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RSA-95.de |
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Die neue StVO und ihre Auswirkungen auf die RSA |
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Es gibt eine Vielzahl von Veränderungen, die bestehende Regelwerke wie die RSA beeinflussen. Da die RSA Teilfortschreibung auf sich warten lässt und nach derzeitigen Stand eher in einer komplett neuen Fassung erscheinen wird, müssen die Änderungen der StVO gesondert beachtet werden, da die RSA in der derzeitigen Fassung nicht auf die kommenden Neuerungen abgestimmt sind.
Hiervon ist z.B. der Bereich Gelbmarkierung zur vorübergehenden Verkehrsführung betroffen. An anderen Stellen sind die in den RSA enthaltenen Verweise auf die StVO oder die VwV-StVO nicht mehr aktuell, da beide Werke neu strukturiert und formuliert wurden.
Eine der wichtigsten
Neuerungen ist auch die Streichung der Übergangsfristen im § 53 StVO. Hiervon
ist auch der Absatz 9 betroffen, der bisher den alten Verkehrszeichen in der
Ausführung vor 1992 weiterhin Gültigkeit verschaffte. Da diese Regelung künftig
nicht mehr enthalten ist, sind nur noch die Verkehrszeichen nach dem aktuellen
VZ-Kat verbindlich.
Detaillierte Informationen finden sich in den folgenden Rubriken:
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