RSA-95.de

 

 

  Absturzsicherungen (zum Schutz von Personen)      
         
 


Warnbänder sind unzulässig
 

Häufig wird zur Absicherung von Aufgrabungen einfaches Absperrband verwendet.
Das ist jedoch nicht zulässig. Absperrband dient ausschließlich der Kennzeichnung und optischen Führung im Geh- und Radwegbereich.

 

Absperrband darf im Bereich der Fahrbahn grundsätzlich nicht verwendet werden. Zur Sicherung von Aufgrabungen ist es unzulässig.

 

Die oft eingesetzten Warnbänder bieten keinerlei Schutz vor Absturz. Sie sind zur Arbeitsstellensicherung egal welcher Art generell nicht geeignet. Sie können Zweiradfahrer zu Fall bringen wenn sie nicht sicher befestigt sind, werden durch Wind oder Vandalismus zerstört und im Gesamtbild der Baustelle wirken sie chaotisch. Zudem bilden einige Einschlagpfosten eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr.
 

     
         
 


Sicherung von Aufgrabungen
 

Anstelle von Warnbändern sind Aufgrabungen mit Einrichtungen zu sichern, die Fußgänger oder Radfahrer wirksam vor einem Absturz schützen. Bei Auswahl und Einsatz dieser Geräte ist zu beachten, das die notwendige Standsicherheit gegeben sein muß. Die Sicherung von Aufgrabungen im Rad- /Gehwegbereich erfolgt durch:

  • Bauzäune - zusätzliche Kennzeichnung durch Absperrgeräte erforderlich

  • Absperrschranken, ggf. mit Tastleiste

  • Absturzsicherungen aus Metall oder Kunststoff

Sollte ein Fußgänger, weil er beispielsweise aus der benachbarten Kneipe kommt, gegen eine Absicherung stoßen, so darf er nicht samt Absperrung in die Baugrube stürzen.

 

Daher ist neben der Standsicherheit auch ein Sicherheitsabstand zur Grabungskante erforderlich. Dieser gilt für alle auf dieser Seite beschriebene Einrichtungen:
 

Abstand von Absperrgeräten und Zäunen zur Grabungskante:
mindestens 30cm in der Längsrichtung
Mindestens 15cm in der Querabsperrung


Dabei wird davon ausgegangen, das die Arbeitsstelle immer komplett umzäunt wird. Lücken die mit Absperrband "überbrückt" werden sind unzulässig.
 

     
         
 


Bauzäune
 

Sie bestehen aus einem Stahlrohrrahmen mit Drahtgitter. In der Regel haben sie eine Länge von 3,50m und sind in verschiedenen Höhen zu 1m und 2m erhältlich.

 

Bauzaun von der Rolle (orangefarbener Kunststoffmaschenzaun) ist zur Sicherung von Aufgrabungen nicht zulässig.

 

Zur Aufstellung von Bauzäunen werden Füße aus Beton oder Recyclingmaterial genutzt, aber auch Fußplatten, wie sie sonst bei Leitbaken und Verkehrszeichen zum Einsatz kommen, können verwendet werden. Die Fußplatte / der Betonfuß darf jedoch nicht mehr als 25cm in den Geh- bzw. Radwegbereich hineinragen.

 

Bauzaun steht zunächst immer außerhalb der Fahrbahn. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn beträgt hierbei 0,30m.
 

Bauzaun darf ohne zusätzliche Absicherung nicht auf der Fahrbahn stehen.


Werden Bauzäune auf der Fahrbahn eingesetzt, so sind sie mit Absperrgeräten zu sichern. Hierzu können Leitbaken, Leitschienen, Absperrschranken usw. verwendet werden.

Bei der Verwendung von Leitbaken empfiehlt sich die verkleinerte Variante (500x125mm) welche direkt an den Zaun angebracht werden kann. Grundsätzlich sind an Bauzäunen in Verkehrbereichen alle 10m gelbe Warnleuchten anzubringen.
 

 

zur Sicherung von Aufgrabungen unzulässig: Kunststoffzaun
 
         
 


Absperrschranken mit Tastleiste
 

Zur Sicherung von Aufgrabungen kommen zwei Bauhöhen zur Anwendung:

  • 100mm Bauhöhe bis 0,60m Absturztiefe

  • 250mm Bauhöhe bis 1,25m Absturztiefe

In beiden Fällen sollen die Absperrschranken durch Tastleisten ergänzt werden. Die Oberkante der Absperrschranken muß sich in 1m Höhe befinden, die Unterkante der Tastleisten in 15cm Höhe.

Absperrschranken müssen grundsätzlich reflektieren - mindestens Folie RA1.

 

Zur Aufstellung von Absperrschranken sind Aufstellvorrichtungen der Standsicherheitsklasse K1 erforderlich. Die häufig verwendeten Ständer aus verschweißtem Stahlrohr sind daher nicht zulässig.

 

Absperrschranken sind ausschließlich mit Fußplatten aufzustellen.

Ständerkonstruktionen aus verschweißtem Stahlrohr sind unzulässig.

 

Die Fußplatte darf nicht mehr als 25cm in den Verkehrsbereich hineinragen.
 

 
ohne Gitter = einsetzbar bis 1,25m Absturztiefe
 
         
 


Absturzsicherungen aus Metall
 

Sie entsprechen konstruktiv den bereits genannten Bauzäunen - es handelt sich um einen Stahlrohrrahmen mit Drahtgitter. Sie haben in der Regel eine Höhe von 1m und sind in verschiedenen Breiten erhältlich. Im oberen Teil befindet sich das Bild der Absperrschranke im unteren Teil das der Tastleiste.

 

Es gibt sie einteilig oder als Baukastensystem, bei dem der Anwender selbst entscheidet, welche Komponenten er braucht - z.B. nur als Absperrschranke ohne "Gitter" und Tastleiste.

Die Fußplatte darf nicht mehr als 25cm in den Verkehrsbereich hineinragen
 

 

mit Gitter = vorgeschrieben ab 1,25m Absturztiefe
 
 
         
 


Absturzsicherungen aus Kunststoff
 

In den letzten Jahren wurden Absturzsicherungen aus Kunststoff eingeführt.

Sie sind mit reflektierender Folie beklebt und bilden so eine Absperrschranke mit Tastleiste auf einer gemeinsamen Trägervorrichtung.

 

Im oberen Teil befinden sich Lampenstutzen zur Aufnahme von Warnleuchten. Hier sollten die Hersteller jedoch nachbessern, aufgesteckte Leuchten lassen sich durch Gewalt samt Stutzen abdrehen. Ein Nachteil der häufig übersehen wird ist die recht hohe Windlast aufgrund der großen Fläche. Gewöhnliche K1 Fußplatten reichen hierfür in vielen Fällen nicht mehr aus.

 

Weiterhin stellt sich auch die Frage welche Grundfarbe diese Baustellenzäune haben sollen. Die Industrie bietet sie standardmäßig in weiß an. Damit ist gewährleistet, das auch die Rückseite gut erkennbar ist. Es gibt natürlich auch Ausführungen in allen anderen Farben, je nach Vorliebe der jeweiligen Kunden.

 

Im Gesamtbild einer Baustelle dominiert dieser Zaun jedoch mehr als es sinnvoll wäre.

Ein grauer Grundkörper ist daher zu bevorzugen. Er ist sicherlich nicht so gut sichtbar wie weiß oder gelb, relevant ist aber in erster Linie die Wirkung als Barriere und das Bild der Absperrschranke mit Tastleiste. Es besteht die Gefahr das durch zu viele verschiedene Farben die amtlich-sachliche Natur einer Baustellenabsicherung zum kunterbunten Spielzeugland mutiert.

 

Die Fußplatte darf nicht mehr als 25cm in den Verkehrsbereich hineinragen
 

 
Ideal für alle Anwendungen - Absturzsicherung aus Kunststoff



zum Vergrößern Bild anklicken