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Verkehrsminister Ramsauer hat in seiner
Pressekonferenz vom 13.April 2010 die aktuelle StVO für nichtig erklärt.
Der dadurch zunächst beigelegte Streit um die Gültigkeit der alten
Verkehrszeichen führt jedoch zu weiteren Problemen. Gegenwärtig ist noch
unklar, ob der gelobte Schachzug in dieser Form tatsächlich durchsetzbar
ist. Die Erklärung des Verkehrsministers hat - sofern man sie als
verbindlich ansieht - Auswirkungen auf Anordnungen, die auf Grundlage
der neuen StVO erteilt wurden. So wäre z.B. der Einsatz von Pfeilbaken
nicht mehr durch die StVO gedeckt. Auch machen sich schon jetzt einige
Jusristen Gedanken über Bußgeldverfahren, die ihre Grundlage in
Verstößen gegen die bisher gültige StVO haben.
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