Umleitung auf Autobahnen - Qualität der Beschilderung

 
     
 

Insbesondere die Umsetzung der ASR A5.2 sorgt dafür, dass bei Arbeiten an Autobahn-Anschlussstellen oder Autobahnkreuzen bzw. -Dreiecken vermehrt Vollsperrungen im Bereich der jeweiligen Rampen erforderlich sind. Dies betrifft sowohl die klassische Sanierung der Fahrbahn, aber auch "kleinere" Maßnahmen wie z.B. Markierungsarbeiten oder die Schutzplankenreparatur, die bisher unter Verkehr durchgeführt wurden.

 
     
 

Mit der Sperrung dieser Verkehrsflächen ergibt sich wiederum die Notwendigkeit, den Verkehrsteilnehmern geeignete Alternativen anzubieten. Entsprechend wird der Verkehr auf BAB z.B. einmal komplett durch das gesamte Autobahnkreuz geführt (mit Ausnahme der gesperrten Rampe), bis er die ursprünglich gewünschte Fahrtrichtung über "Umwege" erreicht hat. Ähnlich verhält es sich mit den Verkehrsbeziehungen an Autobahn-Anschlussstellen. Hier muss üblicherweise eine Zielführung zu einer anderen Anschlussstelle eingerichtet werden - einerseits für den von der BAB ausfahrenden, als auch für den auf die BAB einfahrenden Verkehr.

 
     
 

In diesen Fällen werden vorzugsweise blaue Umleitungsschilder nach dem Vorbild des Z 460 eingesetzt. Anstelle der sonst üblichen Nummerierung werden diese Schilder mit einer Zielangabe ergänzt, welche die Anschlussstelle oder das jeweilige Fernziel angibt. Die Anfertigung dieser Verkehrszeichen bereitet den ausführenden Unternehmen aber offenbar große Schwierigkeiten und genau darum soll es in diesem Beitrag gehen. Tatsächlich erweisen sich nämlich viele dieser Umleitungen insbesondere bei Dunkelheit als "wirkungslos" und das hat ggf. auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

 
     
 

Ankündigung im nachgeordneten Netz

 
     
 

 
 

Bereits an dieser Stelle zeigt sich, dass die Koordination der Behörden untereinander verbesserungswürdig ist. Die über dem Vorwegweiser zur Autobahn befindliche gelbe Umleitungsbeschilderung gehört zu einer Maßnahme im Bundesstraßennetz und weist bereits seit Monaten eine Umleitung über die BAB aus. Im Zuge der nunmehr durchgeführten Anschlussstellensperrung hätte das Zeichen 455.1 zumindest ausgekreuzt oder abgedeckt werden müssen. Besser wäre natürlich die Aufnahme der Beschilderung in die neu eingerichtete Zielführung für die Fahrtrichtung Dresden. Stattdessen weist das Schild in die gesperrte Richtung.

 
     
 

 
 

So zeigt sich die gleiche Situation bei Dunkelheit. Die Auskreuzvorrichtung auf dem Wegweiser ist nicht retroreflektierend ausgeführt und wirkt daher schwarz (erforderlich wäre Rot). Die Umleitungs-Wegweisung in Richtung Jena ist deutlich erkennbar. Bei der Ankündigungs-Tafel fällt auf, dass alle farbigen Inhalte schwarz wirken - sowohl die blaue BAB-Nummer, das blaue Umleitungszeichen nebst Zielangabe, als auch der eigentlich rote Schriftzug "gesperrt".

 
     
 

 
 

Warum das so ist, zeigt dieses Foto: Die farbigen Inhalte wurden lediglich mit konventioneller Klebefolie gestaltet, die jedoch nicht retroreflektierend ist. Damit überstrahlt die weiße Reflexfolie die eigentlich farbigen Flächen. Diese reflektieren das Licht lediglich diffus in alle Richtungen. Folglich gelangt nur ein unwesentlicher Bruchteil des auftreffenden Scheinwerferlichts zurück zum Fahrzeugführer. Die für Verkehrszeichen vorgeschriebene Tag- / Nachtgleichheit ist folglich nicht gegeben.

 
     
 

 
 

Fotomontage: Eigentlich sollte der Tag- / Nachtvergleich so aussehen. Dies erfordert jedoch den Einsatz von farbigen transparenten Folien (Farblaminate), welche die Retroreflexion der weißen Grundfolie nicht beeinträchtigen, sondern das auftreffende bzw. reflektierte Licht lediglich einfärben. Damit ist gewährleistet, dass die jeweiligen Farben bei Nacht erhalten bleiben. Inzwischen ist auch der Digitaldruck bei Verkehrszeichen etabliert - mit gleichem Ergebnis: Das auftreffende Licht wird durch den lichtdurchlässigen Druck lediglich eingefärbt, die Retroreflexion der Grundfläche bleibt erhalten bzw. wird mit genutzt.

 
     
 

 
 

Beispiel 1 - transparente Folie: Die farbige transparente Folie (blau) lässt das auftreffende Licht hindurch und färbt es lediglich ein. Die weiße Grundfläche sorgt für die notwendige Retroreflexion.

 
     
 

 
 

Beispiel 2 - Digitaldruck: Die gesamte Tafel wird mit einer farblosen transparenten Folie beklebt, auf welche der komplette Inhalt direkt gedruckt wurde. Die Farben sind transparent bzw. lichtdurchlässig, die schwarzen Schriften und Pfeile weitgehend lichtundurchlässig. Hierdurch ergibt sich nicht nur eine gute Tag- / Nachtsichtbarkeit - die Fertigung und vor allem das spätere Entfernen geht deutlich schneller, da die Folie im Ganzen abgezogen werden kann. Das ansonsten recht mühsame und zeitaufwändige Ablösen jedes einzelnen Buchstabens entfällt.

 
     
 

 
 

Innerhalb des schwarzen Randes befindet sich die transparente Folie - alle Schriften und das Zeichen 460 sind auf diese Folie aufgedruckt.

 
     
 

 
 

Situation bei Dunkelheit - die erforderliche Tag- / Nachtgleichheit ist gegeben.

 
     
 

Ankündigung auf BAB

 
     
 

 
 

Auf der BAB sorgt zunächst die gleiche Fertigungsart der Ankündigungstafel dafür, dass die farbigen Inhalte bei Dunkelheit ebenfalls schwarz wirken. Viel interessanter ist allerdings wieder die fehlende Anpassung der vorhandenen Beschilderung der Umleitung aus dem nachgeordneten Netz. Die vordere Tafel besagt, die Abfahrt sei gesperrt, die nachfolgende Tafel fordert dazu auf, an dieser Ausfahrt auszufahren. Und getreu der Maßgabe "Doppelt hält besser", stehen an der Anschlussstelle gleich zwei dieser Tafeln (hier ausfahren). Wie war das doch gleich: Die Verkehrsteilnehmer sollen nicht stur nach ihrem Navigationssystem fahren, sondern sich lieber an der Beschilderung orientieren?

Zwar lässt die Absicherung durch Leitbaken bei einem verständigen Fahrzeugführer keine Bedenken aufkommen, dass diese Ausfahrt tatsächlich gesperrt ist - Zweifler oder unsichere Fahrer bekommen hingegen durch die nicht ausgekreuzte Vorwegweisung (Weimar, Rudolstadt, Gelmeroda) die Bestätigung, dass dies die richtige Ausfahrt ist. Wer dann in der eigentlich gesperrten Baustelle landet und mit der anzutreffenden Situation überfordert ist, wird möglicherweise sogar zum Geisterfahrer.

 
     
 

 
 

Es mag sein, dass der Aufwand des Auskreuzens der Überkopf-Wegweisung bei kurzzeitigen Maßnahmen (für diese hier waren vier Tage anberaumt) unverhältnismäßig erscheint. Im Sinne einer eindeutigen Verkehrsführung und damit der Verkehrssicherheit, kommt man um dieses Erfordernis jedoch nicht umher.

 
     
 

 
 

Fotomontage: Durch das Auskreuzen der Überkopf-Wegweisung lassen sich unklare Situationen vermeiden, insbesondere bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht. Da der Bereich unterhalb des relevanten Teils der Schilderbrücke ohnehin gesperrt ist, entsteht auch kein nennenswerter Mehraufwand im Sinne von zusätzlichen Fahrstreifensperrungen zur Montage der Auskreuzvorrichtung.

 
     
 

Ausführung der Umleitungsschilder

 
     
 

 
 

Gewissermaßen ein Klassiker im Bereich der "gelben" Umleitungsschilder, in diesem Fall jedoch als blaue Variante: Die Zielangabe direkt auf das Schild geklebt.

 
     
 

korrekte Ausführung

 
     
 

Korrekt wäre hingegen die Montage der Zielangabe als gesonderte Tafel über dem Umleitungszeichen. Die aufgestellte Variante entspricht zudem nicht der Mindestgröße 600x900mm (Rechteck bei 50 bis 100km/h). Nun könnte man meinen, dass dies alles "Kleinigkeiten" seien, denn das Schild ist zwar nicht besonders gelungen, aber es erfüllt seinen Zweck. Tatsächlich offenbart die Detailbetrachtung aber erhebliche Mängel:

 
     
 

Die Sache mit der Retroreflexion

 
     
 

 
 

Bereits die Aufnahme mit Blitzlicht bei Tageshelligkeit offenbart die "Mogelpackung", die dieses Schild darstellt. Vermutlich - so darf man in Kenntnis der einschlägigen Vorgaben ausgehen - wurde für diese Beschilderung mindestens die Retroreflexionsklasse RA 2 gefordert. Tatsächlich entspricht jedoch nur der weiße Rand diesen Anforderungen. Bereits die blaue Grundfläche entspricht lediglich der Klasse RA 1, denn sie wurde mit einer Folie des ehem. Typ I ausgeführt. Viel schlimmer ist es jedoch um die weißen Inhalte des Schildes bestimmt, denn diese sind lediglich aus konventioneller weißer Klebefolie gefertigt.

 
     
 

 
 

Wie diese "Kreation" bei Dunkelheit wirkt, lässt sich bereits bei diesem Schild unter der nachfolgenden Autobahnbrücke erahnen, wobei das Blitzlicht der Kamera für einen vergleichsweise guten Kontrast sorgt, so das die Inhalte - in schwarz - dennoch irgendwie lesbar erscheinen. Im Sinne der Anforderungen an Verkehrszeichen ist aber bereits das inakzeptabel.

 
     
 

 
 

Tatsächlich zeigt sich das Verkehrszeichen im Scheinwerferlicht so: Eine blaue Fläche mit weißem Rand, der Inhalt bleibt unkenntlich. Das ist insbesondere mit Blick auf die notwendige Lese-Entfernung (während der Fahrt) ein erhebliches Problem. Auch bei Annährung an das Schild werden Schrift und Symbole nicht besser erkennbar. Der Verkehrsteilnehmer sieht nur eine scheinbar leere blaue Tafel - die wichtige Information bleibt hingegen verborgen.

 
     
 

 
 

Dieses Prinzip setzt sich im gesamten Bereich der Umleitung zur Anschlussstellensperrung fort - in diesem Fall bei der Zielführung von der BAB zur nächsten Ausfahrt.

 
     
 

 
 

Situation bei Dunkelheit.

 
     
 

 
 

Unter der Autobahnbrücke folgt wieder eine "Vorschau" auf die Situation bei Nacht. Hier haben wir immerhin eine blaue Grundfläche der Retroreflexions-Klasse RA 2. Das "U" und der Pfeil sind hingegen nur aus Folie RA 1 gefertigt. Für den weißen Rand und den Schriftzug "Weimar" wurde wiederum nur "normale" weiße Folie eingesetzt. Immerhin lässt die mangelhafte Gestaltung noch zu, dass man bei Dunkelheit der Umleitung folgen kann - lediglich die Zielangabe fehlt dann.

 
     
 

Größe der Verkehrszeichen

 
     
 

 
 

Auf der Autobahn selbst wurden die vorgegebenen Größen der Verkehrszeichen nicht eingehalten. Eigentlich sind Verkehrszeichen auf derartigen Betriebsstrecken in der Größe 3 (Rechteck ab 100km/h) auszuführen. Im Falle eines Umleitungsschildes sind das 840x1260mm - das eingesetzte Schild entspricht hingegen nicht einmal der Größe 2.

 
     
 

 
 

Die Aufnahme am Tag mit Blitzlicht macht wiederum deutlich, was der Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit sieht: Einen weißen Pfeil nach rechts. Kein U, kein "Weimar". In diesem Fall wurde sogar die blaue Grundfläche aus konventioneller Folie gefertigt, so dass diese bei Nacht vollständig schwarz wirkt.

 
     
 

quadratisch, praktisch, aber nicht gut...

 
     
 

 
 

Und als wären die vorgestellten Unzulänglichkeiten nicht schon ausreichend, präsentieren sich insbesondere auf der Autobahn auch noch diese Kunstwerke.

 
     
 

 
 

Auch bei diesem Schild zeigt die Aufnahme mit Blitzlicht, was den Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit erwartet: Ein blaues Quadrat mit weißem Rand.

 
     
 

 
 

Das gilt für die Wegweisung im nachgeordneten Netz genauso...

 
     
 

 
 

...wie für die Gegenrichtung auf der Autobahn.

 
     
 
   
  Anforderung nach StVO tatsächliche Ausführung Situation bei Nacht Anforderung bei Nacht  
 
     
 

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht die Mängel. Die tatsächliche Ausführung ist nicht nur geometrisch und gestalterisch fragwürdig, sondern hat bei Dunkelheit bzw. Nacht überhaupt keine Funktion. Keines der an den jeweiligen BAB-Ausfahrten aufgestellten Zeichen war bei Nacht vollständig zu erkennen bzw. lesbar.

 
     
 

 
 

Ein wenig fototechnische Nachbearbeitung offenbart, was als Grundlage für diese Schilder dient.

 
     
 

 
 

Das erste Umleitungsschild an der relevanten Ausfahrt ist zwar rechteckig, entspricht aber nur der Größe 2 (600x900mm). Tatsächlich wäre an dieser Stelle die Größe 3 (840x1260mm) erforderlich, wie die Fotomontage in der rechten Bildhälfte exemplarisch zeigt.

 
     
 

 
 

Die retroreflektierenden Bereiche (blaue Grundfläche und weißer Rand) entsprechen lediglich der Folie RA 1 Aufbau A (ehem. Typ I). Anforderung auf BAB ist jedoch Mindestens RA 2, teilweise auch RA 3. Die wesentlichen Inhalte des Verkehrszeichens wurden wiederum nur mit konventioneller weißer Klebefolie gefertigt, mit folgendem Ergebnis:

 
     
 
   
  Anforderung nach StVO tatsächliche Ausführung Situation bei Nacht Anforderung bei Nacht  
 
     
 

 
 

Bei Dunkelheit bzw. Nacht reflektieren nur die blaue Grundfläche und der weiße Rand das Licht zurück zum Fahrzeugführer. Das "U", der Schriftzug "Dresden" und der Pfeil reflektieren das auftreffende Scheinwerferlicht nur diffus (in alle Richtungen), wodurch nur ein Bruchteil zurück zum Fahrzeugführer gelangt. Gegen die vollständige Retroreflexion der blauen Fläche kann sich das diffus reflektierte Licht nicht durchsetzen - der Inhalt der Schilder ist folglich nicht lesbar.

 
     
 

Korrekte Fertigung blauer Umleitungsschilder
Zunächst ist an dieser Stelle wie üblich der Hinweis erforderlich, dass Verkehrszeichen anerkannten Gütebedingungen entsprechen müssen (RAL Gütezeichen). Folglich dürfen im Grunde nur zertifizierte Schilderwerke "echte" Verkehrszeichen herstellen. Sofern Verkehrssicherungsunternehmen Schilder überarbeiten, kann dies im Zuge einer Autorisierung durch die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen (GVZ) auf eine "rechtssichere" und vor allem fachlich korrekte Grundlage gestellt werden. Viele Unternehmen haben sich schon entsprechenden Zulassungsverfahren unterzogen - es liegt wie üblich an den Auftraggebern und Behörden, diese Qualifikation auch einzufordern.

Wenn beide Qualitätsstandards nicht zur Anwendung kommen, sollte doch zumindest darauf geachtet werden, dass die erforderliche Tag- / Nachtgleichheit der Verkehrszeichen gegeben ist. Sieht man vom Digitaldruck ab, ist die Verwendung transparenter farbiger Folien (Farblaminate) die beste Möglichkeit, die visuellen Anforderungen zu erfüllen. Dass eine Messung unter Laborbedingungen - je nach Produkt und Verarbeitung - Werte außerhalb der Norm liefert, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Angesichts der in diesem Beitrag besprochenen Negativ-Beispiele ist jedoch jede Verbesserung in diesem Bereich als Fortschritt zu betrachten.

 
     
 

Reflexionsklasse und Folienaufbau
Die bisherigen Erläuterungen machen deutlich, dass konventionelle farbige Klebefolie zur Herstellung bzw. Überarbeitung von Verkehrszeichen ungeeignet ist. Doch auch beim Einsatz von Reflexfolien können Fehler oder Nachlässigkeiten zu unzureichenden Ergebnissen führen. So bewirkt z.B. der Einsatz von Folien der Klasse RA 1 auf Schildern der Klasse RA 2 oder RA 3, dass die Inhalte in RA 1 schlechter erkennbar sind. Es ist daher erforderlich, das gesamte Schild in einem einheitlichen Folienaufbau herzustellen - im besten Falle mit Folien einer Produktlinie.

 
     
 

 
 

Positivbeispiel: Obwohl dieses Schild nicht den Gütebedingungen entspricht, sorgt die eingesetzte Fertigungsart dafür, dass es Tag und Nacht gut erkennbar ist. Genau wie bei der bereits beschriebenen Ankündigungstafel wurde auch hier mit Digitaldruck gearbeitet. Grundlage ist ein weißes Schild mit den Maßen 600x900mm - Reflexfolie RA 2 Aufbau B. Darauf befindet sich eine transparente bedruckte Folie, die dafür sorgt, dass auch die weißen Inhalte bei Dunkelheit erkennbar sind.

 
     
 

 
 

Detailaufnahme des Geradeauspfeils.

 
     
 

 
 

Aufnahme mit Blitzlicht. Das vordere Zeichen 460 ist sehr gut erkennbar. Das andere Zeichen 460 im Hintergrund zeigt dagegen Schwächen.

 
     
 

 
 

Die Detailaufnahme zeigt warum: Die weißen Inhalte des hinteren Zeichens sind zwar retroreflektierend, entsprechen aber nur der Klasse RA 1. Zwar reflektieren weiße Folien grundsätzlich stärker als eingefärbte (gleichen Typs), dennoch hat die eingesetzte blaue Folie bauartbedingt höhere Rückstrahlwerte - insbesondere durch den anderen Folienaufbau (Mikroprismen).

 
     
 

 
 

Detailaufnahme "U" - Siebdruck (Original RAL-Güteverkehrszeichen vom Schilderwerk)

 
     
 

 
 

Detailaufnahme "U" - Digitaldruck (keine RAL-Güte, aber gute Alternative)

 
     
 

 
 

Detailaufnahme "U" - RA 1 / A (Weiß) auf RA 2 / C (Blau) - fragwürdige Kombination

 
     
 

 
 

Situation bei Nacht.

 
     
 

 
 

Direktvergleich RAL-Güteverkehrszeichen (links/ortsfest) und temporäre Beschilderung (rechts).

 
     
 

 
 

Andere Stelle, ähnliches Ergebnis. Tatsächlich sind die Schilder je nach Situation besser erkennbar, abhängig von der Ausleuchtung durch die Fahrzeugscheinwerfer im Nahbereich. Die hier gezeigte Aufnahme mit Blitzlicht zeigt jedoch vergleichsweise objektiv den Unterschied zwischen einer "neuwertigen" ortsfesten Beschilderung (entsprechend den RAL-Gütebedingungen) und den mit "Gebrauchsspuren" versehenen Zeichen für den temporären Einsatz.

 
     
 

Montage der Umleitungsschilder im Bereich der Ausfahrttafel

 
     
 

 
 

Obgleich die Autobahnmeistereien bzw. die Straßenbaulastträger es nicht gerne sehen, wenn temporäre Aufstellvorrichtungen (Schaftrohre) an ortsfeste Verkehrszeichen geklemmt werden, so ist dennoch anzumerken, dass das "Umleitungsschild" linksbündig über der Ausfahrttafel montiert werden muss.

 
     
 

 
 

Fotomontage: So sollte das Ergebnis eigentlich aussehen.

 
     
 

 
 

Tatsächlich gibt es in der Gegenrichtung sogar eine "Vorlage", wie die Montage derartiger Verkehrszeichen erfolgen sollte. Allerdings zeigt auch hier die Aufnahme mit Blitzlicht, was der Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit von der quadratischen Tafel zu erwarten hat: Eine blaue Fläche ohne Inhalt.

 
     
 

Ausführung der Zielangaben
Die jeweiligen Tafeln mit Zielangaben müssen selbstverständlich die gleichen lichttechnischen Eigenschaften aufweisen, wie die Umleitungsschilder. Entsprechend ist auf eine einheitliche Retroreflexionsklasse und einen identischen Folienaufbau zu achten. Selbstverständlich verbietet sich auch bei den Zielangaben der Einsatz von konventionellen weißen Klebefolien zur Herstellung der Schrift.

 
     
 

 
 

Umleitungsschild = Folie RA 1 / A, Zielangabe RA 2 / B für Schrift und Blaue Fläche, sowie RA1/A für den weißen Rand.

 
     
 

 
 

Fertigungstechnisch handelt es sich schon fast um "Kunst"

 
     
 

 
 

Anderes Beispiel, gleiche Fertigungsqualität: Wie man sieht handelt es sich um weiße Zusatzzeichen mit schwarzem Rand, die zunächst mit einem blauen Farblaminat beklebt wurden. Anschließend wurde über dem schwarzen Rand der weiße Rand appliziert, allerdings nur in Folie RA 1 Aufbau A. Dann wurde offensichtlich die blaue Fläche innerhalb des Schildes wieder herausgetrennt, um mittels einer neuen blauen Fläche eine neue Zielangabe aufzubringen. Diese Folie überlappt daher nicht nur das vorhandene blaue Farblaminat, sondern auch den weißen Rand. Die Kritik mag spitzfindig erscheinen, zeigt aber, dass in der Praxis ein erheblicher Unterschied besteht zwischen dem was man leisten könnte und was tatsächlich geleistet wird. Bei temporär eingesetzten Verkehrszeichen sind Abweichungen von den Gütebedingungen durchaus tolerierbar - jedoch nicht, wenn das Ergebnis so aussieht.

 
     
 

Rand stets ohne Kontraststreifen
Blaue Verkehrszeichen haben standardmäßig keinen blauen Kontraststreifen neben dem weißen Rand. Entsprechend "enden" blaue Umleitungsschilder und deren Zielangaben mit dem weißen Rand. Schilder mit einem zusätzlichen blauen Kontraststreifen sind verkehrspraktisch unkritisch, können aber auf den ersten Blick ein Indiz dafür sein, dass ein anderes Schild (weiß mit schwarzem Rand) als Grundlage diente - denn diese Schilder verfügen über einen weißen Kontraststreifen neben dem schwarzen Rand - der im Falle der "Umgestaltung" später Blau erscheint.

 
     
 
 

 
 

blauer Kontraststreifen
(nicht gemäß Z 460)

Grundlage

korrekte Ausführung
(ohne Kontraststreifen)

 
 
     
 

 
 

Blaue Umleitungsschilder mit blauem Kontraststreifen sind stets ein Hinweis auf "Bastelarbeit" und daher ein Grund, etwas genauer hinzuschauen.

 
     
 

 
 

In diesem Fall zeigt sich, dass nur der weiße Schriftzug und die blaue Folie der geforderten Retroreflexionsklasse (RA 2) entsprechen.
Der weiße Rand, das "U" und der Pfeil wurden hingegen nur in Folie RA 1 ausgeführt und sind somit bei Dunkelheit deutlich schlechter erkennbar.

 
     
 

 
 

Andere Maßnahme, ähnliche Indizien: Zielangabe mit schwarzem Rand - daher überarbeitetes Zusatzzeichen.

 
     
 

 
 

Das "U", das nicht der DIN 1451 entspricht, wurde aus Folie RA 2 / C gefertigt. Die blaue Schildfläche selbst besteht aus Folie RA 2 / B.

 
     
 

 
 

Der Geradeauspfeil besteht wiederum nur aus Folie RA 1 / A (ehem. Typ I)

 
     
 

 
 

Die Aufnahme mit Blitzlicht zeigt auch hier wieder die unterschiedlichen Reflexionseigenschaften.

 
     
 

 
 

Eine andere Variante ist hier zu sehen. Zunächst hat auch in diesem Fall die Zielangabe einen schwarzen Rand - es handelt sich also ursprünglich um ein weißes Zusatzzeichen, das mit einem blauen Farblaminat beklebt wurde. Das Umleitungsschild selbst hat hingegen überhaupt keinen weißen Rand, ist aber vom Zustand her als neuwertig zu bezeichnen. Hier hat man also bei der Neubeschaffung den Grundstein dafür gelegt, dass die Beschriftung in Weiß künftig nie fachgerecht sein wird. Sie kann praktisch immer nur in der Klasse RA 1 Aufbau A ausgeführt werden, da sich insbesondere Hochreflexfolien des Aufbaus C (Mikroprismen) nicht auf Standard-Schneideplottern verarbeiten lassen.

 
     
 

 
 

Entsprechend wurde bereits bei dieser Maßnahme das "U" aus Reflexfolie der Klasse RA1 Aufbau A gefertigt (ehem. Typ I), die auf einer weißen Trägerfolie aufgeklebt wurde, damit sie später wieder von der blauen Grundtafel abgezogen werden kann. Letztere entspricht der Klasse RA2 Aufbau C.

 
     
 

 
 

Gleiche technische Ausführung beim Pfeil. Weiße Trägerfolie für leichtes Entfernen, darüber eine Reflexfolie der Klasse RA 1 Aufbau A

 
     
 

 
 

Die Fotomontage (rechts) verdeutlicht, wozu der weiße Rand bei blauen Verkehrszeichen dient: Zur visuellen Hervorhebung insbesondere bei dunklem Hintergrund.

 
     
 

Randbreite

 
     
 
     
  Rand bei Z 460 in Größe 2 (900 x 600mm)   Rand bei Z 460 in Größe 3 (1260 x 840mm)  
 
     
 

 
 

Im Übrigen erfolgt die Montage auch bei dieser Maßnahme nicht linksbündig über der Ausfahrtafel.

 
     
 

Darstellung Kreisverkehr
Eine recht unsägliche Neuerung wurde mit der Überarbeitung des VzKat im Jahr 2017 eingeführt: Nummernlose Umleitungsschilder und Zusatzzeichen mit Kreisverkehr-Darstellung. Tatsächlich könnte das Kreisverkehr-Piktogramm problemlos direkt auf den jeweiligen Umleitungsschildern abgebildet sein - stattdessen muss man nun ein "leeres" Umleitungsschild und ein Zusatzzeichen kombinieren:

 
     
 
   
 
 

Fragwürdige aber bisweilen "amtliche" Darstellung des Kreisverkehrs auf Zusatzzeichen in Kombination mit "pfeillosen" Umleitungsschildern (Zeichen 460-50)

 
     
 
   
 
 

Alternative Gestaltung mit Pfeil-Darstellung direkt auf dem Umleitungsschild - sinnvoll (u.a. reduzierte Windlast), aber nicht amtlich.

 
     
 

 
 

Sofern man die amtliche Variante favorisiert, sollten die Zusatzzeichen zumindest der vorgesehenen Gestaltung entsprechen (Foto rechts).

 
     
 

 
 

Hier wird deutlich, wie fragwürdig die amtliche Lösung mit der Pfeildarstellung auf Zusatzzeichen ist: Das eigentliche Umleitungsschild ist nahezu "leer".

 
     
 

Sperrung der Abbiegespuren

 
     
 

 
 

Im nachgeordneten Netz wurde die Linksabbiegespur in Richtung Autobahn gesperrt. Wie üblich kamen hier doppelseitige Leitbaken zum Einsatz. Diese zeigen folglich in dieser Fahrtrichtung alle das Falsche Bakenblatt. Zur Erinnerung: Wie würde man gegenüber einem "Fahrer auf Abwegen" auf der BAB argumentieren, der zwischen den Leitbaken hindurch fährt, um an der gesperrten Ausfahrt abzufahren? Etwa mit der Bedeutung der Schraffenrichtung auf Leitbaken?

 
     
 

 
 

Fotomontage: Im Sinne der einschlägigen Vorschriften müsste die Sperrung der Linksabbiegespur mit einseitigen Leitbaken ausgeführt sein, die nur für die Gegenrichtung ein (dann rechtsweisendes) Bakenblatt zeigen. Alternativ wäre auch der Einsatz von doppelseitigen rechts/rechtsweisenden Leitbaken denkbar.

 
     
     
 

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Stand: 05/2019

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