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Einsatz von
Kabelbrücken bzw. Schlauchbrücken |
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In diesem Beitrag werden die
Einsatzkriterien von Kabelbrücken bzw. Schlauchbrücken, die für
die Verlegung am Boden vorgesehen sind, besprochen. Kabel- bzw.
Schlauchüberführungen im Luftraum der Straße kommen zwar in
diesem Zusammenhang auch zur Sprache, werden aber hinsichtlich
ihrer konstruktiven Ausführung und Absperrung nicht näher erläutert. |
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Beim Verlegen von Kabeln bzw. Leitungen
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Schläuchen auf öffentlichen Verkehrsflächen, ergibt sich
eine nicht zu unterschätzende Stolper- bzw. Sturzgefahr nebst
entsprechenden Haftungsrisiken. Zwar wird durch die
ständige Rechtsprechung vor allem Fußgängern eine erhöhte
Sorgfaltspflicht auferlegt "Augen auf im Straßenverkehr",
dennoch kann dies allein keine Grundlage für eine mangelhafte
Ausführung bzw. unzureichende Absicherung von Leitungen oder Schläuchen sein.
Denn neben "unachtsamen"
Fußgängern - z.B. auch vom Smartphone abgelenkte "Smombies" -
werden die jeweiligen Verkehrsflächen auch durch Rollstuhlfahrer
bzw. Personen mit Rollator oder Elektromobil, sehbehinderten
Menschen, Kindern auf Fahrrädern (auf Gehwegen bis zum Alter von
10 Jahren), oder Radfahrern
(auf Radwegen bzw. freigegebenen Gehwegen, oder als radelnde
Begleitperson eines Rad fahrenden Kindes auf dem Gehweg) usw. genutzt.
Es ist also keinesfalls so, dass der Zustand einer
Verkehrsfläche allein nach den vergleichsweise geringen
Anforderungen eines "sportlich-dynamisch-aufmerksamen
Fußgängers" bemessen werden kann.
Zudem spielt auch das
Fußgängeraufkommen eine wesentliche Rolle, denn gerade auf gut
besuchten Weihnachts- oder Jahrmärkten und in stark
frequentierten Fußgängerzonen, wo die Menschen quasi in der
Masse "mitschwimmen", bleibt der notwendige Blick auf den Boden
meist aus. Hindernisse müssen daher auf diesen Verkehrsflächen
nicht nur auffällig gekennzeichnet sein, sondern sollten im
Idealfall so ausgebildet werden, dass eine Sturzgefahr selbst
für unachtsame Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist bzw.
zumindest bestmöglich minimiert wird. |
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Vorschriften zum Einsatz von Kabelbrücken
Konkrete Vorschriften für den Einsatz von Kabel- bzw.
Schlauchbrücken existieren bislang nicht. Mit Ausnahme der DIN
14820, welche die Beschaffenheit von Schlauchbrücken maßgeblich
für den temporären Einsatz bei Feuerwehr, THW usw. regelt, gibt es zudem
keine aussagekräftigen Produktnormen bzw. Lieferbedingungen für Kabelbrücken und
ähnliche Einrichtungen (die Verkehrssicherheit betreffend). Daher gilt es, für den jeweiligen
Anwendungsfall das passende Produkt auszuwählen und zwar unter
Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsarten, die derartige Systeme
überqueren
müssen. |
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Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung
Schlauch- bzw. Kabelbrücken sind keine Verkehrseinrichtungen im
Sinne der StVO und können daher als "Sicherungselement" grundsätzlich nicht angeordnet
werden. Ihr Einsatz obliegt daher dem Verantwortlichen
(Unternehmer), der die jeweilige Schlauch- bzw. Leitungstrasse
errichtet bzw. errichten lässt. Hierzu ist im öffentlichen
Verkehrsraum eine Genehmigung erforderlich
(Sondernutzungserlaubnis), die üblicherweise an bestimmte
Auflagen gekoppelt ist. So wird bei Kabelbrücken im
Fahrbahnbereich in der Regel immer ein entsprechender
Warnhinweis via Verkehrszeichen nebst Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich
sein, ggf. ergänzt mit Leitbaken oder Leitkegeln. Ohne
verkehrsrechtliche Anordnung dürfen die notwendigen Verkehrszeichen und
Absperrgeräte nicht
aufgestellt werden - daher ist diese im Zusammenhang mit
Kabelbrücken letztendlich doch erforderlich, auch wenn das
Element "Kabelbrücke" selbst nicht Gegenstand dieser Anordnung
ist. |
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allgemeine Anforderungen aus der StVO
Die sichere Benutzbarkeit von Verkehrsflächen ergibt sich nicht allein aus der
bekannten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach BGB, sondern
wird für den öffentlichen Verkehrsraum auch explizit im §32 Abs. 1 StVO benannt. Dort heißt es: |
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§ 32 Abs. 1 StVO
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder
Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen,
wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat
diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend
kenntlich zu machen. [...] |
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Umgangssprachlich wird mit "Straße"
meist die Fahrbahn bezeichnet - der Begriff Straße umfasst
jedoch u.a. auch Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Parkplätze
usw. (vgl. §2 StrG). Entsprechend gelten die Festlegungen des
§32 StVO auch auf diesen Verkehrsflächen bzw. überall dort, wo
öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO stattfindet - und sei es
lediglich Fußgängerverkehr. |
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Verarbeitung von Einblaßdämmung im
Zuge einer Dachsanierung. Was zum Baustellenalltag gehört, ist
eine unzulässige Hindernisbereitung nach §32 StVO. |
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Situationen wie im Foto sollten grundsätzlich vermieden werden -
im Idealfall bereits durch eine sachgerechte Planung bzw.
Organisation.
Im konkreten Beispiel hätte der Anhänger z.B. direkt am Gebäude
abgestellt werden können, um dann rechts daneben eine freie
bzw. unverstellte Verkehrsfläche zur Verfügung zu stellen. Hierzu muss man in der
gezeigten Arbeitsweise aber erstmal ein Problem sehen - und das
möglichst bevor ein Unfall passiert. |
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ungesicherte Verlegung von
Elektroleitungen und Schläuchen im Rahmen einer Veranstaltung. |
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Kabelbrücken zum Schutz von Kabeln bzw. Leitungen
Der Einsatz von Kabelbrücken erfolgt oftmals aus dem
Anspruch heraus, Stolpergefahren durch "lose" verlegte Kabel
oder Schläuche zu reduzieren. Bei genauer Betrachtung sind
Kabelbrücken aber maßgeblich aus technischer Sicht
erforderlich, um z.B. Elektroleitungen vor mechanischer
Beschädigung zu schützen. Dies gilt sowohl für Kabel bzw.
Leitungen zur Energieversorgung, als auch für empfindliche
Signalleitungen - z.B. bei Veranstaltungen. Selbst wenn man z.B.
in einer einfachen Schuko-Verlängerungsleitung auf Grund des
geringen Durchmessers keine
nennenswerte Stolpergefahr sehen sollte - so erfordern doch
zumindest die einschlägigen Anforderungen an den Betrieb dieser
Leitung (z.B.
DIN-VDE, Branchenstandards, Regelwerke der DGUV usw.)
entsprechende Maßnahmen. |
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Stolpergefahr und mechanische
Beanspruchung in Kombination. |
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Kabelbrücken und
Barrierefreiheit
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen sollte es
- soweit möglich - vermieden werden, Leitungen oder Schläuche
unmittelbar auf Verkehrsflächen zu verlegen. Denn selbst eine dem
Stand der Technik entsprechende Kabelbrücke beseitigt die
Stolpergefahr nicht vollständig, sondern schafft im Grunde sogar
eine neue (je nach Produkt und Anwendung). Zudem werden Kabelbrücken - je
nach Ausführung - insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zum
Hindernis, welches in vielen Fällen nur mit fremder Hilfe
überwunden werden kann. Besonders problematisch erweisen sich
mehrere Kabelbrücken-Strecken nebeneinander, wenn mehr
Leitungen verlegt werden müssen, als in eine Kabelbrücke passen
(mehr dazu später).
Es sollte daher stets versucht werden, Leitungen und Schläuche mit
standsicheren
Hilfsgerüsten (z.B. Gerüstbau- oder Traversenkonstruktionen) in
einer entsprechenden Höhe über den jeweiligen
Verkehrswegen zu führen. Dies gilt erst recht bei längerfristigen
Maßnahmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade im
Bereich von Baustellen oder Veranstaltungen die jeweiligen Verkehrsflächen
ggf. auch durch große Kraftfahrzeuge (Lieferfahrzeuge,
Feuerwehr) genutzt werden, so dass die
Montagehöhe nicht allein nach Fußgängern und Radfahrern zu
bemessen ist. |
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Kabelbrücken mit Rollstuhlrampe
Wenn die Verlegung im Luftraum über der
Verkehrsfläche keine Option ist und Kabelbrücken zum Einsatz
kommen, sind Rollstuhlrampen ein guter Kompromiss: |
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Beispiel einer Rollstuhlrampe an
einer Kabelbrücke. Das modulare System erlaubt auch die
Gestaltung deutlich breiterer Überfahrten bzw. Übergänge, so
dass die komfortable Überquerung nicht nur auf einen kleinen
Bereich beschränkt sein muss. Gerade in Fußgängerzonen oder auf
großen Plätzen usw. bietet es sich an, die komplette Strecke mit
diesen Elementen auszuführen. Das ist zweifellos ein
Kostenfaktor, welcher jedoch mit Blick auf die
Verkehrssicherheit, die Anforderungen mobilitätseingeschränkter
Personen und insbesondere hinsichtlich möglicher Haftungsrisiken, nur eine
untergeordnete Rolle spielt.
Derartige Lösungen bieten auch weitere Vorteile, z.B. für
Lieferanten (Überfahrbarkeit mit Paletten-Hubwagen, usw.), und
stellen auch im Bereich von Radwegen eine sinnvolle Option dar. |
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farbliche Gestaltung von Kabelbrücken
Kabelbrücken sollten möglichst auffällig sein,
damit sie deutlich als Hindernis erkennbar sind. Entsprechend
sollten komplett schwarze Elemente im öffentlichen Verkehrsraum nicht zum Einsatz kommen -
insbesondere wenn diese auch bei Dunkelheit genutzt werden.
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Schwarze Kabelbrücke auf dunklem
Pflaster - schlechte Sichtbarkeit bereits am Tag. |
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Schwarze Kabelbrücke auf hellem
Pflaster - schlechte Sichtbarkeit spätestens bei Nacht. |
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Schwarze Kabelbrücke mit gelbem Deckel auf
dunklem Pflaster - vergleichsweise gute Sichtbarkeit. |
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Vergleich von verschiedenen Standard-Farbkombinationen. |
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Beispiel für eine sehr gut sichtbare
Farbgestaltung. |
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Hier ergibt sich ein guter Vergleich
in Sachen Sichtbarkeit - linke Kabelbrücke in der Ausführung
"Tarngelb". |
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Kabelbrücke "Marke Eigenbau"
Professionelle Kabelbrücken sind (je nach Produkt
und Qualität) nicht gerade
günstig, weshalb recht schnell Gedanken zum Eigenbau aufkommen.
Die entsprechenden Ergebnisse in Form von Stahl- Alu- oder
Holzkonstruktionen erweisen sich allerdings in den seltensten
Fällen als praxistauglich. Das beginnt damit, dass sich
Kunststoff-Kabelbrücken in einem gewissen Maße vorhandenen
Bodenunebenheiten anpassen können. Diese Eigenschaft fehlt z.B.
langen Konstruktionen aus Metall oder Holz, was neben Kippeln auch
hervorstehende Stolperkanten zur Folge haben kann. |
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Kabelbrücke aus Holz - Funktion
meist nur
auf ebenen Untergründen. |
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Holz-Kabelbrücke der Kategorie
"besser als nichts" im Fahrbahnbereich - fehlende Sicherung
im Bereich des Gehweges. |
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Kabelmatten
Eine weitere preiswerte
Alternative stellen Kabelmatten dar. Es gibt Produkte, die
speziell für diesen Zweck hergestellt werden und solche, die
sich - vermeintlich - für die Anwendung als Kabelmatte eignen
(z.B. Schmutzfangmatten, Bautenschutzmatten, Förderbänder usw.). Kabelmatten haben den Vorteil, dass sie
üblicherweise eine geringe Bauhöhe aufweisen und damit
insbesondere durch mobilitätseingeschränkte Personen gut
überwunden werden können. Mit Blick auf den Schutz der verlegten
Leitung ist allerdings zu sagen, dass eine mechanische
Beanspruchung
durch die Verkehrslast und den Untergrund gegeben ist, sofern keine zweite Lage als
"Schutzschicht" auf dem Boden verlegt wird. |
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Kabelmatten haben eine
vergleichsweise schlechte Lagestabilität, insbesondere bei hoher
Verkehrsbelastung. Im konkreten Beispiel soll die Stolpergefahr
im Bereich einer elektrischen Leitung vermindert werden -
stattdessen ergibt sich eine neue Stolpergefahr durch die
Kabelmatte. Wer also nicht bereits über den ungesicherten
Schlauch im Bildvordergrund stolpert, bleibt ggf. mit dem Fuß in einer der
"Fangtaschen" der Kabelmatte hängen. |
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Gummi-Kabelmatte bei einer
Großveranstaltung nach einigen Tagen in Betrieb. |
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Andere Stelle, gleiches Ergebnis.
Eine zusätzliche Stolpergefahr bilden die allseitig bis zu 3cm
hochstehenden Kanten - im Bereich der verlegten Leitung
sind es sogar etwa 5cm. Das Bild zeigt auch, dass die Matte -
sofern sie denn lagestabil wäre - für die gesamte Breite des
Weges ohnehin zu schmal ist. |
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Was hier anfangs noch "gut" wirkt,
erweist sich spätestens bei zunehmendem Fußgängeraufkommen und
insbesondere in den Nachtstunden (Sichtbarkeit) als
unzweckmäßig. Gerade Feinriefenmatten haben (unverklebt) so gut
wie gar keine Lagestabilität - vielmehr ergibt sich zeitnah ein
Knäuel, welches abseits des ursprünglich abgedeckten Kabels
nur noch als Stolperfalle dient. |
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Produktauswahl bei Kabel- bzw. Schlauchbrücken
Sofern Kabelbrücken konstruktiv miteinander verbunden sind und
sich ein "durchgehendes Band" ergibt, bleiben diese zumindest im
Gehwegbereich dort liegen, wo sie liegen sollen. Im Bereich der
Fahrbahn sieht das naturgemäß anders aus, insbesondere auf
glattem Pflaster. |
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Für den vorgesehenen Einsatz
ungeeignet: Auch abgedeckt entsteht kein wirksamer Schutz der
verlegten Leitung, da die Kabelbrücke unten offen ist und somit
die mechanische Beanspruchung durch das Scheuern auf Asphalt
begünstigt. Zudem sorgt die fehlende Verbindung der Elemente
untereinander dafür, dass sich diese beim Überfahren
verschieben. Der Einsatz solcher Produkte ist daher allenfalls
im innerbetrieblichen Werkverkehr denkbar - für den
öffentlichen Verkehrsraum sind sie hingegen denkbar ungeeignet. |
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Im Gehwegbereich erwirken Produkte
diesen Typs eine erhöhte Stolpergefahr, bedingt durch die
vergleichsweise ungünstige Bauform. Auch in diesem Fall sorgt
die schwarze Grundfarbe für eine unzureichende Erkennbarkeit -
ein Problem, welches durch die Kennzeichnung mittels
Markierspray versucht wurde zu heilen. Am Tag sicherlich nicht
gänzlich unwirksam, bei Dunkelheit jedoch weitgehend ohne
Funktion. Grundsätzlich sollte in solchen Fällen die Verlegung
der Leitung im Luftraum über der Verkehrsfläche den Vorzug
erhalten. |
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Der "Worst Case" ist hier zu sehen:
Schlauchbrücke im Fußgängerbereich auf Natursteinpflaster. |
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Die ohnehin mangelhafte
Lagestabilität (ursprünglich war der Verlauf gerade) kann durch
Regen noch weiter verschlechtert werden. Systeme, wie sie hier
eingesetzt wurden, sind tatsächlich nur zum Schutz von
Schläuchen bzw. Leitungen vorgesehen, sie bieten aber keinen
hinreichenden Schutz der Verkehrsteilnehmer und erweisen sich
insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren
als Hindernis (wobei diese ohnehin mit Altstadt-Pflaster
Schwierigkeiten haben können, aber das ist ein anderes Thema).
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Als wäre die ungünstige Formgebung
nicht schon ausreichend, wurde hier sogar noch eine zusätzliche
Stolpergefahr geschaffen... |
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...denn die Kabelbrücke wölbt sich
beidseitig nach oben und liegt folglich nicht plan auf dem
Gehweg auf. |
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Der Grund dafür besteht in einem zu
dicken Schlauch, welcher die (unten offene) Kabelbrücke quasi
"aufbiegt". Das Foto verdeutlicht, dass die Kabelbrücke nunmehr
beidseitig gewölbt ist. In Längsrichtung gesehen bildet die
stumpfe Vorderkante eine zusätzliche Stolpergefahr. Wenn es bei
dieser "Lösung" etwas sinnvolles gibt, dann ist es die gelbe
Grundfarbe. Ansonsten hätte man den Schlauch auch ohne
Kabelbrücke verlegen können, denn eine sichere Überquerbarkeit
ist so natürlich nicht gegeben. |
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In dieser Richtung ergibt sich
gewissermaßen ein Hindernisparcours. Zudem wird nicht die volle
Breite der verlegten Strecke abgedeckt. |
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Kabelbrücken mit reduzierter Bauhöhe
Natürlich sollte das Ziel bei der Investition in
Kabelbrücken maßgeblich darin bestehen, ein Produkt
zur Verfügung zu haben, mit dem sich möglichst alle denkbaren
Anwendungsfälle wortwörtlich "abdecken" lassen. Mit Blick auf
den reinen Schutz der Leitungen würde die Wahl vermutlich auf
große Kabel- bzw. Schlauchbrücken fallen, da man hier von der
Schukoleitung bis zum C-Schlauch alles unterbringt - wären da
nicht die Anforderungen der Verkehrsteilnehmer. Gerade im
Geh- und Radwegbereich sollten Kabelbrücken so flach wie möglich, bzw. nur
so hoch, wie technisch nötig, ausgeführt werden. |
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Flache Kabelbrücke im Gehwegbereich. |
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Kabelbrücke mit einer Bauhöhe von
nur 35mm, für Leitungen bzw. Schläuche bis 19mm Durchmesser. |
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Typischer Eingangsbereich eines
Weihnachtsmarktes mit Kabelbrücke. |
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Eingesetzt wurde ein Produkt mit 8cm
Bauhöhe, obwohl - zumindest zum Zeitpunkt der Aufnahme, nur vier
vergleichsweise dünne Leitungen geführt werden müssen. Hier
hätte also eine Kabelbrücke mit reduzierter Bauhöhe ausgereicht
- im Idealfall ein Produkt mit breiten bzw. flachen Rampen,
welche mit Rollstuhl oder Rollator bequem zu überwinden sind und
die zudem auch die allgemeine Stolpergefahr reduzieren. Den
Vorzug hat natürlich eine Leitungsführung im Luftraum, z.B. über
ein (ggf. festlich geschmücktes, bzw. dem Anlass entsprechend
gestaltetes) Eingangsportal. |
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Ähnlich ist der Sachverhalt hier:
Viele der in Fußgängerbereichen eingesetzten Kabelbrücken wurden
in erster Linie zum Schutz von Leitungen vor Kraftfahrzeugen
entwickelt und sind entsprechend dimensioniert bzw. geformt.
Tatsächlich genügen aber oftmals speziell für den
Fußgängerverkehr vorgesehene Kabelbrücken, allerdings wird
dieser Bedarf oftmals nicht erkannt, bzw. es fehlt die
Bereitschaft, in solche Systeme zu investieren. |
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Mit dem Rollstuhl sind solche und
ähnliche Kabelbrücken in der Regel nur mit fremder Hilfe /
Begleitperson, bzw. mit großer Anstrengung rückwärts
überfahrbar. Elektromobile können auf Grund der geringen
Bodenfreiheit sogar aufsetzen. |
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Auch in diesem Fall hätten flachere
Kabelbrücken genügt. |
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modulare Kabelbrücken
Kabelbrücken verfügen meist über bis zu 5 Kanäle,
die bei entsprechendem Bedarf schnell "voll" sind. Hierbei ist
zu beachten, dass Kabelbrücken auch nicht derart
mit Leitungen vollgestopft werden dürfen, dass gerade noch der
Deckel schließt. In der Praxis werden deshalb bei größerem Bedarf
einfach mehrere Kabelbrücken-Strecken parallel verlegt: |
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Negativbeispiel: Liegen
mehrere Kabelbrücken-Stränge dicht beieinander, ergibt sich eine
vergleichsweise hohe Stolpergefahr, bedingt durch den
entstehenden "künstlichen Graben" zwischen den Strecken. Dieser
wird insbesondere für Rollstuhlfahrer bzw. Personen mit Rollator usw. zur Falle - von
dieser Lösung ist daher Abstand zu nehmen (im wahrsten Sinne des
Wortes). Denn behelfen kann man sich u.a. mit der Verlegung der
Kabelbrücken-Stränge in einem größeren Abstand zueinander (z.B.
3m) - dies ist allerdings nur eine Notlösung. |
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Positivbeispiel: Deutlich
professioneller und flexibler sind modulare Kabelbrücken, die je
nach Bedarf zusammengesetzt werden. Mit diesen Elementen ist es
möglich, beliebig breite Kabelbrücken-Stränge herzustellen -
natürlich ohne den störenden "Graben" dazwischen. |
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Das System besteht aus einem bzw.
mehreren Mittestücken (mit Klappdeckel) und den jeweiligen
Rampen. Letztere gibt es je nach Hersteller auch in
unterschiedlichen Breiten bzw. Steigungen, so dass auch in diesem
Fall die sichere Überfahrbarkeit durch Rollstuhlfahrer usw.
gewährleistet wird. Die Industrie bietet ohne Zweifel eine
Vielzahl passender Produkte an, mit denen im Grunde jede
Anforderung erfüllt werden kann. |
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Die Praxis sieht derweil so aus: Was
nicht passt ... wird einfach daneben gelegt. |
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sortenreine Verlegung
Sowohl die gewünschte
Lagestabilität, als auch die Anforderungen an die
Verkehrssicherheit, erfordern den Einsatz von sortenreinen
Kabelbrücken, denn nur so ist eine hinreichende Verbindung der
Elemente untereinander gegeben. Natürlich gibt es Produkte
verschiedener Hersteller, die konstruktiv zusammenpassen oder
Übergangsstücke bzw. Adapter, die unterschiedliche
Kabelbrücken-Typen sicher miteinander verbinden. Fragwürdig ist
hingegen die Kombination von nicht zusammen passenden Elementen
zu einem Strang, denn dadurch sind Verschiebungen bzw.
Stolperkanten vorprogrammiert: |
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Fragwürdige Konstruktion, die
immerhin dank in die Pflasterfugen geschraubter
Senkkopfschrauben zumindest etwas hält. Ob die Verwendung
derartiger Schrauben im Fahrbahnbereich sinnvoll ist (Reifen
reagieren üblicherweise nicht immer zufriedenstellend auf den
Kontakt mit Schrauben oder Nägeln), bleibt fraglich. |
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Strecke aus unterschiedlichen
Kabelbrücken auf dazu "passendem" Untergrund (Gehweg /
Fußgängerzone). |
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Schlauchbrücken im Fahrbahnbereich
Viele kennen die
einschlägigen Fotos im Internet, auf denen Schlauchbrücken im
Bereich von Schienen bzw. Bahnübergängen zu sehen sind, um dem
Zug vermeintlich das "Überqueren" eines Feuerwehrschlauches zu
ermöglichen. Die Unbedarftheit in der Anwendung dieser
Einrichtungen, die bei diesen - echten oder gestellten Szenen - für den einen oder anderen Schmunzler sorgt,
ist in der Realität auch im Bereich des Straßenverkehrs anzutreffen: |
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Schlauchbrücke im Fahrbahnbereich.
Solche Lösungen sind allenfalls im Rahmen einer Notmaßnahme
(Feuerwehreinsatz usw.) denkbar, bedürfen aber auch dann
zumindest einer auffälligen zusätzlichen Kennzeichnung mit
Leitkegeln, Blitzleuchten usw. Im konkreten Beispiel handelt es
sich jedoch um Abrissarbeiten und damit um eine geplante
Arbeitsstelle. |
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Sofern eine Verlegung im Luftraum
nicht möglich ist (die Freileitung rechts im Bild könnte z.B.
die Stellung eines Hilfsgerüstes erschweren), sollten die
Schlauchbrücken doch zumindest in so ausreichender Anzahl
verlegt werden, damit wenigstens ein Fahrstreifen in der
gesamten
Breite (ca. 3,00m) abgedeckt wird. Hierfür bedarf es natürlich einer
entsprechenden Verkehrsführung mittels Leitbaken usw. um den
Verkehr auf diesen Fahrstreifen zu beschränken bzw. zu
"kanalisieren". Das tiefergelegte Fahrzeuge womöglich trotzdem ein Problem mit
dieser Situation haben, steht natürlich auf einem anderen Blatt. |
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Eine fachgerechte Führung des
Verkehrs auf der Fahrbahn gibt es natürlich nicht. Lediglich
zwei Leitbaken sichern das Standrohr, die linke Bake weist zudem
in die falsche Richtung, denn letztendlich wurde hier ein
"Fahrbahnteiler" gebaut. Im Übrigen wäre der Schlauch als
Hindernis auch gegenüber dem Gehweg zu sichern und zwar nicht
mit Leitkegeln (künftig auf Gehwegen im Anwendungsbereich der
RSA an solchen Stellen unzulässig), sondern mit Absperrschrankengittern. |
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Verkehrssicherung an Kabel- und Schlauchbrücken (Fahrbahn)
Grundsätzlich muss beim Einsatz von Kabelbrücken und ähnlichen
Einrichtungen auf Fahrbahnen klar sein, dass diese Elemente den
Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen. Zudem hat bereits ein
durchschnittliches Verkehrsaufkommen negative Auswirkungen auf
die Lagestabilität der Trasse, so dass im schlimmsten Fall die
Leitungen ungeschützt sind und die Kabelbrücken-Elemente lose
verteilt auf der Fahrbahn liegen. Es versteht sich daher
eigentlich von selbst, dass Kabel- und Schlauchbrücken
allenfalls für gering befahrene Nebenstraßen in Frage kommen -
keinesfalls sind sie auf Hauptverkehrsstraßen usw. einzusetzen.
Ein weiterer Aspekt ist die zulässige Traglast, die je nach
Produkt sehr unterschiedlich sein kann. Das gilt sowohl für den
Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum, als auch im reinen
Baustellenbetrieb - daher ergeben sich auch hier Einschränkungen
zur Nutzbarkeit dieser Elemente.
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Kabelbrücke im Bereich einer
Kranstellung (Blitzschutz). |
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Das Schadensbild zeigt, dass die
eingesetzten Produkte der Verkehrsbelastung nicht standhalten. |
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Beschilderung |
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Z 112
und Z 274-10 |
Z 112
mit Entfernungsangabe |
Z 101
mit Sonder-Zusatzzeichen |
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Grundsätzlich sollte vor Schlauch-
und Kabelbrücken im Fahrbahnbereich mit entsprechenden
Gefahrzeichen gewarnt werden. Sachgerecht bzw. für den
Verkehrsteilnehmer verständlich ist das Zeichen 112 "unebene
Fahrbahn", da dieses z.B. auch an Fräskanten und ähnlichen
Stellen eingesetzt wird. In der Regel wird es erforderlich sein,
die Geschwindigkeit mittels Zeichen 274 zu beschränken -
üblicherweise auf maximal 10km/h, je nach Produkt ggf. auch nur
5km/h (vgl. Hersteller-Hinweise). Natürlich muss bei der
Anordnung von Zeichen 274 geprüft werden, ob vor Ort bereits
eine anderweitige Beschränkung (z.B. 30km/h) besteht, denn diese
müsste im Anschluss an die Kabelbrücke neu beschildert werden.
Um einen konkreten Bezug des
Gefahrzeichens zur Kabelbrücke herzustellen, sollte dieses nicht
zu weit entfernt aufgestellt werden - allerdings auch nicht
unmittelbar an der Querungsstelle. Die verkürzte Entfernung ist
in jedem Fall auf einem Zusatzzeichen anzugeben. Alternativ kann
anstelle von Zeichen 112 auch das Zeichen 101 mit dem
Sonder-Zusatzzeichen "Schwelle" angeordnet werden. |
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Zusammenfassung / Fazit
Gerade in der
Vorweihnachtszeit wird in den Medien von Stürzen über
Kabelbrücken bzw. über die Barrierefreiheit von
Weihnachtsmärkten berichtet. Das "Problem Kabelbrücke" besteht
aber natürlich bei allen Veranstaltungen über das ganze Jahr und
betrifft auch Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum.
Unabhängig von einem möglichen Mitverschulden der Gestürzten
(z.B. mangelnde Aufmerksamkeit), zeigt sich nahezu durchweg das
gleiche "Problembewusstsein" bei den Verantwortlichen:
"Die Kabelbrücken waren
vorhanden, wurden jedoch am Tag vor dem Unfall entwendet",
oder "die nicht vollständige Abdeckung der Leitungen erfolgte
bewusst, um ein besseres Überqueren zu ermöglichen, oder
"anders lösen könne man die Stromzufuhr nun mal nicht" - so, bzw. so
ähnlich lauten die jeweiligen Auskünfte. Tatsächlich wird es in
vielen Fällen einfach nur versäumt, sich vorab die richtigen
Gedanken zu machen - insbesondere in Bezug auf Personen mit
Rollstuhl oder Rollator. Würde man deren Bedürfnisse hinreichend
berücksichtigen, gäbe es in der Konsequenz auch keine
Stolpergefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Neben diesen elementaren
Anforderungen wird auch verkannt, dass die Industrie eine
Vielzahl passender Lösungen anbietet, um nahezu allen Ansprüchen
gerecht zu werden. Ob flache Kabelbrücken für vergleichsweise
dünne Leitungen und Schläuche, oder spezielle Rollstuhlrampen
für größere Kabelbrücken - rein technisch gesehen gibt es keinen
Grund, im Zuge einer Leitungsverlegung Stolpergefahren zu
schaffen. In dieser Sache gilt es zudem festzuhalten, dass ein
Großteil der eingesetzten professionellen Kabelbrücken überhaupt
nicht für den Einsatz in Fußgängerbereichen konzipiert ist, bzw.
den Anforderungen von Rollstuhlfahrern usw. nicht gerecht wird.
Vielmehr handelt es sich in aller Regel um Produkte, die in
erster Linie dazu bestimmt sind, elektrische Leitungen und
Schläuche vor Fahrzeugen zu schützen und deren Formgebung
(insbesondere auch deren Bauhöhe) hierfür bemessen ist.
Gerade auf Marktplätzen bzw.
ähnlichen Veranstaltungsorten bietet es sich zudem an, durch
eine geschickte Anordnung von Elektranten bzw. ähnlichen
Versorgungspunkten, den Einsatz von Leitungen auf
Verkehrsflächen vollständig auszuschließen, bzw. auf das absolut
notwendige Maß zu reduzieren. Zudem können in vielen Fällen
bauliche Leitungsüberführungen im Luftraum über Verkehrsflächen
realisiert werden, so dass auf Kabelbrücken - seien sie auch
noch so flach bzw. rollstuhlgerecht - verzichtet werden kann. |
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