Schild in der
richtigen Höhe angebracht wäre, was hier aber nicht der Fall ist.
Zudem kann er kaum Windlast aufnehmen, oft werden deshalb zusätzliche
Gewichte in Form von Fußplatten oder Gehwegplatten aufgelegt -
auch dies ist nicht zulässig.
Das Verkehrszeichen als solches (alte Version Zeichen 123) darf seit
1992 nicht mehr neu aufgestellt werden, zudem ist der Zustand der
Oberfläche nicht der Beste. I
Interessant ist aber das dieses Zeichen die alleinige Vorankündigung der
folgenden Baumaßnahme ist. |
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Bundesstraße
Hier wäre TL- Material einzusetzen. Zwar
haben einige Einrichtungen eine Zulassung, sind aber in unzulässiger
Weise kombiniert.
Auffallend sind die fehlenden Warnleuchten - die vorhandenen
funktionieren nicht.
Die Absperrschranke verfügt über drei rote Leuchten die ebenfalls nicht
funktionieren und an dieser Stelle ohnehin nicht zulässig sind.
Eine Vorrangregelung durch Verkehrszeichen sowie eine Führung der
Fußgänger fehlt. |
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Die Baustelle aus der Gegenrichtung.
Keine rückwärtige Absicherung durch Leitbaken oder Absperrschranken,
keine Warnleuchten.
Die Abschrankung durch Bauzäune ist in sich nicht geschlossen -
unzulässige Verwendung von Absperrband. |
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Die Ankündigung der Baustelle aus der Gegenrichtung.
Zwar wurde hier das aktuelle Zeichen 123 verwendet, jedoch ist die Kombination
mit Zeichen 274 falsch - Gefahrzeichen werden immer über Vorschriftszeichen
montiert.
Gleicher Schilderständer - falsche Aufstellhöhe, gefordert sind 2m. Auch der
Seitenabstand zur Fahrbahn ist zu gering.
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Das Schild ist nicht etwa heruntergekippt - es ist
absolut sicher befestigt |
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Beliebig variierbar.
Sehr schön auch die Aufstellvorrichtung - würde das Schild jetzt korrekt
angebracht werden, also auch in der richtigen Höhe, wäre eine Fußplatte
zu wenig. |
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Häufungen von Verkehrszeichen sind zu vermeiden.
Interessante Aufstellhöhen und in unzulässiger Weise mit Betonplatten
beschwert. |
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In der Mitte einer
Arbeitsstelle befindet sich rechter Hand eine Einmündung - links
ist der Verkehrsbereich, rechts der gesperrte
Arbeitstellenbereich. Hier fehlt die Querabsperrung.
Zudem Funktionieren die Warnleuchten nicht oder blinken.
Hinzu kommt die Missweisung der 2. Bake und die Aufteilung zwischen
beleuchteten und unbeleuchteten Baken. |
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Autobahnabfahrt auf eine Bundesstraße
Sehr schöner Vergleich zwischen der aktuellen Ausführung (links) und der alten
Ausführung (rechts) die seit 1994 nicht mehr neu aufgestellt werden darf - auch
nicht im Bereich von Arbeitsstellen.
Wichtiger ist jedoch die Tatsache das hier völlig falsche Verkehrszeichen
verwendet wurden, an dieser Stelle sind die Zeichen 209-20 erforderlich, aber
nicht die hier aufgestellten Zeichen 211-20.
Auch in diesem Fall: Lob und Anerkennung für die zuständige Behörde.
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Bundesstraße
Plantafel, sehr schön gestaltet und inhaltlich in
der Vorbeifahrt sofort zu erfassen. Hervorragender Zustand der Grundfläche.
Warum
farbige Inhalte von Verkehrszeichen reflektieren müssen wird hier deutlich.
Die
Bundesstraßen-Nummern, die nicht dem VZ-Kat entsprechen und das Zeichen 250 sind
aus nicht reflektierender Folie gefertigt.
Die Reflexion der Plantafel lässt die farbige Normalfolie schwarz erscheinen.
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Rad fahrende Landwirte und Förster dürfen hier
schneller fahren als ihre motorisierten Kollegen. |
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Bundesstraße
Auf Bundesstraßen ist TL- Material
einzusetzen, was hier nicht annährend der Fall ist. Der überwachenden
Behörde gilt hier besonderes Lob.
Zudem sieht man sehr schön, warum die Industrie einseitige Leitbaken
anbietet. |
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Bundesstraße
Ungeachtet des liederlichen Gesamtzustandes:
Zunächst endet der gemeinsame Rad-/Gehweg
(Aufstellhöhe eigentlich 2,20m)
Danach wird man auf eine Gefahrstelle aufmerksam gemacht, nämlich die Gefahr
das hier Radfahrer absteigen?
Dem Radfahrer der nun erfolgreich zum Fußgänger "abgestiegen" ist, wird nun das
Weiterlaufen durch die Absperrschranke und das Zeichen 259 untersagt.
Eine Umleitung für Fußgänger oder ein Hinweis die Straßenseite zu wechseln
fehlt. |
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Scherengitter mögen effektiv sein, als Absperrgeräte
im öffentlichen Verkehrsraum sind sie jedoch nicht zulässig.
Die am Gerüst angebrachte Leitbake ist besser als gar keine
Kennzeichnung, auf Gehwegen sind Leitbaken aber nicht zulässig.
Hier wären Absperrschranken erforderlich. |
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Vorteil: keine
Probleme mit Windlast. |
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Der Kommentar erübrigt sich...
Hinzu kommt das veraltete Zeichen 276 (Überholverbot) das seit 1992
nicht mehr neu aufgestellt werden darf.
Zudem ist beim der vorderen Kombination der Seitenabstand zur Fahrbahn
zu gering - außerorts 1,50m |
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Nachträgliche Änderung einer Überkopf-Beschilderung.
Der Wegweiser selbst ist aus mikroprismatischer Folie gefertigt.
Die nachträglich angebrachten Bildinhalte jedoch nur aus Folie basierend auf
Glasperlentechnologie.
Die hervorragende Reflexion der Mikroprismen überstrahlt die aufgesetzten Tafeln um ein
Vielfaches. Dadurch wirken die Flächen dunkel, fast schwarz.
Am Schriftzug "Neuhaus" ist eine berührungsfreie Auskreuzvorrichtung zu sehen.
Normalerweise müsste auch hier eine andere Folie zum Einsatz kommen und bei der
Wahl der Größe hat man sich wohl auch etwas vertan
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Seitenabstand nicht vorhanden
Aufstellhöhe und Restbreite Gehweg zu gering.
Fußplatten nicht korrekt gestapelt (oben 60er unten 40er Aufnahme).
Eine Wasserwaage ist beim Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen nicht
erforderlich, sorgfältiger könnte man trotzdem arbeiten. |
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