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  Aufstellvorrichtungen      
         
 


Vorbemerkung, Aufstellhöhen von Verkehrszeichen
 

Die folgenden Maße beziehen sich auf den Abstand von der Schildunterkante zur Aufstellfläche und verstehen sich als Mindestwerte die stets einzuhalten sind:
 












 

Mindest - Aufstellhöhen von Verkehrszeichen
(Unterkante Schild)


1,50m
- in Bereichen außerhalb von Geh- und Radwegen,
  z.B. Grünstreifen, Bankette, Parkstreifen usw.
- außerorts bei mehrstreifigen Straßen

 
2,00m
- Außerhalb der Fahrbahn und über Gehwegen
  bzw. in Bereichen in denen sich üblicherweise Fußgänger bewegen


2,20m
- über Radwegen bzw. in Bereichen in denen sich üblicherweise Radfahrer   
  bewegen, also auch Fahrradstraßen usw.


Die RSA sehen außerdem eine mögliche Höhe von 60cm für Arbeitstellen außerorts vor, jedoch nur bei zweistreifigen Straßen sowie bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer und bei Vermessungsarbeiten.
Aufgrund der Verschmutzungsgefahr und einem möglichen "Übersehen" derart niedrig angebrachter Verkehrszeichen ist diese Aufstellhöhe jedoch nur bedingt geeignet.

 

Stellt man Verkehrszeichen unter Beachtung der geforderten Höhen auf, so muss man sich zwangsläufig Gedanken über eine vernünftige Aufstellvorrichtung machen. Bindedraht und Holzlatten scheiden in diesem Zusammenhang aus.
 

 

Mit nur einer Fußplatte ist die geforderte Standsicherheit in der Regel nicht gewährleistet*
 
         
 
* Warum ist eine Fußplatte (K1) nicht ausreichend ?

Ausgehend von der geforderten Mindestaufstellhöhe von 1,50m (üblicherweise eher 2,00m)
und der geforderten Größe 2 der Verkehrszeichen ergibt sich stets mindestens die Klasse K2.

Zeichen 220 (Einbahnstraße) hat aufgrund der kleinen Fläche eine Sonderstellung, daher reicht theoretisch die Standsicherheitsklasse K1 aus, jedoch nur bis maximal 2,00m Unterkante. Über Radwegen (2,20m) wäre selbst bei Zeichen 220 die Klasse K2 erforderlich.

In der Praxis wird die Fußplatte bei Zeichen 220 jedoch um 90° gedreht aufgestellt, da sich sonst eine Stolpergefahr ergibt.
Hierdurch wird jedoch die Standsicherheit reduziert, wodurch die Klasse 1 dann ebenfalls nicht mehr ausreichend ist.

 

 
         
 


Aufstellvorrichtungen
 

Eine Aufstellvorrichtung besteht im einfachsten Fall aus Fußplatten und einem Schaftrohr, an dem mit Klemmschellen Schilder befestigt werden können.

 

Ein wesentliches Merkmal einer Aufstellvorrichtung ist die Standsicherheit.
Daher darf ein Verkehrszeichen egal welcher Größe z.B. bei einem Sturm erst dann umfallen, wenn eine festgelegte Windlast überschritten wurde:

  • innerorts:    0,25kN/m²

  • außerorts:   0,42kN/m²

Wann diese Windlast erreicht ist, hängt neben den Windverhältnissen von der Fläche des Verkehrszeichens und dessen Aufstellhöhe ab.

 

Aus diesem Grund wurde die K- Klassifizierung eingeführt, welche die jeweilige Standsicherheitsklasse definiert. Dieses System sorgt aber in der Praxis immer noch für Missverständnisse.

 

So deuten viele die K- Klassen als die Anzahl der Fußplatten die für ein Schild notwendig sind, dem ist aber nicht so.

Wann die jeweilige Standsicherheitsklasse erreicht ist liegt neben dem aufgebrachten Gewicht auch maßgeblich an der Art und Ausführung der Aufstellvorrichtung. So gibt es Fußplattenträger, die schon mit zwei Fußplatten die Standsicherheitsklasse K6 erreichen.

 

Ein wichtiges Merkmal ist die Länge des Fußplattenträgers, denn dieser wirkt der Hebelwirkung des Schaftrohres entgegen. Je länger die Aufstellfläche ist, umso bessere Ergebnisse werden erzielt.


Eine Reduzierung der Standsicherheit tritt schon dann auf, wenn eine Fußplatte quer anstatt längs zur Verkehrsrichtung benutzt wird. In dieser Weise aufgestellte Schilder fallen bei Sturm wesentlich schneller um.

 

Das ist insbesondere bei vorab aufgestellter (weg gedrehter) Beschilderung ein Problem. Auch diese Schilder müssen standsicher sein, z.B. vorübergehend deaktivierte Umleitungsbeschilderung.
 

 










erheblich reduzierte Standsicherheit
durch falsch verwendete Fußplatten
(auch bei deaktivierter Beschilderung)
 
         
 


Wie viele Fußplatten?

Eine allgemein gültige Aussage lässt sich in diesem Zusammenhang nicht treffen da verschiedene Faktoren zu beachten sind. Dennoch ist die folgende Auffassung als praxisgerecht zu werten:

 

Einzeln angebrachte Verkehrszeichen sollen immer mit mindestens zwei Fußplatten ( 2x K1 ) aufgestellt werden.

 Die Verwendung von nur einer Fußplatte ( K1 ) genügt den
 Anforderungen in der Regel nicht.

 

Diese Aussage bezieht sich auf Verkehrszeichen die innerorts mit einer Aufstellhöhe von 2,00m bzw. 2,20m (Unterkante) aufgestellt werden. Natürlich stehen die Schilder in der Praxis auch mit nur einer Fußplatte solange kein nennenswerter Wind herrscht.

Fällt ein solches Schild jedoch um und es entstehen dadurch Schäden, so kann es vor Gericht durchaus ein böses Erwachen geben, wenn die Ballastierung nachweislich nicht ausreichend war.

 

Die ZTV-SA 97 enthalten Tabellen, die verschiedene Schilder und Schildkombinationen den erforderlichen Standsicherheitsklassen zuordnen.

 

 Die in der Standsicherheitstabelle gemäß ZTV-SA 97
 wiedergegebenen Zahlen stehen für die K- Klassen,
 jedoch nicht für die Anzahl der notwendigen Fußplatten.

 

Die Klasse K9 bedeutet also nicht das man 9 Fußplatten benötigt, sondern das das Schild bzw. die Verkehrszeichenkombination erst dann der geforderten Windlast standhält, wenn die Klasse K9 gegeben ist. Wie das erreicht wird, liegt an der Aufstellvorrichtung selbst und deren Ballastierung mit Fußplatten. Hier sind die Informationen der Hersteller von großer Bedeutung.

 

Wie oben schon beschrieben spielt die Auflagefläche bzw. die Länge des Fußplattenträgers eine wichtige Rolle.

So erreicht ein TL- Ständer in dem die Fußplattenstapel hintereinander liegen schon mit 4 Fußplatten die Klasse K8, ein Ständer bei dem die Fußlattenstapel nebeneinander angeordnet sind, benötigt hingegen 10 Fußplatten für die gleiche Standsicherheitsklasse.

 

Die Ständer lassen sich auch nicht unbegrenzt mit Fußplatten beladen damit die Standsicherheitsklasse erhöht wird. Ist ein System nur bis Klasse K8 geprüft müssen die Größe der Schilder und deren Aufstellhöhe auch im K8- Bereich liegen, ansonsten ist ein Ständer mit einer höheren Klasse zu verwenden.
 

  Je länger die Aufstellfläche, umso
bessere Ergebnisse werden erzielt:



 
Verkehrszeichenständer der Klasse K8
(K8 mit nur 4 Fußplatten - je 2 hintereinander)



 


Verkehrszeichenständer der Klasse K8
(K8 erst mit 10 Fußplatten - je 5 nebeneinander)

 
         
 


Welche Fußplatten dürfen verwendet werden ?

Wie die Überschrift schon sagt, es geht um Fußplatten und nicht um sonstige Gegenstände mit einem hohen Gewicht.

 

 Betonplatten, Bordsteinkanten, Rasengittersteine, gestückelte 
 Stahlträger usw. sind nicht zulässig !

 

Fußplatten müssen durch ihre Formgebung untereinander stapelbar und gegen Verrutschen gesichert sein. Daher sollen sie über Aussparungen und Erhöhungen verfügen die beim Stapeln ineinander greifen. Fußplatten auf die das nicht zutrifft sollen nicht verwendet werden.

Dies ist in der Praxis leider selten der Fall, häufig werden unterschiedlichste Ausführungen übereinander gebaut, ohne das diese sicher miteinander verbunden sind.

 

Die Technischen Lieferbedingungen fordern zudem einen umlaufenden Rahmen in dem die unterste Fußplatte sicher liegt.


Ein verschraubter Bügel der auf der obersten Fußplatte aufliegt verhindert das diese entwendet bzw. verschoben werden können, dies erfordert aber, wie schon beschrieben, untereinander verrutschsicher stapelbare Fußplatten.

 

Die Fußplatten sollen ein Gewicht von mindestens 28kg haben (K1), höhere Werte sind jedoch zu bevorzugen.
 

Die Industrie bietet Ausführungen in 38kg sowie als Spezialfußplatte mit einer Länge von 1200mm und einem Gewicht von 55 kg an.
 

 
Wemas Fußplatte "K2",
Gewicht 55 kg, Länge 1,20m
 

 

  Standsicherheitsklassen gemäß ZTV-SA      
         
 


Im Anhang 3 der ZTV-SA werden die Standsicherheitsklassen gemäß TL-Aufstellvorrichtungen definiert. In der Praxis werden die abgebildeten Tabellen oft falsch interpretiert. Die in den Tabellen enthaltenen Zahlen stehen für die erforderliche Standsicherheitsklasse, jedoch nicht für die Anzahl der Fußplatten.

 

Beispiel:

Dreieck der Größe 3, Aufstellhöhe 2,00m außerorts (z.B. Autobahn) = erforderliche Klasse K6

Man kann, aufgrund der irrigen Annahme das es sich um 6 Fußplatten handeln muß versuchen, mit 6 übereinander gestapelten Fußplatten diese Standsicherheitsklasse erreichen. Ein Schaftrohr durch 6 Fußplatten zu stecken, ist jedoch abhängig von den verwendeten Fußplatten nur bedingt praxistauglich. Das Problem ist aber ein anderes:

Werden Fußplatten ohne Fußplattenträger verwendet, so ist mit maximal vier übereinander gestapelten Fußplatten eine sichere Aufstellung möglich. Jede weitere Fußplatte erhöht zwar das Gesamtgewicht, die Länge der Aufstellfläche ist jedoch zu gering.

Somit kann es passieren das ein mit 6 Fußplatten aufgestelltes Schild bei Sturm umfällt, während ein mit Fußplattenträger und zwei K1 Fußplatten aufgestelltes Schild stehen bleibt.

Es ist daher sicherer und in der Montage einfacher, einen TL- Schilderständer zu nutzen, der schon mit nur 2 Fußplatten die Klasse K6 erreicht. Dadurch reduziert sich auch das Transportgewicht auf dem LKW und die Belastung der Monteure (weniger Fußplatten).

 

 


               
K6 mit 6 Fußplatten ?                               K6 mit TL-Ständer und nur zwei Fußplatten

 

         
 
Unabhängig davon werfen die Tabellen der ZTV-SA an einigen Stellen Zweifel auf.

So ist innerorts für ein Rechteck der Größe 2 (600x900mm) bei einer Aufstellhöhe von 2m die Klasse 3 erforderlich, während das Umleitungsschild Zeichen 455 (ebenfalls 600x900mm) mit der Klasse K2 auskommt.

In der Tabelle "außerorts" wird für die Verkehrslenkungstafel Zeichen 500 (1250x1600mm) die Klasse 2xK9 angegeben.
Ein Dreieck nebst einzeiligem Zusatzzeichen der Größe 3 auf einer gemeinsamen Trägertafel wird jedoch in die Klasse K9 eingeteilt, obwohl die Trägertafel die gleiche Größe hat (siehe Bild)


    1250x1600mm = K9               1250x1600mm = 2xK9
Eine Schildgröße = zwei Standsicherheitsklassen ?

Es ist bei Zweifeln also sinnvoll die Aufstellvorrichtung gesondert zu rechnen, bzw. rechnen zu lassen.
Hierzu gibt es branchenspezifische Software der Firma EDV Dr. Haller