Galerie 164

Keine Arbeitsstelle im Sinne der RSA, aber eine gelungene Umleitung. Die Wegweiser werden aktiv, wenn der auf der weiterführenden Strecke befindliche Straßentunnel gesperrt ist. In diesem Fall sollen die Verkehrsteilnehmer nach links auf die B85 / B88 abbiegen und der U 100 folgen.

 

Da ist es gewissermaßen bedauerlich, daß das Linksabbiegen an der nachfolgenden Kreuzung nicht gestattet ist. Zu dieser verkehrsplanerischen Glanzleistung darf man gratulieren.

 

So stellt sich ein weiterer Zulaufbereich der Kreuzung dar. Hier gibt es zwar keine verkehrsrechtlichen Probleme bezüglich des Abbiegens, allerdings ist die Zielführung ebenso fragwürdig. So gibt es im weiteren Verlauf gar keine Beschilderung der U 100, der ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer folgen könnte. Bleibt nur das ausgewiesene Fernziel Saalfeld. Wer diesem folgt, landet bestenfalls auf der A9 aber keinesfalls auf der A71.

 

Wer soll es da dem Fahrzeugführer verübeln, wenn dieser sich blind auf das Navi verlässt, anstatt - z.B. bei Baumaßnahmen - einer ausgeschilderten Umleitung zu folgen? Viele Probleme, mit denen sich Behörden und Verkehrsplaner in der Praxis konfrontiert sehen, sind hausgemacht. Die hier gezeigte Lösung verdeutlicht das eindrucksvoll, zeigt aber auch, daß die Gleichgültigkeit, mit der man sich im Bereich der Baustellenabsicherung konfrontiert sieht, auch vor Festbeschilderung nicht halt macht. Offensichtlich wurden hier weder die verkehrstechnischen Unterlagen überprüft, noch gab es eine Abnahme vor Ort - anders ist das Vorhandensein dieser Fehlbeschilderung nicht zu erklären.