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Alte Verkehrszeichen
ungültig - kurz & knapp |
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Nachdem im
September 2009 die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, berichten jetzt auch die
Medien über die damit ungültig gewordenen alten Verkehrszeichen. Leider sind
viele Informationen unzureichend recherchiert oder es werden Personen
zitiert, die sich mit der Thematik nur unzureichend beschäftigt haben. Daher
folgen hier die wesentlichen Fakten zu diesem Thema.
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Wann wurden die
neuen Schilder eingeführt?
Die Schilder, um die es aktuell geht, wurden bereits im Jahr 1992 geändert und waren seit
diesem Zeitpunkt gültig. Die Aussage, daß die neuen Schilder im
Jahr 2009 eingeführt wurden ist falsch. Die vermeintlich neuen
Schilder sind bereits seit 18 Jahren verbindlich - das ist
offenbar auch vielen Verkehrsteilnehmern entgangen.
Die
jetzt diskutierten Designänderungen wurden schon Mitte der 80er
Jahre durch die Bundessanstalt für Straßenwesen erarbeitet. Die
Initiative zu "neuen" Verkehrszeichen liegt also fast 30 Jahre
zurück und wurde bereits durch den damaligen Verkehrsminister
Volker Hauff bzw.
dessen Nachfolger Werner Dollinger verfolgt. |
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Was wurde denn
konkret gestrichen?
Entfallen ist der Absatz 9 im § 53 der StVO. Diese unbefristete
Regelung verschaffte bisher den alten Schildern weiterhin
Gültigkeit:
§ 53 Abs. 9 StVO (gestrichen)
Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992
geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre
Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen
angeordnet und aufgestellt werden. |
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Warum sind die
alten Schilder nicht mehr gültig?
Grundsätzlich sind nur die Verkehrszeichen verbindlich, die der StVO
entsprechen, bzw. im amtlichen Katalog der Verkehrzeichen (VzKat) enthalten
sind. Da die alten Schilder nicht der StVO entsprechen, sind sie ungültig.
Hierzu war auch im Jahr 1992 die zeitlich unbegrenzte Regelung des § 53 Abs. 9
StVO erforderlich, sonst wären die alten Schilder schon damals ungültig
geworden. |
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Welche Schilder
sind betroffen?
Betroffen sind alle
Verkehrszeichen in der Gestaltung vor 1992, daher Schilder aus den 60er, 70er
und 80er Jahren.
zur Übersicht
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Warum sind 18 Jahre nach der
Änderung noch so viele alte Schilder vorhanden?
Viele Behörden haben die Übergangsregelung als Grundlage zur
Untätigkeit genutzt. Verkehrzeichen haben, je nach Ausführung
und Standort eine
Lebenserwartung von ca. 10 Jahren, denn insbesondere die
Retroreflexion nimmt mit den Jahren ab. Man darf ein Schild
daher nicht nur am Tag bewerten, sondern vor allem bei Nacht -
dann werden teilweise drastische Unterschiede deutlich. Der Austausch hätte also
in vielen Fällen schon im Rahmen der normalen Wartung erfolgen
müssen (aus technischer Sicht). Davon ist auch das BMVBS ausgegangen und die Auffassung,
die Behörden würden den Austausch freiwillig vornehmen war
schlichtweg naiv. Zudem ist der § 53 ganz hinten in der StVO und
wird somit gerne übersehen. |
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Wer ist schuld?
Betrachtet man
insbesondere die zahlreichen Leserkommentare zu diesem Thema, stößt die gesamte
Aktion auf Unverständnis. Aber auch Kommunalpolitiker oder Behördenmitarbeiter
äußern sich kritisch - schnell ist hier von Steuergeldverschwendung die
Rede. Oft wird auf das BMVBS in Berlin bzw. Bonn geschimpft - dabei ist die
Sache nicht ganz so einfach:
Eine StVO-Novelle
stammt nicht allein aus der Feder des Bundesverkehrsministers, oder ist das Werk
von "gelangweilten Beamten", wie es in Kommentaren oft heißt. Stattdessen werden die Änderungen von vielen
Stellen auf den Weg gebracht, durchlaufen über lange Zeiträume Gremien und Ausschüsse und finden
letztendlich die Zustimmung im Bundesrat. Damit haben auch die Länder die
Änderungen mit erarbeitet und der Streichung des Absatz 9 im § 53 zugestimmt.
Nicht zuletzt werden durch die Länder auch ausgewählte Straßenverkehrsbehörden
eingebunden, um die entsprechenden Entwürfe prüfen bzw. zu kommentieren.
Von
Überraschung kann hier also keine Rede sein. |
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Warum so
kurzfristig?
Der dem Bundesrat
vorgelegte Entwurf war bereits am 12.02.09 auf dessen Website öffentlich
einsehbar. Daher war die Änderung keine behördeninterne Sache, die bis zum 1.
September 2009 unter Verschluss gehalten wurde. Das entsprechende Dokument
findet sich hier:
Entwurf Februar 2009
Nach einigen Korrekturen, bei denen der fehlende Absatz 9 im § 53 von keiner
Seite kritisiert wurde, erfolgte am 13. August 2009 die Bekanntmachung der
StVO-Novelle, mit Inkrafttreten zum 1.September 2009:
Bekanntgabe im
Bundesgesetzblatt
(Auswahl Bürgerzugang - 2009 - Nr. 52 vom
13.08.2009 - Nr. 4 -
Sechsundvierzigste
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften)
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Überraschte Kommunen
Nachdem die alten Schilder seit mittlerweile sieben Monaten ungültig
sind, haben die Medien das Thema entdeckt und sorgen für nahezu
flächendeckendes Entsetzen bei Ländern, Städten und Gemeinden. Dabei
hätte deren Aufschrei spätestens zum 1.September 2009 erfolgen müssen,
doch selbst zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügen viele Behörden noch
nicht über eine aktuelle Version der StVO.
Es gibt aber auch Städte, die in den letzten
18 Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und somit die Schilder nach und nach
ausgetauscht haben. Dort wundert man sich nur über die Versäumnisse der
Kollegen.
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Warum hat man den Absatz überhaupt gestrichen?
Inzwischen hört und liest man vermehrt davon, daß es sich womöglich um
ein Versehen handelt. Denn es wurde nicht nur der Absatz 9 gestrichen,
sondern die Absätze 3 bis 16, da diese - bis auf Absatz 9 - alle
verjährt waren. Als Begründung enthält der Entwurf den Hinweis
"Rechtsbereinigung", was im Bezug auf die bereits abgelaufenen
Übergangsfristen zu verstehen ist. Offenbar hat man verkannt, daß der
relevante Absatz eben nicht verjährt war, sondern noch über Jahre hinweg
gegolten hätte.
Andererseits kann man die Streichung auch als "bewusst herbeigeführt"
werten, zwingt sie doch die bisher untätigen Behörden sich jetzt endlich
mit ihrem Schilderwald zu beschäftigen. Möglicherweise erfolgt aus
Kostengründen eine "Auslichtung", daher das Entfernen überflüssiger Schilder - dann wäre das
Ziel der Novelle zumindest teilweise erreicht. Allerdings rüsten jetzt
schon viele Städte und Gemeinden relativ "kopflos" um, daher werden in
der Eile auch Schilder erneuert, die eigentlich überflüssig sind.
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Zeichen 274 mit "km" - schon 22 Jahre überholt
Bereits Ende der 80er Jahre erfolgte bei den Zeichen
274 und 278 die Umstellung auf die aktuelle Gestaltung ohne den Zusatz "km". Die
alten Schilder durften ab diesem Zeitpunkt schon nicht mehr neu aufgestellt
werden. Die entsprechende Übergangsfrist endete zum 31. Dezember 1998. Damit
sind diese Schilder seit insgesamt 22 Jahren überholt und zudem seit 11 Jahren
ungültig. Einige Behörden haben sich bisher damit beholfen, das Kürzel "km"
einfach zu überkleben - obwohl auch das unzulässig ist. Trotzdem finden sich
noch viele der "km"-Schilder an Deutschlands Straßen. Vor allem Bauunternehmen
nutzen diese veralteten Zeichen mit Duldung der Behörden. Das dieses Schild
ungültig ist, hat also mit der Novelle von 2009 nichts zu tun - dieser Schritt
wurde schon vor 11 Jahren vollzogen.
| Alte
Version |
StVO-Version |
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geändert |
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ungültig seit |
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ehem.
Verordnungstext |
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1.
Oktober 1988 |
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1.
Januar 1999 |
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Die Zeichen 274, 278, 307, 314, 380, 385
und die bisherigen Absperrschranken mit schrägen Schraffen
behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988
geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens zum
31. Dezember 1998. |
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Zeichen 123 - Arbeiter mit Mütze - schon 18 Jahre unzulässig
Auch wenn es sich bei diesem Schild nur um ein
Gefahrzeichen handelt, lässt sich damit das oft vorhandene Desinteresse auf
Anwender- und Behördenseite erläutern. Die aktuelle Version wurde im besagten
Jahr 1992 eingeführt, gleichzeitig verschaffte der jetzt gestrichene Abs. 9 im §
53 StVO der alten Version weiterhin Gültigkeit. Entscheidend ist hier aber die
Einschränkung, die mit der Übergangsregelung verknüpft war, denn die alten
Schilder durften nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden. Damit war die
Aufstellung der alten Baustellenschilder seit dem 1. Juli 1992 unzulässig.
Benutzt wurden sie natürlich trotzdem und daran wird sich wohl auch auf lange
Sicht nichts ändern, denn was die Verantwortlichen bisher nicht interessiert
hat, kümmert sie auch in Zukunft nicht. Das aktuelle Zeichen 123 hat mit der
StVO Novelle lediglich die neue Bezeichnung "Arbeitsstelle" erhalten. Die alte
Variante darf aber bereits seit 18 Jahren nicht mehr verwendet werden.
| Alte
Version |
StVO-Version |
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geändert |
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unzulässig seit |
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ehem.
Verordnungstext |
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1.
Juli 1992 |
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1.
Juli 1992 |
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Verkehrszeichen in der Gestaltung nach
der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung
behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen
jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit
den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
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Und auch das gibt es: ungültige Ampeln
Der gesunde Menschenverstand wird einen Fahrzeugführer in der Regel davon
abhalten, bei roter Ampel (Lichtzeichenanlage) eine Kreuzung zu befahren. Aber
selbst hier enthält die StVO eindeutige Festlegungen, auf die sich nicht zuletzt
auch die Bußgeldvorschriften berufen. Dem Wunsch nach Vereinheitlichung und der
besseren Sichtbarkeit ist es zu verdanken, daß die früher eingesetzten Varianten
mit roten und gelben Leuchtpfeilen offiziell abgeschafft wurden. Natürlich haben
auch das viele Behörden nicht bemerkt und die alten Anlagen sind weiterhin in
Betrieb. Auch hier zeigt sich das Desinteresse, mit dem man in diesem Bereich
leider häufig konfrontiert wird. Geändert wurde die Regelung ebenfalls im Jahr
1992, die Übergangsfrist lief im Jahr 2006 aus. Nach 14 Jahren Übergangsfrist
und weiteren 4 Jahren bis zur Streichung des nunmehr verjährten Absatzes, finden
sich 18 Jahre nach der Änderung immer noch viele dieser Altanlagen in Betrieb.
| Alte
Version |
StVO-Version |
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geändert |
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ungültig seit |
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ehem.
Verordnungstext |
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1.
Juli 1992 |
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1.
Januar 2006 |
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Rote und gelbe Pfeile in
Lichtzeichenanlagen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 in der bis zum 30.
Juni 1992 geltenden Fassung bleiben bis zum 31. Dezember 2005
gültig.
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Austausch
Die aufgezeigten Beispiele machen es deutlich: Die
Probleme, die mit der Streichung des Abs. 9 im § 53 StVO entstanden sind, sind
teilweise hausgemacht. Die Forderung einer Verlängerung der Übergangsfrist ist
eigentlich überflüssig, denn selbst wenn es eine verbindliche Frist gibt, halten
sich viele Behörden nicht daran. Und auch das Argument, daß nach alter
Vorschrift der Austausch nur dann erforderlich wäre, wenn die Schilder
ausgeblichen oder beschädigt sind, kann man so nicht gelten lassen. Ein
besonders schönes Beispiel für diese vorgegaukelte Pflege des Schilderwaldes,
ist dieses Bild:
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aufgenommen in einer deutschen Großstadt, die in den Medien
ebenfalls damit argumentiert, daß alte Schilder ausgetauscht
werden, wenn sie beschädigt sind
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Man sieht: der freiwillige
Austausch klappt in vielen Fällen nicht. Auch die Lichtung des
Schilderwaldes kommt oft nur auf Initiative von außen (z.B. ADAC) in
Gang.
"die Schilder werden ja ohnehin
ausgetauscht, wenn sie ausgeblichen oder nicht mehr erkennbar sind"
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Richtigstellung von in den Medien dargestellten Sachverhalten
"Haltverbotszeichen sind
nicht zu beachten, wenn der Pfeil unten ist"
Es geht lediglich um die Herzpfeilform und insbesondere den Doppelpfeil
beim "Haltverbot Mitte". Generell definiert die StVO Anfang und Ende
durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil. Da diese Formulierung sehr allgemein
gehalten ist, sollte man die vermeintliche Gesetzeslücke mit Vorsicht
genießen. Die amtlichen Abbildungen im VzKat zeigen den Pfeil im
ISO-Design, wobei es sich beim "Haltverbot Mitte" um zwei einzelne
Pfeile handelt - so betrachtet wären die alten Schilder keine amtlichen
Verkehrzeichen mehr. Der reine Verordnungstext nimmt hierzu aber keinen
Bezug, sondern spricht beim Haltverbot-Mitte nur von "Pfeilspitzen" und
das lässt sich auch auf die alten Schilder anwenden. Hier darf man auf
entsprechende Urteile gespannt sein.
"Die Übergangsfrist hätte
eigentlich bis 2019 gegolten"
Die gestrichene Übergangsregelung war zeitlich unbegrenzt - darum sind
viele Behörden bisher auch untätig geblieben. Die Übergangsfrist bis zum
Jahr 2019 ist Teil der aktuellen StVO und betrifft nur die Schilder, die
zum 1.September.2009 gestrichen wurden, z.B. der beschrankte
Bahnübergang (Zeichen 151) oder die "ergänzende Einbahnstraße" (Zeichen
353)
"Ein Schild kostet
zwischen 400 und 500 Euro"
Was das Schild an sich angeht, liegt der Einkaufspreis bei etwa 20 bis
50 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Schilderpfosten, das Fundament
sowie notwendige Schachtarbeiten und entsprechende Montagestunden. Beim
Austausch bestehender Verkehrszeichen fällt aber nur das reine Schild
und dessen Montage, bzw. die Demontage des alten Schildes an. Insofern
sind 400 - 500 Euro eine überzogene Angabe, vermutlich um das Argument der
Steuergeldverschwendung zusätzlich zu untermauern.
Die alten Schilder sind dennoch verbindlich
Diese Aussage muß man differenziert betrachten.
Wäre es tatsächlich so, daß die alten Schilder uneingeschränkt weiter
gelten, hätte man im Jahr 1992 die Übergangsregelung nicht
benötigt. Zudem gäbe es dann auch keinen Grund für die Aufregung die
jetzt im Gange ist und erst recht keinen Bedarf, etwas zu ändern -
sprich die Schilder umzurüsten.
Allerdings gibt es durchaus Einschränkungen in der Rechtswirkung der
alten Schilder. Zivilrechtlich gesehen, kann die bewusste Mißachtung
eines alten Schildes im Falle eines Unfalls zur Haftung führen (z.B.
Überholen im Überholverbot). Im ordnungsrechtlichen Sinn hingegen, kann
die Mißachtung der alten Schilder (also ohne Unfall bzw. Gefährdung)
nicht geahndet werden - z.B. bei der Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit. Hierzu gibt es bereits entsprechende Urteile aus
vergangenen Jahren.
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