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Aufstellvorrichtungen |
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Vorbemerkung, Aufstellhöhen von
Verkehrszeichen
Die folgenden Maße beziehen sich auf den Abstand von
der Schildunterkante zur Aufstellfläche und verstehen sich als Mindestwerte
die stets einzuhalten sind:

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Mindest - Aufstellhöhen
von Verkehrszeichen
(Unterkante Schild)
1,50m
- in Bereichen außerhalb von Geh- und Radwegen,
z.B. Grünstreifen,
Bankette, Parkstreifen usw.
- außerorts bei mehrstreifigen Straßen
2,00m
- Außerhalb der Fahrbahn und über
Gehwegen
bzw. in Bereichen in denen sich üblicherweise Fußgänger bewegen
2,20m
- über
Radwegen bzw. in Bereichen in denen sich üblicherweise Radfahrer
bewegen, also auch Fahrradstraßen usw.
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Die RSA sehen außerdem eine mögliche Höhe von 60cm für Arbeitstellen außerorts
vor, jedoch nur bei zweistreifigen Straßen sowie bei Arbeitsstellen von kürzerer
Dauer und bei Vermessungsarbeiten.
Aufgrund der Verschmutzungsgefahr und einem möglichen "Übersehen" derart
niedrig angebrachter Verkehrszeichen ist diese Aufstellhöhe jedoch nur bedingt
geeignet.
Stellt man Verkehrszeichen
unter Beachtung der geforderten Höhen auf, so muss man sich zwangsläufig
Gedanken über eine vernünftige Aufstellvorrichtung machen. Bindedraht und
Holzlatten scheiden in diesem Zusammenhang aus.
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Mit nur einer Fußplatte ist die geforderte Standsicherheit in der Regel
nicht gewährleistet* |
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* Warum ist eine Fußplatte (K1) nicht ausreichend ?
Ausgehend von der geforderten Mindestaufstellhöhe
von 1,50m (üblicherweise eher 2,00m)
und der geforderten Größe 2 der Verkehrszeichen ergibt sich stets mindestens
die Klasse K2.
Zeichen 220 (Einbahnstraße) hat aufgrund der kleinen Fläche eine Sonderstellung,
daher reicht theoretisch die Standsicherheitsklasse K1 aus, jedoch nur bis
maximal 2,00m Unterkante. Über Radwegen (2,20m) wäre selbst bei Zeichen 220 die
Klasse K2 erforderlich.
In der Praxis wird die Fußplatte bei Zeichen 220 jedoch um 90° gedreht
aufgestellt, da sich sonst eine Stolpergefahr ergibt.
Hierdurch wird jedoch die Standsicherheit reduziert, wodurch die Klasse 1 dann
ebenfalls nicht mehr ausreichend ist.
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Aufstellvorrichtungen
Eine Aufstellvorrichtung besteht im einfachsten Fall
aus Fußplatten und einem Schaftrohr, an dem mit Klemmschellen Schilder
befestigt werden können.
Ein wesentliches Merkmal einer Aufstellvorrichtung
ist die Standsicherheit.
Daher darf ein Verkehrszeichen egal welcher Größe z.B. bei einem Sturm erst dann umfallen, wenn eine festgelegte Windlast überschritten wurde:
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innerorts:
0,25kN/m²
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außerorts:
0,42kN/m²
Wann diese Windlast erreicht
ist, hängt neben den Windverhältnissen von der Fläche des Verkehrszeichens und
dessen Aufstellhöhe ab.
Aus diesem Grund wurde die K-
Klassifizierung eingeführt, welche die jeweilige Standsicherheitsklasse
definiert. Dieses System sorgt aber in der Praxis immer noch für
Missverständnisse.
So deuten viele die K- Klassen
als die Anzahl der Fußplatten die für ein Schild notwendig sind, dem ist aber
nicht so.
Wann die jeweilige Standsicherheitsklasse erreicht ist liegt neben dem
aufgebrachten Gewicht auch maßgeblich an der Art und Ausführung der
Aufstellvorrichtung. So gibt es Fußplattenträger, die schon mit zwei Fußplatten
die Standsicherheitsklasse K6 erreichen.
Ein wichtiges Merkmal ist die
Länge des Fußplattenträgers, denn dieser wirkt der Hebelwirkung des Schaftrohres
entgegen. Je länger die Aufstellfläche ist, umso bessere Ergebnisse werden
erzielt.
Eine Reduzierung der Standsicherheit tritt schon dann auf, wenn eine Fußplatte quer anstatt längs
zur Verkehrsrichtung benutzt wird. In dieser Weise aufgestellte Schilder fallen bei Sturm
wesentlich schneller um.
Das ist insbesondere bei vorab
aufgestellter (weg gedrehter) Beschilderung ein Problem. Auch diese Schilder
müssen standsicher sein, z.B. vorübergehend deaktivierte
Umleitungsbeschilderung.
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erheblich reduzierte Standsicherheit
durch falsch verwendete Fußplatten
(auch bei deaktivierter Beschilderung) |
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Wie viele Fußplatten?
Eine allgemein gültige Aussage lässt sich in
diesem Zusammenhang nicht treffen da verschiedene Faktoren zu beachten sind.
Dennoch ist die folgende Auffassung als praxisgerecht zu werten:
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Einzeln angebrachte Verkehrszeichen
sollen
immer mit mindestens zwei Fußplatten ( 2x K1 ) aufgestellt werden.
Die Verwendung von nur einer Fußplatte ( K1 ) genügt den
Anforderungen in der Regel nicht. |
Diese Aussage bezieht sich auf
Verkehrszeichen die innerorts mit einer Aufstellhöhe von 2,00m bzw. 2,20m
(Unterkante) aufgestellt werden. Natürlich stehen die Schilder in der Praxis
auch mit nur einer Fußplatte solange kein nennenswerter Wind herrscht.
Fällt ein solches Schild jedoch um und es entstehen dadurch Schäden, so kann es
vor Gericht durchaus ein böses Erwachen geben, wenn die Ballastierung
nachweislich nicht ausreichend war.
Die ZTV-SA 97 enthalten
Tabellen, die verschiedene Schilder und Schildkombinationen den erforderlichen
Standsicherheitsklassen zuordnen.
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Die in der
Standsicherheitstabelle gemäß ZTV-SA 97
wiedergegebenen Zahlen stehen für die K- Klassen,
jedoch nicht für die Anzahl der notwendigen Fußplatten. |
Die Klasse K9 bedeutet also
nicht das man 9 Fußplatten benötigt, sondern das das Schild bzw. die
Verkehrszeichenkombination erst dann der geforderten Windlast standhält, wenn
die Klasse K9 gegeben ist. Wie das erreicht wird, liegt an der
Aufstellvorrichtung selbst und deren Ballastierung mit Fußplatten. Hier sind die
Informationen der Hersteller von großer Bedeutung.
Wie oben schon beschrieben
spielt die Auflagefläche bzw. die Länge des Fußplattenträgers eine wichtige
Rolle.
So erreicht ein TL- Ständer in dem die Fußplattenstapel hintereinander liegen
schon mit 4 Fußplatten die Klasse K8, ein Ständer bei dem die Fußlattenstapel
nebeneinander angeordnet sind, benötigt hingegen 10 Fußplatten für die gleiche
Standsicherheitsklasse.
Die Ständer lassen sich auch
nicht unbegrenzt mit Fußplatten beladen damit die Standsicherheitsklasse erhöht
wird. Ist ein System nur bis Klasse K8 geprüft müssen die Größe der Schilder und
deren Aufstellhöhe auch im K8- Bereich liegen, ansonsten ist ein Ständer mit
einer höheren Klasse zu verwenden.
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Je länger die Aufstellfläche, umso
bessere Ergebnisse werden erzielt:

Verkehrszeichenständer der Klasse K8
(K8 mit nur 4 Fußplatten - je 2 hintereinander)

Verkehrszeichenständer der Klasse K8
(K8 erst mit 10 Fußplatten - je 5 nebeneinander) |
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Welche Fußplatten dürfen verwendet
werden ?
Wie die Überschrift schon sagt, es geht
um Fußplatten und nicht um sonstige Gegenstände mit einem hohen Gewicht.
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Betonplatten,
Bordsteinkanten, Rasengittersteine, gestückelte
Stahlträger usw. sind nicht zulässig ! |
Fußplatten müssen durch ihre
Formgebung untereinander stapelbar und gegen Verrutschen gesichert sein. Daher
sollen sie über Aussparungen und Erhöhungen verfügen die beim Stapeln ineinander
greifen. Fußplatten auf die das nicht zutrifft sollen nicht verwendet werden.
Dies ist in der Praxis leider selten der Fall, häufig werden unterschiedlichste
Ausführungen übereinander gebaut, ohne das diese sicher miteinander verbunden
sind.
Die Technischen
Lieferbedingungen fordern zudem einen umlaufenden Rahmen in dem die unterste
Fußplatte sicher liegt.
Ein verschraubter Bügel der auf
der obersten Fußplatte aufliegt verhindert das diese entwendet bzw.
verschoben werden können, dies erfordert aber, wie schon beschrieben,
untereinander verrutschsicher stapelbare Fußplatten.
Die Fußplatten sollen ein
Gewicht von mindestens 28kg haben (K1), höhere Werte sind jedoch zu bevorzugen.
Die Industrie bietet
Ausführungen in 38kg sowie als Spezialfußplatte mit einer Länge von 1200mm und
einem Gewicht von 55 kg an.
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Wemas Fußplatte "K2",
Gewicht 55 kg, Länge 1,20m |
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Standsicherheitsklassen
gemäß ZTV-SA |
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Im Anhang 3 der ZTV-SA werden die
Standsicherheitsklassen gemäß TL-Aufstellvorrichtungen definiert. In der Praxis
werden die abgebildeten Tabellen oft falsch interpretiert. Die in den Tabellen
enthaltenen Zahlen stehen für die erforderliche Standsicherheitsklasse, jedoch
nicht für die Anzahl der Fußplatten.
Beispiel:
Dreieck der Größe 3, Aufstellhöhe 2,00m außerorts
(z.B. Autobahn) = erforderliche Klasse K6
Man kann, aufgrund der irrigen Annahme das es sich um 6 Fußplatten handeln
muß versuchen, mit 6 übereinander gestapelten Fußplatten diese
Standsicherheitsklasse erreichen. Ein Schaftrohr durch 6 Fußplatten zu stecken,
ist jedoch abhängig von den verwendeten Fußplatten nur bedingt praxistauglich.
Das Problem ist aber ein anderes:
Werden Fußplatten ohne Fußplattenträger verwendet, so ist mit maximal vier
übereinander gestapelten Fußplatten eine sichere Aufstellung möglich. Jede
weitere Fußplatte erhöht zwar das Gesamtgewicht, die Länge der Aufstellfläche
ist jedoch zu gering.
Somit kann es passieren das ein mit 6 Fußplatten aufgestelltes Schild bei Sturm
umfällt, während ein mit Fußplattenträger und zwei K1 Fußplatten aufgestelltes
Schild stehen bleibt.
Es ist daher sicherer und in der Montage einfacher, einen TL- Schilderständer zu nutzen, der schon mit nur 2
Fußplatten die Klasse K6 erreicht. Dadurch reduziert sich auch das
Transportgewicht auf dem LKW und die Belastung der Monteure (weniger
Fußplatten).
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K6 mit 6 Fußplatten ?
K6 mit TL-Ständer und nur zwei Fußplatten
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Unabhängig davon werfen die Tabellen der ZTV-SA an einigen Stellen Zweifel
auf.
So ist innerorts für ein Rechteck der Größe 2 (600x900mm) bei einer Aufstellhöhe
von 2m die Klasse 3 erforderlich, während das Umleitungsschild Zeichen 455
(ebenfalls 600x900mm) mit der Klasse K2 auskommt.
In der Tabelle "außerorts" wird für die
Verkehrslenkungstafel Zeichen 500 (1250x1600mm) die Klasse 2xK9 angegeben.
Ein Dreieck nebst einzeiligem Zusatzzeichen der Größe 3 auf einer gemeinsamen
Trägertafel wird jedoch in die Klasse K9 eingeteilt, obwohl die Trägertafel die
gleiche Größe hat (siehe Bild)

1250x1600mm = K9
1250x1600mm = 2xK9
Eine Schildgröße = zwei Standsicherheitsklassen ?
Es ist bei Zweifeln also sinnvoll die
Aufstellvorrichtung gesondert zu rechnen, bzw. rechnen zu lassen.
Hierzu gibt es branchenspezifische Software der Firma
EDV Dr. Haller
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