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Sperrungen mit Zeichen 250
bzw. Zeichen 267 |
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Sperrung einer
Fahrtrichtung (Verbot der Einfahrt)
- Absperrschranke (250mm) mit fünf einseitigen, roten Warnleuchten
- rückwärtige Sicherung durch einseitige Leitbaken mit einseitigen,
gelben Warnleuchten
- zusätzliche Linksaufstellung von Zeichen 267 empfohlen (Restbreite
Gehweg beachten)In dieser
Richtung ist nur das Zeichen 267 sowie die Absperrschranke mit den fünf
roten Warnleuchten relevant, alle anderen Einsichtungen müssen visuell
in den Hintergrund treten. Die roten Leuchten an der Absperrschranke
müssen einseitig sein, da die Gegenrichtung sonst rotes Dauerlicht
signalisiert bekommt. |
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Sperrung einer
Fahrtrichtung (Verbot der Einfahrt) mit halbseitiger Sperrung der Gegenrichtung
- Absperrschranke (250mm) mit fünf einseitigen, roten Warnleuchten
- Längsabsperrung Gegenrichtung durch einseitige Leitbaken mit einseitigen,
gelben Warnleuchten
- zusätzliche Linksaufstellung von Zeichen 267 empfohlen (Restbreite
Gehweg beachten)Die Verwendung
einseitiger Leitbaken und Warnleuchten ist erforderlich, um dem
Fahrzeugführer keine "Fahrgasse" zu suggerieren. In dieser Richtung
ist nur das Zeichen 267 sowie die Absperrschranke mit den fünf roten
Warnleuchten relevant, alle anderen Einsichtungen müssen visuell in den
Hintergrund treten. Die roten Leuchten an der Absperrschranke müssen
ebenfalls einseitig sein, da die Gegenrichtung sonst rotes Dauerlicht
signalisiert bekommt. |
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Vollsperrung
mit Freigabe für bestimmte Verkehrsarten
- Absperrschranke (250mm) mit
drei einseitigen, gelben Warnleuchten
- Kennzeichnung der Vorbeifahrt durch eine doppelseitige Leitbake mit
doppelseitiger, gelber Warnleuchte
Sobald eine Vollsperrung durch Frei-Zusatzzeichen ergänzt wird,
sind anstelle von roten stets gelbe Warnleuchten anzubringen. Die
Leitbake dient der Kennzeichnung der Vorbeifahrt und der rückwärtigen
Sicherung. Je nach örtlicher Situation können auch weitere Leitbaken
erforderlich sein, diese sind dann jedoch einseitig. Sofern die
Arbeitsstelle nach einiger Entfernung komplett gesperrt werden soll, ist
hier eine weitere Absperrschranke mit mindestens fünf roten, einseitigen
Warnleuchten erforderlich. Entsprechend ist Zeichen 250 dort erneut
aufzustellen. |
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eingeschränkte Vollsperrung
- Absperrschranke (250mm) mit
fünf einseitigen, roten Warnleuchten
Diese klassische Art der Vollsperrung ermöglicht z.B. Einsatzfahrzeugen
das Einfahren in den Arbeitsbereich, sofern dies bauseitig möglich ist -
Anlieger dürfen den Bereich jedoch nicht befahren. Streng genommen gilt
das Verbot auch für Baufahrzeuge und Lieferanten. Diese benötigen
entweder eine Ausnahmegenehmigung, oder sind durch ein Zusatzzeichen vom
Verkehrsverbot zu befreien. Sobald die Vollsperrung durch
Frei-Zusatzzeichen ergänzt wird, sind anstelle von roten stets gelbe
Warnleuchten anzubringen. |
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Vollsperrung
- Absperrschranke (250mm) über den gesamten Querschnitt, mit mindestens fünf einseitigen, roten Warnleuchten
- Erhöhung der Standsicherheit durch zwei Fußplatten je Schrankenständer
In der Praxis werden häufig nur maximal fünf rote Leuchten angebracht,
egal wie breit der zu sperrende Querschnitt ist. Die Festlegung umfasst aber mindestens 5 Leuchten, mit einem Abstand
von maximal 1m. Das bedeutet, dass pro Meter Absperrschranke eine rote
Leuchte montiert werden muss. Bei einer 20m breiten Einmündung sind
demnach etwa 20 rote Leuchten erforderlich und nicht nur fünf. |
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