Sowohl weiße, als auch gelbe Fahrbahnmarkierungen und müssen
einheitlich ausgeführt werden, denn nur so ist die intuitive
Begreifbarkeit gewährleistet. Neben der rein optischen Führung des
Verkehrs sind mit Markierungen auch Verhaltensregeln nach StVO
verbunden, deren Missachtung wiederum eine Ordnungswidrigkeit
begründen kann. Nachlässigkeiten in der Ausführung, insbesondere in
der Darstellung und Anwendung der einzelnen Markierungszeichen
können zu Fehlinterpretationen führen, was sich unmittelbar auf
die Verkehrssicherheit auswirken kann. Die fehlerhafte
Darstellung kann zudem die Ahndungsmöglichkeiten von
Verkehrsverstößen einschränken, insbesondere wenn die Markierung
nicht das verkörpert, was eigentlich vor Ort bezweckt werden soll. |
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Markierer sind
gewissermaßen auch Künstler - doch solche Kunstwerke können auch
irritieren. |
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Im Anwendungsbereich von temporären
Markierungen ist die "Kreativität" bei der Gestaltung der
einzelnen Markierungszeichen besonders ausgeprägt. So existieren
bereits zwischen den jeweiligen Dienstleistungsunternehmen
deutliche Unterschiede in der Ausführung von eigentlich identischen
Markierungen. Doch auch innerhalb eines Unternehmens ist das
Ergebnis nicht selten davon abhängig, welcher Mitarbeiter die
Markierungsarbeiten gerade ausführt. Wie üblich sind es aber auch in
diesem Fall die zuständigen Behörden, die derartige Defizite
oft nicht erkennen bzw. deren erforderliche Nachbesserungen
nicht einfordern - auch in
Fällen, in denen der Mangel nicht nur "Straßenkosmetik" ist. |
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Die nachfolgende Erläuterung zu den
einzelnen Markierungszeichen beschränkt sich auf eine für
Arbeitsstellen typische Auswahl. Die detaillierte Wiedergabe
aller Markierungen nach RMS würde den Rahmen dieser Seite
sprengen. |
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Markierungspfeile
Markierungspfeile haben wie
alle Markierungszeichen definierte Abmessungen und sind als
Vorlage in den RMS abgedruckt. Zudem sind die jeweiligen
CAD-Daten bei der BASt erhältlich bzw. Bestandteil von
Softwarelösungen zur Erstellung von Markierungs- bzw.
Verkehrszeichenplänen. Entsprechend lassen sich die jeweiligen
Maße einfach bestimmen, um z.B. Schablonen anzufertigen. Der
wahre Profi benötigt freilich keine Hilfsmittel: |
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Die Bandbreite reicht von
RMS-ähnlichen Pfeilen mit seltsamen Proportionen, über abstrakte
Kunst, bis zur Kindergarten-Zeichnung mit der Malerrolle oder
Sprühflasche. Während das Ergebnis in vielen Fällen einfach nur
komisch aussieht, kann eine nachlässige Gestaltung auch dazu
führen, dass der Pfeil nicht, oder nur schlecht als solcher
erkennbar ist. Insbesondere Markierungspfeile sind in ihrer
Gestaltung für die Perspektive des Fahrzeugführers optimiert.
Fehlt diese Eigenschaft, wie im zuletzt gezeigten Foto, sieht
das Ergebnis etwa so aus: |
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Ausführung nach RMS
(links) und Bastelvariante (rechts) aus Fahrerperspektive |
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möglichst
Schablonen oder vorgefertigte Pfeile einsetzen
Eine fachgerechte Applikation von Pfeilen bedarf in der Regel
immer der Anwendung von entsprechenden Schablonen. Alternativ
sind Folien-Markierungspfeile auch vorgefertigt lieferbar.
Leider sind aber auch in diesem Fall Anwendungsfehler möglich,
wie das folgende Beispiel zeigt: |
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Hier wurde versucht, einen
Vorankündigungspfeil mit Hilfe eines vorgefertigten
Geradeauspfeils zu gestalten, indem die Pfeilspitze einfach
schrägt aufgeklebt wurde. Das Ergebnis entspricht folglich nicht
den visuellen Anforderungen, insbesondere aus der Perspektive
des Fahrzeugführers. |
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Gestaltung von Vorankündigungspfeilen (Zeichen 297.1)
Die grafische Gestaltung von
Vorankündigungspfeilen unterscheidet sich je nach
Anwendungsfall. Die RMS enthält zwei Ausführungen, die in der
Praxis vor allem in Bereich der Weißmarkierung gern verwechselt
werden. Die eine Variante wird zur Ankündigung von
durchgezogenen Linien angewandt (in Kombination mit einer
Warnlinie) und ist so gestaltet, dass sie einen Stich der
Warnlinie überdeckt. Da diese Ausführung im Anwendungsbereich
der RSA keinen Einsatz findet, wird sie an dieser Stelle nicht
weiter besprochen. |
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Die andere Variante des
Ankündigungspfeils kommt zur Anzeige eines endenden
Fahrstreifens zur Anwendung. Die bisherige RMS-Variante soll an
dieser Stelle ebenfalls nicht abgebildet werden, da in der
Praxis seit längerer Zeit eine Variante angewandt wird, die über
eine bessere Sichtbarkeit verfügt. Entsprechend ist diese
Ausführung auch im neuen VzKat unter der Nummer 297.1-21
enthalten. Die Rechtsgrundlage nach StVO findet sich unter Nr.
71 der Anlage 2 zur StVO, wonach die Ausführung des Pfeiles von
der gezeigten abweichen kann. |
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"Neue" Variante des
Vorankündigungspfeils (Anwendung bei Fahrstreifenreduktion) |
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falsche Anwendung von Linksabbiegepfeilen als Vorankündigung der
Fahrstreifenreduktion |
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Varianten der Pfeile nach RMS
Ausführung Länge
5,00m, die Variante 7,50m wird nicht abgebildet, ergibt sich
aber aus Streckung um 50% in der Länge und 20% in der Breite. |
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Blockmarkierung an Kreuzungen und Einmündungen |
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Die unterbrochene Fahrbahnbegrenzung
kommt u.a. an Kreuzungen und Einmündungen zur Anwendung
und verdeutlicht dort den Verlauf der vorfahrtberechtigten Fahrbahn.
Entsprechend darf sie an Stellen, an denen Rechts vor Links
gilt, nicht eingesetzt werden. Sie
wird stets als Breitstrich ausgeführt und hat demzufolge
außerhalb von Autobahnen eine Breite
von 25cm. |
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Bei diesem Beispiel ist die
Strichbreite unzureichend (12cm statt 25cm) und die Applikation
ist mangelhaft, da es offensichtlich auch an einer Vormarkierung
fehlt. Viel bemerkenswerter ist allerdings der Umstand,
dass es sich hier um eine Tempo-30 Zone (Zeichen 274.1) handelt,
in welcher grundsätzlich die Vorfahrtregel "Rechts vor Links" gilt.
Entsprechend wäre hier selbst eine fachgerecht ausgeführte
Blockmarkierung falsch, denn sie kennzeichnet den Verlauf der
vermeintlich übergeordneten Fahrbahn. |
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Hier wurde während der
Markierungsarbeiten offenbar kurzfristig improvisiert, mit dem
Ergebnis, dass nicht nur ein Block-Element übrig ist, sondern
der Fahrbahnverlauf (Fahrtrichtung aus Foto-Perspektive) schlägt
jetzt einen Haken. Hätte man den Fahrbahnverlauf wie
ursprünglich geplant fortgeführt (rechts neben der
Vormarkierung), würde der Schmalstrich (Z 295) zu nah am
Fahrbahnrand verlaufen. |
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Hier hat die Gemeindeverwaltung
selbst zur Sprühflasche gegriffen - mit entsprechendem Ergebnis. |
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Haltlinie |
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Werden Haltlinien aus 12cm breiter Folie
zusammengesetzt, sind insgesamt vier (Haltlinie mit 48cm
Breite), bei 15cm breiter Folie insgesamt 3 Striche (Haltlinie mit 45cm
Breite) erforderlich. Die wenigen fehlenden Zentimeter sind in
diesem Fall tolerierbar, zumal ein angefügter 2cm oder 5cm
breiter Streifen ohnehin nicht lange halten würde. Werden
Haltlinien hingegen nur aus einem oder zwei Strichen gebildet, sind diese
aus Fahrerperspektive viel schlechter sichtbar, denn auch hier
kommt wieder die Streckung in Fahrtrichtung zur Anwendung. |
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Haltlinie in unzureichender
Ausführung mit lediglich 24cm Strichbreite (2x12cm Folie) |
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Wartelinie |
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Genau wie Haltlinien haben auch
Wartelinien eine Strichbreite von 50cm. Entsprechend reduzieren
sich die Maße bei der Kombination von Einzelstrichen auf 48cm
(12er Folie) bzw. 45cm (15er Folie). Vorzugsweise sollte jedoch
Folie mit 50cm Rollenbreite zur Anwendung kommen. Die Länge der Striche bzw. der Blöcke beträgt 50cm,
gefolgt von einer 25cm breiten Lücke. Die Wartelinie ist
möglichst symmetrisch im Fahrstreifen zu platzieren. |
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Falsche Aufteilung von Strich und
Lücke (in diesem Fall 1:1) bei einer Wartelinie. Die Lücke beträgt nach RMS
25cm, nicht wie hier 50cm. |
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Furtmarkierung |
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Furtmarkierungen für Fußgänger und
Radfahrer setzten sich aus 50cm langen Strichen und einer 20cm
langen Lücke zusammen - sie unterscheiden sich lediglich in der
Strichbreite. Diese beträgt bei
Fußgängerfurten 12cm und bei Radfahrerfurten 25cm. Entsprechend
sind bei der Kombination von Einzelstrichen im Fall der
Radfahrerfurt zwei 12er Striche nebeneinander einzusetzen (der fehlende
Zentimeter kann toleriert werden). Vorzugsweise sollte bei
Radfahrfurten jedoch
Folie mit 25cm Rollenbreite zur Anwendung kommen. |
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Im hier gezeigten Beispiel stimmt
die Strichlänge nicht (nur ca. 30cm statt 50cm). |
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An dieser Stelle sind Strich und Lücke jeweils 25cm lang. Die
Funktion ist zwar gegeben, falsch ist diese Ausführung dennoch. |
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Hier wiederum wurden 50cm Strich und 50cm Lücke appliziert. |
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Fußgängerfurten nur an Lichtsignalanlagen!
Gemäß VwV-StVO sind Furtmarkierungen an
Lichtsignalanlagen anzubringen, bei denen der Fußgängerverkehr
dauerhaft oder Zeitweise geregelt wird. Zudem dürfen sie dort
angebracht werden, wo eine Sicherung durch Verkehrshelfer bzw.
Schülerlotsen erfolgt. Ansonsten sind Fußgängerfurten
unzulässig! |
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Beispiel für eine unzulässige Fußgängerfurt |
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Fußgängerüberweg / Zebrastreifen |
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Fußgängerüberwege bestehen aus 50cm
breiten Strichen mit jeweils 50cm Abstand (Lücke). Die Länge der Striche und damit die Breite des
Fußgängerüberweges beträgt mindestens 3,00m. Werden die
"Balken" aus Einzelstrichen zusammengesetzt, sollte vorzugsweise
12er Folie eingesetzt werden, wodurch sich 48cm breite Striche
ergeben - die Anwendung von 50cm breiter Folie ist jedoch zu
bevorzugen, wie die nachfolgenden Fotos zeigen: |
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diagonal verlaufende
Fußgängerüberwege |
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Wenn Fußgängerüberwege diagonal über
die Fahrbahn verlaufen, z.B. weil die Bordsteinabsenkungen
versetzt zueinander liegen, müssen die Stiche parallel zur
Fahrbahnlängsachse bzw. zum Fahrstreifen ausgerichtet werden.
Die im Foto gezeigte Ausführung ist daher mangelhaft und
folglich im Zuge der Abnahme ein Grund zur Beanstandung. |
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diagonal verlaufender Fußgängerüberweg - falsch ausgeführt |
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korrekte Ausführung |
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sind gelbe
Fußgängerüberwege überhaupt zulässig?
Klare Antwort: Ja! Die im Zuge der
StVO-Novelle von 2013 geänderten Formulierungen ermöglichen es,
nunmehr alle Markierungszeichen auch in Gelb auszuführen, wenn
diese nur vorübergehend gültig sein sollen - und damit auch
Fußgängerüberwege. Wie bereits
beschrieben, ist die Farbwahl aber nicht von der Verfügbarkeit
der jeweiligen Markierungsprodukte abhängig, sondern bedarf der Abwägung, ob
die Farbe Gelb
verkehrsrechtlich erforderlich ist. Auch in diesem Fall gilt,
dass ein gelber Fußgängerüberweg vorhandene weiße Markierungen
ggf. aufhebt. |
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Sperrflächen
Sperrflächen sind bei fachgerechter
Ausführung aufwändig, vor allem wenn das Gatter aus 12er
Einzelstrichen gefertigt wird. Denn fachgerecht bedeutet
mindestens 25cm breite Striche bei der sog. "kleinen
Sperrfläche" und 50cm breite Striche bei der "großen Sperrfläche". Zudem müssen
die Schrägstrichgatter je nach Anwendungsfall durchgehend ausgeführt werden, da sich sonst je nach Ausführung
und Örtlichkeit ein Parkstreifen ergeben kann. Die Möglichkeit,
"3er Gruppen" von Schrägstrichen z.B. alle 50m aufzubringen ist nämlich
nicht von der StVO gestützt. |
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Große Sperrfläche |
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Das Gatter der großen Sperrfläche besteht aus
50cm breiten Strichen, die im Abstand von 3,00m gesetzt werden.
Wird es aus Einzelstrichen
zusammengesetzt, sollte vorzugsweise 12er Folie eingesetzt
werden, wodurch sich 48cm breite Striche ergeben - die Anwendung
von 50cm breiter Folie ist jedoch zu bevorzugen. Der Winkel der
"Schraffen" ergibt sich aus dem Verhältnis 1:2 (Quer : Längs). |
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Kleine Sperrfläche |
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Das Gatter der kleinen Sperrfläche besteht aus
25cm breiten Strichen, die im Abstand von 1,50m gesetzt werden.
Es kann auch aus
Einzelstrichen zusammengesetzt werden, wodurch sich 24cm breite
Striche ergeben - die Anwendung von 25cm breiter Folie ist
jedoch zu bevorzugen. Der Winkel der "Schraffen" ergibt sich wie
bei der großen Sperrfläche aus dem Verhältnis 1:2 (Quer :
Längs). |
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Schraffenbreite / Strichbreite Gatter |
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Das Konstrukt links im Bild könnte
auch problemlos als Parkflächenmarkierung zur Schrägaufstellung
gewertet werden - zumindest für Klein-PKW oder Motorräder.
Tatsächlich soll es sich um eine Sperrfläche zur Optimierung des
Fahrbahnverlaufs (Schleppkurve) handeln. Korrekt wäre eine
Gatter-Strichbreite von 25cm (kleine Sperrfläche) bzw. 50cm
(große Sperrfläche) - hier sind es lediglich 12cm. |
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Richtung der Schraffen
Beim Aufbringen von Sperrflächen wird oft die
Richtung der Schraffen nicht beachtet. Die Striche des Gatters verlaufen
stets
mit der Verkehrsrichtung: |
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Gatterverlauf gegen die Fahrtrichtung |
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korrekte Ausführung |
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Falsch markierte Gatter haben oft ihre
Grundlage in fehlerhaften Markierungsplänen, insbesondere
wenn Sperrflächen im Projektierungsprogramm einfach gespiegelt werden, oder wenn beim
"automatischen Generieren" falsche Einstellungen gesetzt sind.
Aber auch bei korrektem Plan kann die Ausführung fehlerhaft
sein, was anschließend nur mit großem Aufwand zu korrigieren ist. |
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Doppellinien (Doppelstrich) |
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Zum Abschluss dieser Rubrik noch ein
paar Worte zu Doppellinien. Werden zwei Schmalstriche
nebeneinander appliziert (z.B. doppelte durchgezogene Linie oder
einseitige Fahrstreifenbegrenzung), beträgt der Abstand zwischen
den Linien eine Strichbreite. Bei 12er Strichbreite beträgt der
Abstand folglich 12cm, bei 15er Strichbreite entsprechend 15cm.
Nur bei der durchgezogenen Doppellinie kann dieser Abstand
erweitert werden - üblicherweise bis zu 50cm. |
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zu geringer Abstand zwischen den Linien. Erforderlich ist
mindestens eine Strichbreite, in diesem Fall also 12cm. |
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