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  Sperrungen mit Zeichen 250 bzw. Zeichen 267  
         
         
    Sperrung einer Fahrtrichtung (Verbot der Einfahrt)
- Absperrschranke (250mm) mit fünf einseitigen, roten Warnleuchten
- rückwärtige Sicherung durch einseitige Leitbaken mit einseitigen, gelben Warnleuchten
- zusätzliche Linksaufstellung von Zeichen 267 empfohlen (Restbreite Gehweg beachten)

In dieser Richtung ist nur das Zeichen 267 sowie die Absperrschranke mit den fünf roten Warnleuchten relevant, alle anderen Einsichtungen müssen visuell in den Hintergrund treten. Die roten Leuchten an der Absperrschranke müssen einseitig sein, da die Gegenrichtung sonst rotes Dauerlicht signalisiert bekommt.

 
         
         
    Sperrung einer Fahrtrichtung (Verbot der Einfahrt) mit halbseitiger Sperrung der Gegenrichtung
- Absperrschranke (250mm) mit fünf einseitigen, roten Warnleuchten
- Längsabsperrung Gegenrichtung durch einseitige Leitbaken mit einseitigen, gelben Warnleuchten
- zusätzliche Linksaufstellung von Zeichen 267 empfohlen (Restbreite Gehweg beachten)

Die Verwendung einseitiger Leitbaken und Warnleuchten ist erforderlich, um dem Fahrzeugführer keine "Fahrgasse" zu suggerieren. In dieser Richtung ist nur das Zeichen 267 sowie die Absperrschranke mit den fünf roten Warnleuchten relevant, alle anderen Einsichtungen müssen visuell in den Hintergrund treten. Die roten Leuchten an der Absperrschranke müssen ebenfalls einseitig sein, da die Gegenrichtung sonst rotes Dauerlicht signalisiert bekommt.

 
         
         
         
   

Vollsperrung mit Freigabe für bestimmte Verkehrsarten
- Absperrschranke (250mm) mit drei einseitigen, gelben Warnleuchten
- Kennzeichnung der Vorbeifahrt durch eine doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger, gelber Warnleuchte

Sobald eine Vollsperrung durch Frei-Zusatzzeichen ergänzt wird, sind anstelle von roten stets gelbe Warnleuchten anzubringen. Die Leitbake dient der Kennzeichnung der Vorbeifahrt und der rückwärtigen Sicherung. Je nach örtlicher Situation können auch weitere Leitbaken erforderlich sein, diese sind dann jedoch einseitig. Sofern die Arbeitsstelle nach einiger Entfernung komplett gesperrt werden soll, ist hier eine weitere Absperrschranke mit mindestens fünf roten, einseitigen Warnleuchten erforderlich. Entsprechend ist Zeichen 250 dort erneut aufzustellen.

 
         
         
    eingeschränkte Vollsperrung
- Absperrschranke (250mm) mit fünf einseitigen, roten Warnleuchten

Diese klassische Art der Vollsperrung ermöglicht z.B. Einsatzfahrzeugen das Einfahren in den Arbeitsbereich, sofern dies bauseitig möglich ist - Anlieger dürfen den Bereich jedoch nicht befahren. Streng genommen gilt das Verbot auch für Baufahrzeuge und Lieferanten. Diese benötigen entweder eine Ausnahmegenehmigung, oder sind durch ein Zusatzzeichen vom Verkehrsverbot zu befreien. Sobald die Vollsperrung durch Frei-Zusatzzeichen ergänzt wird, sind anstelle von roten stets gelbe Warnleuchten anzubringen.
 
         
         
    Vollsperrung
- Absperrschranke (250mm) über den gesamten Querschnitt, mit mindestens fünf einseitigen, roten Warnleuchten
- Erhöhung der Standsicherheit durch zwei Fußplatten je Schrankenständer

In der Praxis werden häufig nur maximal fünf rote Leuchten angebracht, egal wie breit der zu sperrende Querschnitt ist. Die Festlegung umfasst aber mindestens 5 Leuchten, mit einem Abstand von maximal 1m. Das bedeutet, dass pro Meter Absperrschranke eine rote Leuchte montiert werden muss. Bei einer 20m breiten Einmündung sind demnach etwa 20 rote Leuchten erforderlich und nicht nur fünf.