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RSA-95.de |
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Die alte Novelle |
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Durch die Nichtigkeit der StVO-Novelle vom September 2009 ergeben sich einige Änderungen, die nachfolgend erläutert werden. |
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Zeichen 314.1 und 314.2 = ungültig
Da die Zeichen, bedingt durch die
Nichtigkeit der Novelle, nie eingeführt wurden, handelt es sich um
Phantasiezeichen. Entsprechend sind bereits eingerichtete
Parkraumbewirtschaftungszonen umzurüsten. Verwarn- und Bußgelder, die in
diesem Zusammenhang in den letzten Monaten erteilt wurden, haben keine
Rechtsgrundlage. Die Zeichen 314.1 und 314.2 sind daher umgehend zu
entfernen. Entsprechende Parkregelungen sind mit den Zeichen der StVO
vom April 2009 umzusetzen, z.B. mit Zeichen 290 oder Zeichen 314. |
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Zeichen 357-50 und 357-51 = ungültig
Auch diese Zeichen wurden nach jetziger
Sachlage nie offiziell eingeführt und sind damit keine Verkehrszeichen
nach StVO. In der Praxis dürfte diese Tatsache keine Probleme mit sich
bringen, da mit diesen Schildern keine Bußgeldvorschriften verknüpft
sind. Eine Umrüstung wäre daher unverhältnismäßig, aber streng genommen
dennoch erforderlich. |
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Zeichen 455.2 = ungültig
Auch dieses Zeichen hat ordnungsrechtlich
keine Relevanz, ist aber kein amtliches Verkehrzeichen und damit gegen
Zeichen 459 auszutauschen. |
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Zeichen 605-11 und 605-21 = unzulässig
Abgesehen von Baustellen, in denen die
Pfeilbaken bereits vor der Novelle verwendet wurden werden (z.B. NRW),
müssten alle Pfeilbaken, die auf Grundlage der StVO vom September 2009
angeordnet wurden, umgehend gegen konventionelle Leitbaken ausgetauscht
werden. Das dürfte genau so unverhältnismäßig sein, wie der Austausch
der alten Schilder in der Gestaltung vor 1992, ist aber die Konsequenz
aus Ramsauers Geniestreich. Entsprechend stellen auch Leitschwellen
keine vorübergehenden Markierungen dar. |
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Zeichen 1020-13
Auch dieses Zeichen wurde mit der
StVO-Novelle eingeführt, bzw. eben nicht. Die Behörden haben aber
dennoch die Möglichkeit, dieses Schild anzuordnen, sofern die oberste
Landesbehörde das Zeichen per Erlass verbindlich einführt (ohne
VZ-Nummer). Grundlage hierzu ist die VwV-StVO zu §§ 39 bis 42 Randnummer
46. |
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Zeichen 151
Mit der Novelle wurde das Zeichen 150
(beschrankter Bahnübergang) bzw. Zeichen 153 (mit dreistreifiger Bake)
gestrichen. Dort wo nach dem 1. September 2009 beschrankte Bahnübergänge
neu beschildert wurden, war das Zeichen 151 anzuordnen. Dieses hätte lt.
Novelle die Bedeutung "Bahnübergang" gehabt und sowohl auf beschrankte
als auch auf unbeschrankte Bahnübergänge hingewiesen. Da diese Regelung
bei Nichtigkeit der StVO-Novelle nie existiert hat, sind auch hier die
Schilder auszutauschen. Vor einem beschranktem Bahnübergang warnt daher
weiterhin der hundert Jahre alte "Gartenzaun" (Symbol von 1910 bzw.
1925, im Dreieck ab 1927). |
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Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer
Das bis August 2009 eingesetzte Zeichen
1000-33 war für diesen Zweck nicht länger vorgesehen. Stattdessen sollte
die Kennzeichnung mit Zeichen 1000-32 erfolgen. Die zur Umrüstung
vorgesehene Übergangsfrist wäre zum 31.Dezember 2010 ausgelaufen. Da
davon auszugehen ist, daß auch künftig an dieser Regelung festgehalten
werden soll, wäre es unverhältnismäßig, die Schilder jetzt wieder zu
tauschen, zumal viele Behörden bereits in den vergangenen Jahren
(rechtswidrig) das Zeichen 1000-32 montiert hatten. |
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Vorübergehende Markierungen
Eine wesentliche Änderung war die
Gleichstellung von gelben und weißen Markierungen, wobei die gelben
Markierungen die weißen aufhoben. Wer jetzt denkt "das war doch schon
immer so" liegt leider falsch, denn bisher haben nur "auffällige
Einrichtungen wie gelbe Markierungen" die vorhandenen Leitlinien
(Zeichen 340) und Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) aufgehoben. |
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Alte Schilder weiterhin gültig - aber nicht alle Die nachfolgende Tabelle zeigt Verkehrszeichen und Einrichtungen, die auch nach Ramsauers Klarstellung ungültig bleiben, da die genannten Übergangsfristen bereits in den vergangenen Jahren abgelaufen sind. Abgesehen davon bleibt mit dem berüchtigtem Absatz 9 auch die Regelung erhalten, daß alle alten Schilder seit 1992 nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden dürfen. Diese Festlegung trifft insbesondere auf den Anwendungsbereich der RSA zu.
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Nostalgie In der Pressekonferenz vom 13. April 2010 hat Verkehrsminister Ramsauer seine Sympathie für die alten Verkehrszeichen bekundet, da sie seinem ästhetischen Empfinden mehr entsprechen als die "neuen Schilder". Daher hier ein - gewiss nicht ernst gemeinter - Vorschlag für die Einführung der Zeichen im Zuge der angekündigten Neufassung der StVO:
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